Humanmedizin, Verteilung in den zweiten Studienabschnitt an LMU/TUM

Im ersten Studienabschnitt des Studiengangs Medizin am Studienort München ist die Doppelimmatrikulation an LMU und TUM befristet bis zum erfolgreichen Bestehen des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung. Sie müssen deshalb die Übernahme in das 1. Fachsemester des Zweiten Studienabschnitts beantragen. Sie erhalten dann einen Studienplatz an der Ludwig-Maximilians-Universität München oder der Technischen Universität München zugeteilt, wenn Sie

a) für das Folgesemester rückgemeldet sind

b) den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung am Studienort München erfolgreich abgelegt haben oder

c) im 4. oder einem höheren Fachsemester immatrikuliert sind und erfolgreich den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgelegt haben, und

d) fristgerecht den Antrag auf Fortsetzung des Medizinstudiums im Zweiten Studienabschnitt gestellt haben.

Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen müssen für ein Sommersemester bis spätestens 15. Januar und für ein Wintersemester bis spätestens 15. Juli, jeweils 24.00 Uhr eingegangen sein.

Wie stelle ich den Antrag?

Der Antrag auf Fortsetzung des Medizinstudiums im Zweiten Studienabschnitt muss über das in der Selbstbedienungsfunktion für Studierende der LMU zur Verfügung gestellte Onlinemodul gestellt werden. Der Antrag steht circa einen Monat vor Fristende zur Verfügung.

Beachten Sie, dass in gewissen Fällen zusätzliche Unterlagen postalisch bei der Studentenkanzlei eingereicht werden müssen.

Welche Unterlagen müssen postalisch bei der Studentenkanzlei eingereicht werden?

Wenn Sie den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bei Antragsstellung erst ablegen (Regelfall) müssen keine Dokumente schriftlich eingereicht werden. Hier ist die Antragsstellung über die Online-Selbstbedienungsfunktion ausreichend.

In folgenden Fällen müssen Sie schriftliche Dokumente einreichen:

  • Wenn Sie den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung an der LMU bereits in einem früheren Semester erfolgreich abgelegt haben, eine vollständige unbeglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
  • Wenn Sie diese Prüfung an einer anderen inländischen Hochschule abgelegt haben, ist eine Kopie dieses Zeugnisses der betreffenden Hochschule beizulegen.
  • Wurde diese Prüfung im Ausland abgelegt, sind eine Kopie des Prüfungszeugnisses und eine Kopie des Anerkennungsbescheides beizufügen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Die folgende Neuregelung der Verteilung wird erstmalig zum Sommersemester 2023 angewendet.

Die Verteilung der Studierenden auf die Ludwig-Maximilians-Universität München und die Technische Universität München erfolgt im Verhältnis 60 % zu 40 %.

Wird eine Auswahl erforderlich, entscheidet innerhalb der Gruppe derjenigen Studierenden, die die Verteilung an diese Universität beantragt haben und eine Note zwischen 2,0 und 4,0 im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erzielt haben, das Los. Abweichend davon werden Studierende mit den Noten 1,0 oder 1,5 im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung immer antragsgemäß an eine der beiden Universitäten verteilt. (§ 58 Abs. 2 HZV)

Nicht in Anspruch genommene Studienplätze werden nach der in Art. 6 Abs. 1 und 2 BayHZG geregelten Rangfolge vergeben.

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