Fachwechsel
Überbegriff für Wechsel des Studiengangs bzw. des Studienfachs, Hinzunahme eines weiteren Studiengangs/-fachs, Umschreibung in einen postgradualen Studiengang oder zum Zweck der Promotion sowie zur Notenverbesserung
Überbegriff für Wechsel des Studiengangs bzw. des Studienfachs, Hinzunahme eines weiteren Studiengangs/-fachs, Umschreibung in einen postgradualen Studiengang oder zum Zweck der Promotion sowie zur Notenverbesserung
Bei Ihrer Immatrikulation haben Sie einen Studiengang (oder im Rahmen eines Doppelstudiums zwei Studiengänge) gewählt. Sobald Sie hinsichtlich dieser Studiengangwahl etwas ändern lassen möchten (z.B. Wechsel des Studiengangs, oder Wechsel des Haupt- oder Nebenfaches, Hinzunahme eines Erweiterungsfachs in einem Lehramtsstudiengang etc.) spricht man von einem Fachwechsel.
Ebenfalls unter den Überbegriff Fachwechsel fällt die Umschreibung nach erfolgreichem Abschluss eines Studiengangs in einen anderen Studiengang (z.B. einen Masterstudiengang oder zum Zweck der Promotion), sowie die Umschreibung zum Zweck der Notenverbesserung.
Ein Fachwechsel setzt ausnahmslos voraus, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung an der LMU immatrikuliert sind und die Rückmeldung für das Folgesemester vollzogen ist (d.h. Ihre Semesterbeiträge sind auf dem Konto der LMU eingegangen und es liegen keine weiteren Rückmeldehindernisse, z.B. ein fehlender Krankenversicherungsnachweis vor). Ob Ihre Rückmeldung vollzogen wurde, können Sie unter Online-Selbstbedienungsfunktionen in Ihrem Beitragskonto einsehen.
Ein Fachwechsel kann grundsätzlich nur innerhalb der dafür festgesetzten Frist beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist kein Wechsel mehr möglich. Hiervon ausgenommen sind nur Studierende, die im betreffenden Semester eine Abschlussprüfung bestanden oder eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben.
Ein Fachwechsel kann derzeit nur schriftlich beantragt werden. Den Antrag und die vorzulegenden Unterlagen lassen Sie uns bitte per Post zukommen oder werfen Sie diese in den Hauspostbriefkasten am Haupteingang der LMU ein.
Wenn Sie keine datenschutzrechtlichen Bedenken haben, können Sie uns das ausgefüllte Antragsformular und die dazu gehörigen Unterlagen als E-Mail-Anhang ausschließlich von Ihrer LMU-E-Mail-Adresse an folgende Adresse schicken: FW.Studentenkanzlei@verwaltung.uni-muenchen.de
Bitte beachten Sie:
Eine Umschreibung nach bestandener Abschlussprüfung kann erst dann durchgeführt werden, wenn die Prüfungsmitteilung durch das jeweilige Prüfungsamt an die Studentenkanzlei erfolgt ist.
Ausnahme: *Liegt das Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Umschreibung in einen Masterstudiengang noch nicht vor, muss
Bei einem Fachwechsel zur Notenverbesserung im Studiengang Jura beachten Sie bitte zusätzlich das Infoblatt (PDF, 99 KB).
Informationen für internationale Studierende erhalten Sie beim Referat Internationale Angelegenheiten.