Aufenthaltserlaubnis

Internationale Vollzeit-Studierende, die aus einem Land außerhalb der EU oder des EWR kommen und länger als drei Monate in Deutschland bleiben möchten, müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Im Unterschied zum Studentenvisum, das Sie vor Einreise nach Deutschland beantragen, stellen Sie Ihren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis erst, wenn Sie hier angekommen sind und sich an der LMU eingeschrieben haben.

Studierende aus der EU und dem EWR

Wenn Sie aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kommen, benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen nur Ihren Wohnsitz bei der Stadt München oder in Ihrer Wohngemeinde anmelden.

Bitte nutzen Sie das Bayern-Tool, wenn Sie sich unsicher sind, bei welcher Gemeinde Sie sich anmelden sollen. Wenn Sie Ihre Postleitzahl eingeben, erscheint die zuständige Behörde.

Alle anderen internationalen Studierenden

In der Regel müssen Studierende, die ein Studentenvisum haben, auch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Austauschstudierende haben ein spezielles Visum (für 6 bis 12 Monate) und benötigen keine Aufenthaltserlaubnis. Wenn Sie sich unsicher sind, was für Sie gilt, wenden Sie sich an das deutsche Konsulat oder die deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland.

Die Aufenthaltserlaubnis wird von der Ausländerbehörde in jeder Gemeinde ausgestellt. In München ist die Ausländerbehörde Teil des Kreisverwaltungsreferats (KVR).

Wenn Sie in einer der 29 Städte und Gemeinden im Landkreis München leben, müssen Sie die Erlaubnis beim Landratsamt München beantragen. Bitte nutzen Sie das Bayern-Tool, um die für Sie zuständige Behörde zu identifizieren. Wichtig ist, dass Sie Ihre Postleitzahl eingeben.

Wie ein Visum ist auch die Aufenthaltserlaubnis an einen Zweck gebunden, gilt also zum Beispiel nur für das Studium in einem bestimmten Fach an der LMU. Wenn Sie Ihr Fach wechseln oder Ihr Studium unterbrechen oder abbrechen, kann die Erlaubnis dadurch ungültig werden. Sie kann auch zurückgezogen werden, wenn Sie Ihr Studium nicht innerhalb eines absehbaren oder üblichen Zeitrahmens abschließen.

Beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) können Sie sich genauer über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für internationale Studierende informieren. Wenn Sie dort keine Antwort auf Ihre Fragen finden, empfehlen wir Ihnen, das KVR zu kontaktieren und sich dort zu erkundigen.

Wie Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen

Details zur Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis sowie weitere relevante Informationen finden Sie im aktuellen Präsentationsdokument des Kreisverwaltungsreferats (PDF, 732 KB) für internationale Studierende. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung und Verlängerung derzeit bis zu 5 Monate dauern kann.

Wo Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen

Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten Ausländerangelegenheiten
Ruppertstr. 11
80337 München

U-Bahn-Linien U3 oder U6, Haltestelle Poccistraße
Bus Linie 31, Haltestelle Poccistraße

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des KVR.

Wenn Sie unsicher sind, welche Behörde für Sie zuständig ist, nutzen Sie bitte das Bayern-Tool und geben dort Ihre Postleitzahl ein.

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