Ausfertigung von Abschlussdokumenten

Voraussetzung für das Erstellen einer Ausfertigung von Abschlussdokumenten ist ein schriftlicher Antrag mit unterzeichneter eidesstattlicher Erklärung, dass die Originalausfertigung der Abschlussdokumente verloren gegangen ist bzw. nicht mehr existiert. Es muss zudem plausibel der Verlust bzw. die Nichtexistenz des Originalausfertigung begründet werden. Die Erstellung einer Ausfertigung von Abschlussdokumenten ist gem. Kostengesetz des Freistaats Bayern kostenpflichtig.

Die Erstellung einer Ausfertigung von Abschlussdokumenten erfordert die Zusendung der nachfolgenden Unterlagen per Email an isc@som.lmu.de:

Alternativ können die oben genannten Unterlagen auch postalisch an folgende Adresse gesendet werden:

Informations- und Servicecenter (ISC) - Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen
Ludwig-Maximilians-Universität München
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München

Nach Erhalt der Dokumente werden diese geprüft und anschließend ein Gebührenbescheid erlassen. Diesen senden wir an die im Antrag angegebene Email-Adresse. Die Zweitschrift wird nach Gebühreneingang erstellt. Der Gebühreneingang wird am Anfang eines Monats geprüft. Für eine vorzeitige Erstellung kann ein Zahlungsnachweis per Email gesendet werden.

Die Zweitschrift wird auf Antrag per Post versendet. Das Risiko des Postversands trägt die antragstellende Person. Die Versandkosten werden im Rahmen des Gebührenbescheids berücksichtigt. Alternativ ist eine Abholung zu den Öffnungszeiten möglich.

Für Fragen steht unser Kontaktformular zur Verfügung.