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Beurlaubung vom Studium bis zum 30. April beantragen
30.04.2024 - 30.04.2024
30.04.2024 - 30.04.2024
Studierende, die aus wichtigen Gründen an einem ordnungsgemäßen Studium gehindert sind, können in der Regel bis zu sechs Semester vom Studium beurlaubt werden. Ein Urlaubssemester muss grundsätzlich innerhalb der Frist beantragt werden:
Weitere Informationen zur Beantragung und zu Beurlaubungsgründen finden Sie im 1x1 des Studiums.