Bewerbung für das Deutschlandstipendium

Voraussetzung für das Deutschlandstipendium sind exzellente Leistungen und ein überdurchschnittliches Engagement. Bewerben können sich sowohl deutsche als auch internationale Studierende.

Das Auswahlverfahren zum Sommersemester 2023 wurde abgeschlossen.
Zu- und Absagen wurden zwischen dem 22.-25. Mai 2023 versandt.

Studierende der folgenden Fakultäten erhalten eine Rückmeldung erst bis spätestens 31.05.2023:
- Fakultät für Chemie und Pharmazie
- Fakultät für Biologie
- Fakultät für Betriebswirtschaft
- Fakultät für Statistik, Mathematik und Informatik

Das Deutschlandstipendium soll ausgewählten, besonders begabten und engagierten Studierenden, die neben exzellenten Studienleistungen auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen oder erfolgreich Hindernisse im eigenen Lebens- und Bildungsweg gemeistert haben, in der Regel für die Dauer eines Jahres eine verlässliche zusätzliche Finanzierungsquelle bieten.

Die Höhe des Deutschlandstipendiums beträgt 3.600 Euro pro Jahr, wobei jeweils die Hälfte dieses Betrags von privaten Förderern – Unternehmen, Stiftungen, Vereinen, Alumni, Hochschulangehörigen oder Privatpersonen – und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) getragen wird. Das Stipendium wird in Raten von monatlich 300 Euro ausbezahlt.

Voraussetzungen

  • Alle an der LMU immatrikulierten Studierenden mit einer gültigen LMU-Benutzerkennung und Immatrikulationsbescheinigung können sich für ein Deutschlandstipendium bewerben.
  • Das Stipendium richtet sich an Studierende aller Nationalitäten, ist unabhängig von ihrem sonstigen Einkommen oder das der Eltern und wird nicht auf das BAföG angerechnet.
  • Studierende, die bereits eine anderweitig begabungs- und leistungsabhängige Förderung erhalten, können kein Deutschlandstipendium bekommen (Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium)
  • Ausgenommen von der Förderung sind Promovierende.
  • Studierende können sich auch nach einer Ablehnung erneut bewerben.
  • Studierende verschiedener Fakultäten werden für die Auswahlentscheidung grundsätzlich der Fakultät zugeordnet, an der sie ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Hochschulwahlen ausüben. Diese ist auf den Studienpapieren vermerkt. Im Falle eines Wahlfakultätswechsels ist das Wahlamt zuständig. Alternativ können Sie eine E-Mail an das Team Deutschlandstipendium senden. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf, um den Prozess näher zu erläutern.

  • Bei Studienanfängern: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach wichtigen Einzelnoten oder die besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der LMU berechtigt.
  • Bei immatrikulierten Studierenden: Die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte oder Ergebnisse einer Zwischenprüfung. Für Studierende eines Master-Studiengangs kann auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums zählen.

Kriterien:

  • Besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise
  • Praktika, eine vorangegangene Berufstätigkeit
  • außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit; gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
  • Besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten oder Behinderungen, die Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger oder eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft, zum Beispiel Migrationshintergrund oder Nichtakademikerhaushalt

Bewerbung

1. Schritt: Einreichen der Bewerbung

  • Die Ausschreibung von Deutschlandstipendien erfolgt an der LMU jährlich zum Sommersemester zwischen März und April. In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine Ausschreibung zum Wintersemester erfolgen.
  • Studierende können sich über ein Online-Formular (s. Beispielvorlage (PDF, 919 KB)) bewerben, das rechtzeitig auf dieser Website veröffentlicht wird.
  • Der Bewerbung können Dateien mit dem Ziel beigefügt werden, die Angaben zu akzentuieren, unterstreichen, detaillieren und zusätzliche, bewerbungsrelevante Sachverhalte, die nicht aus dem Online-Formular hervorgehen, darzulegen.
  • Bei einigen Fächern (z.B. Medizin, Pharmazie) ist es nicht ganz einfach, einen Notenspiegel zu erstellen. Denkbar ist hier beispielsweise eine selbst erstellte Auflistung der bereits erbrachten Leistungen als benutzerdefinierten Leistungsnachweis hochzuladen.
  • Die im Bewerbungsformular gestellten Fragen nach ECTS und Durchschnittsnote beziehen sich immer auf alle Teilstudiengänge. Die Durchschnittsnote kann beispielsweise wie folgt berechnen werden: Alle benoteten Leistungen mit den jeweils damit verbundenen ECTS gewichten (multiplizieren), aus den sich so ergebenden Zwischenwerten eine Summe bilden und das durch die Gesamtzahl der benoteten ECTS dividieren. Die ECTS ohne Note einfach außen vor lassen.

