Bescheinigung von Studienzeiten für die gesetzliche deutsche Rentenversicherung

Diese Bescheinigung dient zum Nachweis Ihrer für die gesetzliche Rente anrechenbaren Studienzeiten gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Bei der Exmatrikulation erhalten Sie diese Bescheinigung zusammen mit dem Exmatrikulationsbescheid und einer Studienverlaufsbescheinigung.

Wenn Sie eine erneute Bescheinigung benötigen (z.B. zur Klärung Ihres Rentenkontos oder bei Verlust der Bescheinigung, die Sie bei Ihrer Exmatrikulation erhalten haben), können Sie diese in der Studentenkanzlei (SG 2) schriftlich beantragen. Teilen Sie uns hierfür bitte folgende Daten mit: Matrikelnummer, Name, ggf. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und die Zeiten der Immatrikulation (es genügt notfalls auch der ungefähre Zeitraum); bei erfolgreichem Studienabschluss fügen Sie bitte eine Zeugniskopie bei.

Bitte beachten Sie: Bescheinigungen werden von der Studentenkanzlei den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend und daher grundsätzlich nicht auf Antrag Dritter oder an Dritte ausgegeben.

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