Visum
Ob Sie ein Visum benötigen, um in Deutschland zu studieren, hängt von Ihrem Herkunftsland und der Dauer Ihres Studienaufenthalts ab.
Ob Sie ein Visum benötigen, um in Deutschland zu studieren, hängt von Ihrem Herkunftsland und der Dauer Ihres Studienaufenthalts ab.
Je nach Herkunftsland bzw. Nationalität gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen:
Das Visum zum Zweck des Studiums wird in der Regel für drei Monate ausgestellt. Bitte beantragen Sie deshalb gleich nach Ihrer Ankunft einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde im Kreisverwaltungsreferat. Wenn Sie weder EU- noch EFTA-Bürger oder Bürgerin sind, länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen und kein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigt haben, müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft einen Aufenthaltstitel beantragen.
Informieren Sie sich bei der deutschen Vertretung in Ihrem Heimatland. Das Visum muss für den Zweck des Studiums ausgestellt sein. Ein Touristenvisum oder ein sogenanntes „Schengen-Visum“ ist nicht ausreichend. Eine Änderung der Art des Visums ist nach der Einreise nicht mehr möglich. Für die mehrmalige Einreise nach Deutschland, zum Beispiel für die Wiedereinreise nach einem Heimatbesuch, empfehlen wir die Beantragung eines „Multiple Entry Visums“.