Erasmus+
Sie möchten Ihr Auslandsstudium in Europa absolvieren? Das Förderprogramm der Europäischen Union Erasmus+ macht’s möglich. Die LMU bietet Ihnen mit über 380 Partneruniversitäten die besten Voraussetzungen für einen Erasmus-Aufenthalt.
Sie möchten Ihr Auslandsstudium in Europa absolvieren? Das Förderprogramm der Europäischen Union Erasmus+ macht’s möglich. Die LMU bietet Ihnen mit über 380 Partneruniversitäten die besten Voraussetzungen für einen Erasmus-Aufenthalt.
Weitere Informationen finden Sie in unsererErasmus+-Broschüre (PDF, 985 KB) und der Erasmus+ Studierendencharta.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur aktuellen Reisesituation sowie zum Studierendenaustausch mit Großbritannien.
Um an einem Erasmus-Studienaufenthalt teilnehmen zu können, müssen Sie folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen:
Die Betreuung des Erasmus-Programms an der LMU läuft auf zwei Ebenen. Die Fakultäten und das Referat Internationale Angelegenheiten arbeiten eng zusammen, um Sie bestmöglich auf Ihren Auslandsaufenthalt vorzubereiten. Im Folgenden möchten wir einen Überblick über die Zuständigkeiten und einen Zeitrahmen für das Erasmus-Bewerbungsverfahren geben:
1. Ihre Fakultät:
Die Ansprechpersonen an Ihrer Fakultät, die Erasmus-Programmbeauftragten, betreuen Sie in allen akademischen Belangen.
2. Das Referat Internationale Angelegenheiten der LMU:
Wir sind die Ansprechpersonen, wenn es um die Erasmus-Dokumente, das Erasmus-Stipendium oder administrative Angelegenheiten rund um Ihren Erasmus-Aufenthalt oder das Erasmus-Nachrückverfahren geht.
Bewerbungstermin ist an den meisten Fakultäten der 15. Januar.
Dies ist eine Übersicht über die Dokumente, die Sie generell für Ihre Erasmus-Bewerbung benötigen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Fakultät eventuell weitere Unterlagen von Ihnen benötigt oder vertiefte Sprachkenntnisse fordert. Informieren Sie sich daher unbedingt auch auf der Website Ihrer Fakultät.
Hinweise zum Sprachnachweis:
Im Rahmen des zentralen Nachrückverfahrens werden Austauschplätze an Erasmus-Partneruniversitäten vergeben, die von den Fakultäten im regulären Auswahlverfahren nicht vermittelt wurden.
Das Nachrückverfahren steht Ihnen offen, wenn:
1. Sie sich im regulären Verfahren beworben haben, aber von Ihrer Fakultät aufgrund mangelnder Plätze abgelehnt wurden. Bei entsprechender Eignung leiten die Programmbeauftragten Ihre Bewerbung automatisch an das Referat Internationale Angelegenheiten weiter und schlagen Sie für das Nachrückverfahren vor. Eine separate Bewerbung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig. Wir kontaktieren Sie voraussichtlich im April.
2. in dem gewünschten Zielland keine Kooperation in Ihrem Fachbereich existiert („fachfremde Bewerber“). Wir versuchen in diesem Fall Austauschverträge in Ihrem Wunschland fächerübergreifend zu nutzen.
3. Sie die reguläre Bewerbungsfrist verpasst haben und einen Aufenthalt im Winter- und/oder Sommersemester planen. Eine nachträgliche Bewerbung stellt allerdings eine Ausnahme dar und wir erwarten von Ihnen eine Begründung, warum Sie die Frist verpasst haben.
Die Fakultäten 03, 04, 07 und 13/14 nehmen nicht am zentralen Nachrückverfahren teil. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Fakultät.
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester bzw. für ein akademisches Jahr ist jeweils der 31. März.
Die Bewerbungsfrist für einen Aufenthalt im Sommersemester ist jeweils der 15. September.
