Oskar-Karl-Forster-Stipendium

Büchergeld für Studierende und Druckkosten-Zuschuss für Promovierende: Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst stellt jährlich Stipendienmittel aus dem Nachlass des Konsuls Oskar-Karl Forster zur Verfügung.

Leistungen

Bis zu 500 Euro als

  • einmalige Beihilfe zur Beschaffung von Büchern und sonstigen Lernmitteln oder
  • Druckkosten-Zuschuss für die Dissertation

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Studierende der LMU, die zumindest durchschnittliche Studienleistungen vorweisen können, bedürftig sind und mindestens im 2. Semester an einer bayerischen Universität studieren.

Ein reguläres Studium ist durch Kopien von Scheinen, Zwischenprüfungen u. ä. (abhängig von der Studiendauer) nachzuweisen.

Bedürftig im Sinne der Richtlinien ist,

  • wer Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhält; die eigenen Einkünfte dürfen dabei nicht die Fördersätze nach dem BAföG übersteigen (bei den Eltern lebend 511 €, ansonsten 812 €) oder
  • bei wem das Nettoeinkommen der Unterhaltsverpflichteten nicht höher ist als der doppelte Elternfreibetrag gem. § 25 BAföG zuzüglich der Kinderfreibeträge für alle unterhaltsberechtigten Kinder einschließlich der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

    Freibeträge monatlich:
    - Eltern verheiratet 4.830 Euro
    - Elternteil alleinstehend / dauernd getrennt lebend 3.210 Euro
    - Antragsteller und unterhaltsberechtigte Geschwister je 730 Euro.

    Bei verheirateten Antragstellerinnen und Antragstellern ist der Einkommensnachweis der Ehegattin bzw. des Ehegatten und der Eltern erforderlich.

Die Quittungen sind spätestens zu dem im Bewilligungsbescheid genannten Termin vorzulegen.

Antragsberechtigt sind Promovierende der LMU.

Bedürftigkeit liegt vor, wenn die oder der Studierende im Monat der Antragstellung keine höheren laufenden Einkünfte bezieht, als der Grundbetrag des Graduiertenstipendiums nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz zuzüglich des Einkommensfreibetrags nach § 3 Abs. 3 Satz 2 DV BayEFG betragen würde, insgesamt also 1.800 Euro.

Alle Einkommensangaben sind zu belegen (beim Bezug von BAföG-Leistungen genügt die Kopie des letzten Bescheids).

Eine andere Verwendung der Beihilfe ist nicht zulässig. Nur in Ausnahmefällen können Antragsteller ein zweites Mal berücksichtigt werden. Jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller erhält eine schriftliche Benachrichtigung.

Antrag und Abgabefrist

Bitte geben Sie das Antragsformular (beim Stipendienreferat erhältlich) mit den darin genannten Belegen und Bescheinigungen ab:

Einwurf in den Hausbriefkasten (beim LMU-Haupteingang am Geschwister-Scholl-Platz) oder
Einsendung (Datum des Poststempels) der Unterlagen bis spätestens Mittwoch, den 13. November 2024.

Kontakt

Corina Schuster

Stipendienreferat

Oskar-Karl-Forster-Stipendium, allgemeines Geschäftszimmer

E-Mail schreiben

+49 89 2180-5693

Wonach suchen Sie?