Promotionsstudium

Immatrikulation und Fachwechsel zum Zweck der Promotion

Studierende, die sich neu an der LMU für ein Promotionstudium immatrikulieren wollen (Ortswechsler), informieren sich bitte unter Immatrikulation.

Dasselbe gilt für Wiedereinschreiber (d. h. Personen, die bereits an der LMU immatrikuliert waren und hier ihren Abschluss erworben haben), siehe auch

Der Antrag auf Immatrikulation in ein Promotionsstudium ist an die Studentenkanzlei postalisch zu senden.

Bitte beachten Sie, dass die Immatrikulationstermine bindend sind.
Bei der Immatrikulation zwingend einzusendende Unterlagen:

Zusätzlich sind bei der Immatrikulation einzusenden:

Hinweis zur Umschreibung in die Promotion:

Wer bereits an der LMU immatrikuliert ist und auf ein Promotionsstudium wechseln möchte, muss zu den Fachwechselfristen einen Antrag auf Fachwechsel mit der Genehmigung des Dekanats/Promotionsausschusses stellen.

Die Beiträge für das Studierendenwerk für das beantragte Semester müssen auf dem Konto der LMU verbucht sein.

Eine Umschreibung nach bestandener Abschlussprüfung kann erst nach erfolgter Prüfungsmitteilung durch das jeweilige Prüfungsamt durchgeführt werden.

Zeitliche Befristung des Promotionsstudiums

Nach Art. 94 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BayHIG können Studierende auch nach dem Bestehen der Abschlussprüfung in dem entsprechenden Studiengang immatrikuliert bleiben oder wieder immatrikuliert werden, wenn sie die Immatrikulation oder das Fortbestehen der Immatrikulation beantragen um zu promovieren. Diese Immatrikulation zum Zweck der Promotion ist jedoch grundsätzlich auf vier Jahre beschränkt.

Sollte Sich das Promotionsvorhaben im Einzelfall aus wissenschaftlichen Gründen verlängern, können Sie einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Immatrikulation innerhalb der Rückmeldefrist im Sachgebiet 4 stellen; diesem Antrag ist zwingend eine Befürwortung der Immatrikulationsverlängerung des Dekans Ihrer Fakultät beizufügen.

Wichtig: Die gesetzliche Beschränkung bezieht sich auf die Immatrikulation. Die Vorbereitung und Durchführung der Promotion als solche muss sich nicht auf diesen Zeitraum beschränken, kann außerhalb der vier Jahre aber nicht im Studierendenstatus erfolgen.

Die Promotionsordnungen setzen übrigens eine Immatrikulation im Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs um Zulassung zum Promotionsverfahren sowie der Durchführung des Promotionsverfahrens selbst nicht voraus.

Sollten Sie als nicht (mehr) immatrikulierte/r Promovend/in eine LMU-Benutzerkennung benötigen, siehe Merkblatt IT-Servicedesk-Übermittlung (PDF, 134 KB)

Siehe auch: Wissenschaftlicher Nachwuchs: Promovieren an der LMU

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