Nehmen Sie bitte frühzeitig vor der Bewerbungsfrist Kontakt mit Philippa Menzel auf.
Für das Nachrückverfahren geben Sie bitte die gleichen Unterlagen wie für das reguläre Bewerbungsverfahren ab. Das Online-Bewerbungsformular wird noch nicht benötigt. Sie füllen dieses aus, wenn wir Ihnen einen Platz anbieten können und erhalten dazu dann noch Informationen von uns.
Zusätzlich benötigen wir von Ihnen die Betreuungszusage (PDF, 73 KB) einer Fachdozentin, eines Fachdozenten oder der Fachstudienberatung.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an Philippa Menzel.
Studierende, die sich bereits in der regulären Erasmus-Bewerbungsrunde beworben haben und von ihrer Fakultät für das Nachrückverfahren vorgeschlagen wurden, müssen keine Bewerbungsunterlagen/Betreuungszusage einreichen.
Philippa Menzel
E-Mail: philippa.menzel@lmu.de
Gültig für das Erasmus-Projektjahr 2023
Gruppe 1
Förderung: 600 Euro/Monat bzw. 20 Euro/Tag
Länder: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, (UK* siehe Sonderinformationen für Aufenthalte im Vereinigten Königreich)
Gruppe 2
Förderung: 540 Euro/Monat bzw.18 Euro/Tag
Länder: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Gruppe 3
Förderung: 490 Euro/Monat bzw. 16 Euro/Tag
Länder: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Gültig für die Fördersätze im Erasmus-Projektjahr 2023
Sie bekommen das Erasmus-Stipendium für einen vorab festgelegten Förderzeitraum, der von Ihrer Aufenthaltsdauer und dem Erasmus-Budget der LMU abhängt. Informationen zur genauen Höhe des finanziellen Zuschusses und zum Förderzeitraum erhalten Sie vom Referat Internationale Angelegenheiten mit den offiziellen Unterlagen für den Erasmus-Aufenthalt.
Förderzeiträume
* Sonderinformationen für Aufenthalte im Vereinigten Königreich:
In der neuen Programmgeneration (2021-2027) ist das Vereinigte Königreich nicht mehr als Programmland, sondern als Partnerland förderfähig. Die LMU kann einen Teil ihres Erasmus+-Budgets für die Förderung von Aufenthalten außerhalb der regulären Erasmus+-Programmländer nutzen.Für diese Fördermöglichkeit steht nur ein kleiner Bruchteil des Erasmus+-Gesamtbudgets zur Verfügung. Aus diesem Grund wird in jedem akademischen Jahr neu festgelegt, ob und in welchem Umfang Erasmus+-Aufenthalte im Vereinigten Königreich durch Erasmus+-Mittel gefördert werden können.
Studierendenaustausch im Vereinigten Königreich
Der Brexit hat zu einigen Änderungen bei der Zusammenarbeit und der Organisation des Studierendenaustauschs mit dem Vereinigten Königreich geführt.Das Vereinigte Königreich nimmt nicht mehr als Programmland am Erasmus+ Programm teil.
Die LMU arbeitet allerdings weiterhin mit vielen Partnern in Großbritannien zusammen und hat seit dem Brexit eine Reihe von Kooperationsvereinbarungen ausgehandelt, die es LMU-Studierenden ermöglichen, ein Austauschjahr- oder -semester in Großbritannien zu absolvieren ohne Studiengebühren zahlen zu müssen.
Das Bewerbungsverfahren für einen Platz an einer Britischen Partnerhochschule ist in das Bewerbungsverfahren für einen Platz im Rahmen des Erasmus+-Programms integriert. Sie bewerben sich an der LMU ganz regulär über das Erasmus-Bewerbungsverfahren und listen Ihre Britischen Wunschuniversitäten auf. Sobald Sie von Ihren Programmbeauftragten die Zusage für einen Platz in Großbritannien erhalten haben, senden wir Ihnen weiterführende Informationen per E-Mail zu.
