Stipendien für Auslandspraktika
Ein Praktikum im Ausland ist eine bereichernde Erfahrung. Die Frage der Finanzierung ist allerdings nicht immer ganz einfach. Doch es gibt mehrere Stipendienmöglichkeiten, um Sie zu unterstützen.
Career Service der LMU
Ihr Kontakt rund um die Planung und Durchführung von Auslandspraktika, inkl. der Bewerbung für Stipendien
Häufig gestellte Fragen
(Wo) Kann ich Beratungstermine buchen?
Aktuell können wir leider keine reguläre Beratung anbieten. Dies wird aber voraussichtlich zum Wintersemester wieder möglich sein. Kommen Sie mit Fragen bitte per E-Mail auf uns zu und wir sehen, was wir tun können.
Gibt es fixe Bewerbungstermine für die Stipendienbewerbung?
Nein. Die Frist ist für jede Bewerbung Eingang 4 Wochen vor Ihrem Praktikumsstart auf MoveON. Sie sollten zuvor bereits mit uns Kontakt aufgenommen haben, um etwaige Fragen zu klären und uns Ihre Kurzinfo geschickt haben, denn nur dann bekommen Sie den Link zu MoveOn. Darüber hinaus gibt es keine festen Fristen, die Bewerbungen sind ganzjährig möglich.
Muss ich gute Noten haben, um mich für ein Stipendium zu qualifizieren?
Nein. Der Notenschnitt ist für den Bewerbungserfolg unerheblich, wir möchten grundsätzlich allen Studierenden die Möglichkeit auf eine Förderung gewährleisten, die diese benötigen und die Förderkriterien erfüllen.
Kann ich auch ein Praktikum machen, wenn ich nicht mehr eingeschrieben bin?
Ja, mit Erasmus+ kann ein Praktikum auch dann gefördert werden, wenn es innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss stattfindet. Welche Anforderungen dabei gelten, können Sie hier auf unserer Website nachlesen unter Erasmus+ > Wer kann sich bewerben? > Praktikumsförderung nach dem Studium.
Wie hoch sind Förderung und Reisekostenzuschuss?
Die genaue Förderhöhe für Ihr Reiseziel können Sie auf unserer Website unter den jeweiligen Stipendienprogrammen einsehen (z.B. bei Erasmus+ unter „Stipendienhöhe nach Ländern“). Bei Erasmus handelt es sich um 690 bis 750€ monatlich je nach Land, bei PROMOS sind es zwischen 450 und 550€ pro Monat je nach Land. Im Falle von Erasmus+ kommen noch Reisekosten dazu (nutzen Sie hierzu gerne den Distance Calculator), zusätzlich gibt es die Möglichkeit eines Topups für Green Travel oder einer Förderung zur Chancengerechtigkeit (alles dazu hier).
Ich bin ausländische Studentin und möchte mein Praktikum an der LMU machen, ist das hier die richtige Adresse?
Nein, der Career Service betreut lediglich die „Outgoing“ Praktika, also Studierende der LMU, die ins Ausland gehen möchten. Falls Sie als ausländische Studentin ein Praktikum an der LMU absolvieren möchten, wenden Sie sich bitte an die jeweilige hiesige Fakultät.
Ich finde mein Fach nicht, was soll ich tun?
Für gewöhnlich kann die eigene Fakultät hier Abhilfe schaffen. Wenden Sie sich also zunächst damit an Ihre Studiengangsleitung, bevor Sie ggf. noch einmal bei uns nachfragen.
Ansonsten können Sie auch ein Fach wählen, das Ihrem Studiengang übergeordnet nahesteht.
Muss ich mich bei der Bewerbung auf den Förderzeitraum beziehen oder auf den ganzen Praktikumszeitraum?
Für uns ist lediglich der Förderzeitraum relevant, weswegen Sie sich auch bitte immer darauf beziehen. Ihr Praktikum kann problemlos darüber hinaus gehen, nur können wir diesen Teil dann nicht mehr fördern. Für Erasmus+ beträgt die Maximalförderdauer 120 Tage, für PROMOS sind es 8 Wochen (max. 58 Tage), beim Career Service Stipendium 59 Tage.
Ab wann wird UK wieder durch Erasmus+ gefördert?
Aufenthalte im Vereinigten Königreich können voraussichtlich mit Erasmus+ 27 wieder gefördert werden. Eine Bewerbung für ein Erasmus+ Praktikum im UK ist ab Juni 2027 für Aufenthalte ab Oktober 2027 möglich.
Wer füllt was im Learning Agreement aus?
Grundsätzlich müssen drei Parteien das Learning Agreement ausfüllen und unterschreiben: Die Studierenden, der Praktikumsgeber und der Career Service oder Ihre Fakultät. Bei Schwierigkeiten und für Details diesbezüglich empfiehlt es sich, die Ausfüllhilfe zurate zu ziehen. Dort ist alles genau geschildert.
Senden Sie uns das Learning Agreement bitte erst zu, nachdem Sie und Ihre Praktikumsinstitution die notwendigen Felder ausgefüllt haben.
Was passiert, wenn sich die Praktikumsdauer verkürzt? Muss ich das Geld zurückzahlen?
Ja, das kann passieren. Zunächst ist wichtig, dass trotz Änderung die Mindestförderdauer eingehalten wird, ansonsten muss das gesamte Stipendium zurückgezahlt werden, da die Förderkriterien nicht mehr erfüllt werden. Im Falle von PROMOS ist eine Änderung unerheblich, solange der Zeitraum weiterhin zwischen 53 und 58 Tagen beträgt; hier gelten die 8 Wochen Förderzeitraum. Bei Erasmus wird taggenau berechnet, das heißt hier ist mit einer Veränderung der Rate und etwaigen Rückzahlungsaufforderung zu rechnen.
Ich schaffe es nicht, meine Abschlussunterlagen in der Abgabefrist von 4 Wochen einzureichen. Ist das schlimm?
Falls sich die Einreichung Ihrer Abschlussunterlagen verzögert, melden Sie sich bitte zeitnah per E-Mail. Unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation können wir die Frist im Einzelfall verschieben.
Ich habe meine Abschlussunterlagen hochgeladen, aber noch keine Antwort bekommen. Was soll ich jetzt tun?
Eine Bearbeitung und Prüfung Ihrer Abschlussunterlagen kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Sehen Sie daher in diesem Zeitraum zunächst von Rückfragen ab.
Muss ich meine Immatrikulationsbescheinigung bei den Abschlussunterlagen nochmal einreichen, wenn ich sie bei der Bewerbung schon eingereicht habe?
Wenn sich Ihr Praktikum über zwei Semester erstreckt (z.B. von Februar-Juni) müssen Sie die Immatrikulationsbescheinigung für das neue Semester miteinreichen.