Schwangerschaft

Während Ihrer Schwangerschaft, in den ersten Wochen nach der Geburt und als Familie finden Sie innerhalb und außerhalb der LMU Unterstützung.

Gesetzlicher Mutterschutz für Studentinnen

Während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit ist Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihres Kindes per Gesetz besonders geschützt.

Für Ihr Studium dürfen Ihnen daraus keine Nachteile entstehen. Diese müssen gegebenenfalls ausgeglichen werden.

Bitte wenden Sie sich, sobald Sie schwanger sind, an Ihre Fachstudienberatung. Diese nimmt eine Beurteilung vor, wo für Sie oder Ihr Kind in Ihrem Studium während des Mutterschutzes Gefahr besteht. Während des Mutterschutzes ist eine Beurlaubung vom Studium möglich.

Schwangerschaftsberatungsstellen

Staatlich anerkannte Beratungsstellen stehen allen (werdenden) Müttern und Vätern offen. Sie beantworten Fragen rund um das Thema Schwangerschaft, Geburt und Familie. Sie informieren Sie über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Schwangere, Familien und Kinder und helfen Ihnen bei Anträgen.

Schwangere, die sich in einer Notlage befinden oder in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, erhalten über die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ Zuschüsse zu Umstandskleidung, Babyausstattung und Anschaffungen, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kinds stehen. Weitere Leistungen – auch beratender Natur – können Sie bis zum dritten Geburtstag Ihres Kinds in Anspruch nehmen.

Einen Antrag auf Unterstützung müssen Sie jedoch bereits vor der Geburt über eine Schwangeren-Beratungsstelle einreichen.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

Wonach suchen Sie?