Namensänderung
Studierende sind verpflichtet, Namensänderungen (z. B. durch Eheschließung) der Universität mitzuteilen.
Studierende sind verpflichtet, Namensänderungen (z. B. durch Eheschließung) der Universität mitzuteilen.
Die Mitteilung auf Namensänderung kann nur schriftlich in der Studentenkanzlei (SG2) eingereicht werden. Das Mitteilungsformular und die vorzulegenden Unterlagen lassen Sie uns bitte per Post zukommen oder werfen Sie diese in den Hauspostbriefkasten am Haupteingang der LMU ein.