Semesterticket

Im Rahmen der Immatrikulation und Rückmeldung wird neben dem Grundbeitrag von allen Studierenden der LMU ein zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket erhoben.

Übergang auf das Deutschlandticket im Sommersemester 2023

Das Studierendenwerk München Oberbayern hat die LMU gebeten, folgende Informationen weiterzugeben:

Ab dem 01.05.23 wird das Deutschlandticket verfügbar sein, mit dem man für 49€ pro Monat bundesweit im ÖPNV und Regionalverkehr mobil sein kann. Bisher war nicht klar, wie die Studierenden in München mit ihrem Semesterticket ohne zusätzliche Kosten auf das Deutschlandticket wechseln können. In den letzten Monaten hat der AK Mobilität zusammen mit dem Studierendenwerk München Oberbayern dazu intensive Verhandlungen mit dem Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) geführt, die nun erfolgreich zu einer Lösung geführt haben.

Wie sieht die Lösung aus?

Euer für das Sommersemester 2023 validierter Studierendenausweis mit MVV-Logo gilt ab dem Beginn des Sommersemesters (Universitäten: 01.04) bis inklusive des 30.04.2023 als vollwertiges Semesterticket mit einer Fahrtberechtigung im MVV-Gesamtnetz zu allen Zeiten. Die Kosten dafür sind mit dem Solidarbeitrag, den ihr bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung gezahlt habt, bereits abgegolten. Somit entfällt die Notwendigkeit sich für das Sommersemester die IsarCard Semester zu kaufen, stattdessen kann direkt ab dem 01.05 das Deutschlandticket erworben werden, welches auf das Semester gerechnet bei geringeren Kosten wesentlich mehr Leistung bietet. Dazu schließt ihr bei den Verkehrsbetrieben ein entsprechendes Abo ab, das jedoch monatlich kündbar ist. Weitere Informationen zum Deutschlandticket findet ihr u.a. auf der Seite der MVG: https://www.mvg.de/tickets-tarife/abonnement/deutschlandticket.html

Ihr habt bereits die IsarCard Semester für das Sommersemester gekauft?

Solltet ihr die IsarCard Semester für das Sommersemester bereits gekauft haben, so könnt ihr diese in einem erweiterten Rückgabezeitraum bis zum 30.04.2023 bei den Verkehrsbetrieben zurückgeben und erhaltet den vollen Kaufpreis erstattet. Die Rückgabe muss in den Kundencentern des Verkehrsunternehmens erfolgen bei dem ihr die IsarCard Semester gekauft habt. Konkret sind dies:

  • DB Automaten -> S-Bahn Kundencenter Hauptbahnhof oder Ostbahnhof und in den DB Verkaufsstellen (RZ) im MVV Gebiet
  • MVG-Automaten, -Verkaufsstellen -> MVG Kundencenter Hauptbahnhof oder Marienplatz
  • BRB-Kundencenter/-Automaten -> BRB Kundencenter

Nach dem 30.04.2023 ist eine Erstattung nicht mehr möglich – also kümmert euch bitte rechtzeitig um die Rückgabe.

Ihr braucht kein Deutschlandticket, möchtet aber abends und am Wochenende im MVV fahren?

Im Sommersemester 2023 gilt der validierte Studierendenausweis nach dem Ende der erweiterten Gültigkeit ab dem 01.05.23 bis zum Semesterende weiterhin wie üblich als Fahrtberechtigung von Montag bis Freitag 18 bis 6 Uhr sowie ganztägig am Wochenende.

Wie geht es im Wintersemester 23/24 weiter?

Ab dem Wintersemester 2023/24 plant der Freistaat Bayern die Einführung eines 29€-Tickets für Studierende und Auszubildende. Umgesetzt wird dies in dem das Deutschlandticket pro Monat um weitere 20€ subventioniert wird, sodass sich ein Preis von nur noch 29€ bei gleicher Leistung ergibt. Selbstverständlich werden wir euch informieren, sobald wir weitere Informationen zur Einführung des Tickets haben.

Falls ihr Rückfragen habt, könnt ihr das Studierendenwerk München Oberbayern und den AK Mobilität unter info@semesterticket-muenchen.de erreichen. Über alle Entwicklungen im Semesterticket werdet ihr natürlich auch auf der Webseite https://www.semesterticket-muenchen.de auf dem Laufenden gehalten.

Befreiung vom zusätzlichen Beitrag für das Semesterticket für schwerbehinderte Studierende

Nur schwerbehinderte Studierende können von der Pflicht zur Entrichtung des zusätzlichen Beitrags für das Semesterticket auf Antrag befreit werden, wenn sie nach dem SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und das Beiblatt zum Ausweis für schwerbehinderte Menschen mit der zugehörigen gültigen Wertmarke vorlegen. Der Antrag ist bei der zuständigen Hochschule zu stellen, an der LMU rechtzeitig zum jeweiligen Rückmelde- bzw. Immatrikulationstermin.

Antragsformular für die Befreiung vom zusätzlichen Betrag für das Semesterticket (PDF, 77 KB)

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