Änderung der Geschlechtsangabe

Bei Ihrer Immatrikulation haben Sie gemäß Art. 87 Abs 2 Satz 1 Nr. 2 BayHIG Ihr Geschlecht angegeben. Eine Änderung dieser Geschlechtsangabe können Sie durch einen formlosen schriftlichen Antrag bei Sachgebiet 2 der Studentenkanzlei beantragen. Es werden hierfür keine Nachweise benötigt.

Folgende Angaben sind nach § 22 Abs. 3 PStG möglich:

  • weiblich
  • männlich
  • divers
  • ohne Angabe

Bitte werfen Sie den von Ihnen unterschriebenen Antrag in den Hauspostbriefkasten am Haupteingang der LMU oder senden ihn an folgende Adresse:

LMU München
Studentenkanzlei SG 2
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München

Bitte beachten Sie, dass der Antrag nicht per E-Mail gestellt werden kann.

Die Nachweispflicht bei Namensänderungen bleibt hiervon unberührt.

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