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Beurlaubung vom Studium bis zum 30. April beantragen

30.04.2024

Studierende, die aus wichtigen Gründen an einem ordnungsgemäßen Studium gehindert sind, können in der Regel bis zu sechs Semester vom Studium beurlaubt werden. Ein Urlaubssemester muss grundsätzlich innerhalb der Frist beantragt werden:

  • für das Sommersemester 2024 bis spätestens 30. April.

Weitere Informationen zur Beantragung und zu Beurlaubungsgründen finden Sie im 1x1 des Studiums.

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