2. Schritt: Auswahlprozess

  • Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Anträge an die jeweilige Fakultät weitergeleitet.
  • Um zu einer fairen Auswahlentscheidung zu gelangen, wird an jeder Fakultät eine Auswahlkommission gebildet, die in der Regel aus dem Studiendekan, weiteren professoralen Mitgliedern, einem Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter und einem Vertreter der Studierenden besteht.
  • Die Auswahlkommission trifft aus allen eingegangenen Bewerbungen eine Vorauswahl. Die Begutachtung der Bewerbung richtet sich nach den Kriterien des Stipendienprogramm-Gesetzes sowie den von den Fördergebern festgelegten Fachbindungen oder weiteren Auswahlkriterien.
  • Die Fördergeber können auf Wunsch eine beratende Funktion ausüben und erhalten in diesem Fall die Bewerbungen in anonymisierter Form.
  • Die Fakultät erstellt eine Rangliste der zu fördernden Bewerberinnen und Bewerber und leitet sie an die Hochschulleitung weiter.
  • Die Hochschulleitung legt fest, welche Bewerberinnen und Bewerber die Förderung erhalten. Sie folgt dabei in der Regel den Vorschlägen der Fakultäten.

3. Schritt: Rückmeldung

  • Nach der Entscheidung der Hochschulleitung erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber eine Rückmeldung, welche per E-Mail an die Campus Adresse verschickt wird, erfahrungsgemäß etwa sechs Wochen nach Bewerbungsschluss (für das Sommersemester Mitte Mai; für das Wintersemester Mitte November).
  • Erst wenn Studierende einen Förderplatz erhalten haben, wird das Stipendienreferat gegebenenfalls die gemachten Angaben überprüfen. Zu diesem Zweck können auch Unterlagen nachgefordert werden.

Das Auswahlverfahren zum Sommersemester 2023 wurde aabgeschlossen. Zu- und Absagen werden zwischen dem 22.-25. Mai 2023 versandt.

Bewerberinnen und Bewerber können ihre Bewerbungsunterlagen vom 06.03.2023 bis zum 31.03.2023 (Ausschlussfrist) elektronisch einreichen. Alle nicht frist- und formgerecht eingereichten Bewerbungen können keine Berücksichtigung finden.

Das elektronische Bewerbungsformular kann ab dem 06.03.2023 unter folgender Internetadresse aufgerufen werden:

Deutschlandstipendium Online-Bewerbungsportal

Förderungsbescheide und Absagen werden nach Beendigung des Auswahlverfahrens, das ab dem Ende der Bewerbungsphase erfahrungsgemäß etwa sechs Wochen dauert, ausschließlich per E-Mail an Ihre Campus-E-Mail-Adresse verschickt.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Deutschlandstipendium an der LMU haben wir in den FAQ (PDF, 89 KB) für Sie zusammengestellt. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, können Sie uns gerne eine E-Mail schreiben.

Hinweis: Bitte vergessen Sie nicht die Bewerbung final abzuschicken, indem Sie "Bewerbung abgeben" klicken. Tun Sie dies am besten zeitnah und nicht kurz vor Ende der Frist, um eine Überlastung des Systems zu vermeiden. Bewerbende können bis Ende der Einreichungsfrist das Online-Formular auch nach Abgabe immer wieder bearbeiten. Sobald wir Ihre Unterlagen erhalten, bekommen Sie einmalig eine Bestätigungs-E-Mail mit der Bewerbungsnummer.

