Aus aktuellem Anlass geben wir bekannt:
Ab Sommersemester 2025 können die via vhb erbrachten Leistungen „Praxisbezogene Anwendung des Privatrechts auf dem Berufsfeld der Betriebswirte“ und „Wirtschaftsprivatrecht“ nicht mehr für die im LMU Bachelorstudiengang BWL und Wirtschaftspädagogik verankerten Inhouse-Pflichtmodule „Recht“ (PStO 2015) bzw. „Privatrecht für Studierende der Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik“ (PStO 2024) angerechnet werden.
Die vhb-Module wurden von den Fachvertretern einer neuerlichen Prüfung unterzogen. Der Vergleich der erworbenen Kompetenzen erfolgte zum einen auf fachlicher Ebene. Darüber hinaus wurde geprüft, ob die erzielten Lernergebnisse auch im Hinblick auf methodische und handlungsbasierte Aspekte als äquivalent eingestuft werden können. Leider können bestimmte zentrale Kompetenzen, die in der Rechtsausbildung an der LMU als wesentlich erachtet werden, über die o.g. vhb-Module nicht nachgewiesen werden. Dazu gehören insbesondere die juristisch-reflexive Fallbearbeitung unter klar definierten Rahmenbedingungen (u.a. zeitlich, örtlich, zugelassene Hilfsmittel), das eigenständige Auffinden der richtigen Anspruchsgrundlagen, deren selbstständige Prüfung mit der damit verbundenen Subsumtionstechnik sowie die strukturelle Einordnung erlernter Theorie in eine rechtsfolgenorientierte Darstellung.
Wir bitten Sie, dies im Hinblick auf Ihre Studienplanung zu berücksichtigen.