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Coronavirus-Update: 2G im Lehrbetrieb
24.11.2021
24.11.2021
Der Zugang zu den Hochschulen (inkl. Bibliotheken und Archive) wird ab dem 24. November 2021 für Studierende und Besuchende an einen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) geknüpft.
Bei Prüfungen, die in Präsenz abgehalten werden, gilt die 3G plus-Regel (geimpft, genesen oder Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist).
Die allgemeine FFP2-Maskenpflicht gilt in den Gebäuden der LMU weiterhin.
Weitere Informationen finden Sie hier. Den Wortlaut der aktuell gültigen 15. BayIfSMV finden Sie hier, das Infektionsschutzgesetz (IfSG) hier.