Finanzielle und ideelle Förderung

  • Die Förderung pro Stipendium beträgt 300 Euro im Monat, wobei jeweils 150 Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie von privaten Förderern und Unternehmen, Stiftungen, Vereinen, Alumni oder Privatpersonen gezahlt werden.
  • Die Förderung wird in der Regel für ein Jahr vergeben. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
  • Die Förderung wird zum Sommersemester im Juni rückwirkend zum 1. April bzw. zum Wintersemester im Dezember rückwirkend zum 1. Oktober ausbezahlt.
  • Sofern genug Fördermittel vorhanden sind und die Stipendiaten die Förderkriterien regelmäßig erfüllen, kann die Unterstützung verlängert werden. Dazu müssen sie einmal jährlich einen aktualisierten Begabungs- und Leistungsnachweis vorlegen.
  • Die Förderung endet, wenn die Förderhöchstdauer durch das Ende der Regelstudienzeit erreicht ist, die jährlichen Begabungs- und Leistungsnachweise verspätet oder nicht eingereicht werden, der Studierende die LMU München verlässt (z.B. Hochschulwechsel), der Studierende die Fachrichtung innerhalb der LMU wechselt, die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde, nicht genug Fördermittel zur Verfügung stehen und keine Weitergewährung des Deutschlandstipendiums möglich ist.
  • Eine Förderung über die Förderhöchstdauer kann verlängert werden nur unter der Voraussetzung, dass sich die Studiendauer aufgrund schwerwiegender Gründe verlängert. Solche Gründe sind zum Beispiel Behinderung, Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes oder ein fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt. Die Verlängerung der Förderung muss im Stipendienreferat beantragt werden.

Über die monatliche Förderung von 300 Euro hinaus bieten einige Stipendiengeber ein Zusatzprogramm für ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten an. Dies sind zum Beispiel Unternehmensführungen oder eigene Netzwerkangebote. Studierende sind nicht zur Teilnahme an diesen Angeboten verpflichtet, obgleich diese für sie häufig einen Mehrwert haben — beispielsweise durch das Knüpfen neuer Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern.

Zudem lädt die LMU alle Förderer und Geförderten zur feierlichen Überreichung der Deutschlandstipendien ein. Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten rechtzeitig eine Einladung.

Laut Stipendienprogramm-Gesetz ist es Stipendiengeber gestattet, beratend am Auswahlverfahren teilzunehmen. Wenn die Bewerberinnen und Bewerber dem zustimmen, können Förderer auf Wunsch auch Einblick in die anonymisierten Bewerbungsunterlagen der vorausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten erhalten. Die Förderer können auf diese Weise aber nicht die Identität feststellen und nur Anmerkungen zu den Qualifikationen abgeben. Wenn Studierende für eine Förderung mit dem Deutschlandstipendium ausgewählt werden, können sie zudem wählen, ob ihre Kontaktdaten an ihren Förderer weitergegeben werden.

Richtlinien für die Vergabe des Deutschlandstipendiums (PDF, 231 KB)

Aufnahme ins Stipendienprogramm

Sobald Sie eine Zusage für die Aufnahme in das Stipendienprogramm erhalten, senden Sie bitte das Formblatt Bewilligungserklärung - Aufnahme Deutschlandstipendium D 1/23 (PDF, 56 KB) idealerweise bis 02. Juni 2023 vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Stipendienreferat der LMU München per Post ausschließlich an folgende Adresse:

Ludwig-Maximilians-Universität München
Stipendienreferat
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München

Download: Bewilligungserklärung (PDF, 56 KB)

Kontakt

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Deutschlandstipendium an der LMU haben wir in den FAQ zusammengestellt. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, steht Ihnen die Programmkoordination des Deutschlandstipendiums zur Verfügung.

Alejandra Riedmiller

Zentrales Diversity Management

Koordination Diversity Management, Programmkoordination Deutschlandstipendium

E-Mail schreiben

+49 89 2180-1263

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