Das Vereinigte Königreich nimmt nicht mehr als Programmland, sondern als Partnerland an Erasmus+ teil. Die LMU kann aktuell einen bestimmten Anteil ihres Erasmus+-Budgets für die Förderung von Aufenthalten außerhalb der regulären Erasmus+-Programmländer nutzen (siehe Stipendienleistungen).
Dies bedeutet, dass es zwar möglich ist, Aufenthalte im Vereinigten Königreich über das Erasmus+ Programm zu finanzieren, allerdings dies muss jedes Jahr neu berechnet werden, je nachdem, wie viele Erasmus Mittel der LMU zur Verfügung gestellt werden und wie viele Aufenthalte im UK geplant sind.
Sollte keine Förderung durch Erasmus+ möglich sein, wird die LMU die betroffenen Studierenden darüber informieren, welche alternativen Fördermöglichkeiten sie beantragen können.
Aufenthalte bis zu sechs Monaten laufen unter der sogenannten visitor route - es ist kein Visum erforderlich. Nach derzeitigem Informationsstand ist eine Einreise mit elektronischem Reisepass (ePass) möglich.
Für Aufenthalte, die länger als sechs Monate dauern, ist seit dem 1. Januar 2021 ein kostenpflichtiges Visum nötig (student route), auch Zusatzgebühren in Form eines Gesundheitszuschlags (Immigration Health Surcharge) sowie der Nachweis von vertieften Sprachkenntnissen durch Tests wie IELTS oder TOEFL sind möglich.
Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger finden auf der Website der britischen Regierung eine Übersicht über die Visa-Bestimmungen.
Aktuelle Informationen zu Erasmus+ und Brexit finden Sie auf der Website des DAAD.
Erasmus fördert Chancengleichheit und Inklusion. Aus diesem Grund können Studierende mit Behinderung, Studierende, die mit ihren Kindern ins Ausland gehen, erwerbstätige Studierende sowie Erstakademikerinnen und Erstakademiker eine zusätzliche Förderung erhalten.
Generell gilt:
Bitte nehmen Sie in jedem Fall rechtzeitig vor der Abreise Kontakt mit Philippa Menzel (E-Mail: philippa.menzel@lmu.de) auf.
Erasmus+ fördert die Chancengleichheit und Inklusion. Aus diesem Grund können Studierende, die Erstakademiker*innen in ihrer Familie sind, eine zusätzliche Förderung erhalten.
Generell gilt:
Eine Förderung ist möglich, wenn beide Elternteile keinen akademischen Abschluss haben. Es muss eine Ehrenwörtliche Erklärung abgegeben werden. Der Zuschuss beträgt 250 Euro pro Monat zusätzlich zur regulären Erasmus+-Förderung. Eine Kombination mit den anderen Sonderzuschüssen (Förderung für erwerbstätige Studierende/Studierende mit Kind/Studierende mit Sonderbedürfnissen) ist nicht möglich.
Erasmus+ fördert die Chancengleichheit und Inklusion. Aus diesem Grund können erwerbstätige Studierende unter bestimmten Bedingungen, eine zusätzliche Förderung erhalten.
Generell gilt:
Wenn Sie die Zusage von Ihrem Erasmus-Programmbeauftragten erhalten haben, können Sie mit der weiteren Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthalts beginnen. Detaillierte Informationen, Dokumente und Checklisten erhalten Sie im Erasmus-Moodle-Kurs zu Ihrem Austausch-Jahrgang. Den Zugangsschlüssel dazu erhalten Sie ab April vom LMU Erasmus-Büro zusammen mit der Zusage für Ihren Erasmus-Platz.
Bitte beachten Sie auch die folgenden Sicherheitshinweise zum Studium im Ausland.
Referat Internationale Angelegenheiten
Beratung und Studierendenmobilität Europa (Erasmus+, Nachrückverfahren, SEMP, GB, VIU), Kurzzeitmobilität Doktoranden, BIPs
Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Fakultät zudem über die Austauschmöglichkeiten, Ansprechpersonen und Bewerbungsvoraussetzungen an Ihrer Fakultät.