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Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2023/24 für grundständige örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

15.07.2023

Bevor Sie Ihr Studium in einem örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang aufnehmen können, müssen Sie sich für diesen Studiengang bei der Studentenkanzlei (Hochschulzugang) der LMU bewerben.

Klären Sie zunächst im LMU-Studiengangsfinder, ob Ihr gewünschter Studiengang ein grundständiger örtlich zulassungsbeschränkter Studiengang ist und welche Stelle an der LMU (Referat für Internationales oder Studentenkanzlei) für Ihre Bewerbung zuständig ist. Wer für Ihre Bewerbung zuständig ist können Sie unter der Überschrift „Ihr Weg zum Studienplatz“ feststellen.

Die Immatrikulation (=Einschreibung) in einen solchen Studiengang ist erst möglich, wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben. Einen Termin bzw. eine Frist für die Immatrikulation erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid.

  • Verbindliche Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2023/24 ist der 15. Juli 2023 (Ausschlussfrist => Ihre Bewerbung muss an diesem Tag online bzw. online und Papierunterlagen bei uns in der Studentenkanzlei (Hochschulzugang) eingehen).

Beachten Sie hierbei bitte die Unterscheidung Regelfall- und Nicht-Regelfall-Bewerbung:

a) REGELFALL (ohne schriftliche Unterlagen)
Ist Ihre Bewerbung ein sog. Regelfall, werden Sie am Ende der Online-Bewerbung nicht zur Einsendung schriftlicher Unterlagen aufgefordert. Die Bewerbungsfrist ist in diesen Fällen mit Abgabe Ihrer Online-Bewerbung eingehalten.
(z.B. Bewerbung für das 1. Fachsemester mit einer allgemeinen Hochschulreife eines Gymnasiums ohne Sonderanträge. Nähere Hinweise finden Sie im Bewerbungsportal.)

b) SONSTIGE FÄLLE (MIT SCHRIFTLICHEN UNTERLAGEN)
In den sonstigen Fällen müssen Sie Papierunterlagen einsenden. Sie werden am Ende der Online-Bewerbung ausdrücklich zur Einsendung schriftlicher Unterlagen (vom System generierter Antrag und Anschreiben einschließlich der im Anschreiben genannten Unterlagen) aufgefordert. Die Online-Bewerbung und die schriftlichen Unterlagen müssen innerhalb der Bewerbungsfrist bei der LMU eingegangen sein.
Bitte beachten sie, dass nicht das Datum des Poststempels sondern der Tag des Eingangs Ihrer Bewerbungsunterlagen bei der LMU maßgeblich ist. Bitte berücksichtigen Sie bei postalischer Zusendung die allgemeinen Postlaufzeiten! Sie können Ihren Zulassungsantrag auch bis zum Fristende in den Briefkasten (Zeitschaltuhr) am Haupteingang der LMU, Geschwister-Scholl-Platz 1, einwerfen.

Sollten Sie Ihren Immatrikulationstermin/Ihre Immatrikulationsfrist verpassen, verlieren Sie mindestens ein ganzes Semester.

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