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Senat
Der Senat erlässt die Rechtsvorschriften der Universität, allen voran die Prüfungs- und Studienordnungen, die den Aufbau eines Studiums und die Leistungsnachweise festschreiben. Eine gelungene Prüfungsordnung ist häufig Grundlage für den Erfolg von zahlreichen Studierenden, eine misslungene hingegen Ursache vieler vermeidbarer Probleme. Des Weiteren nimmt der Senat zu den Berufungsverfahren Stellung, spricht sich also für oder gegen Bewerbungen auf Professuren aus und entscheidet somit wer letztendlich lehren darf.
Als Organ der akademischen Selbstverwaltungs setzt sich der Senat aus allen Gruppen der Universität (Professoren, Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter und sonstiger Mitarbeiter) nach folgendem Schlüssel zusammen:
- 10 Professor*innen
- 2 Studierende
- 2 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- 2 sonstige Mitarbeiter*innen
- 2 Frauenbeauftrage
- 2 Studierende als Beisitzer*innen (Gäste ohne Stimmrecht)
Eine Liste mit allen Mitgliedern des Senates ist auf der LMU-Website verfügbar.
Hochschulrat
Der Hochschulrat ist das oberste Organ der akademischen Selbstverwaltung. Er beschließt die Grundordnung, sprich das Grundgesetz, der Universität und wählt die Mitglieder der Hochschulleitung. Er begleitet die Weiterentwicklung der Universität und prüft das Erreichen festgelegter Entwicklungsziele.
Der Hochschulrat besteht als Aufsichtsgremium der Universität zur Hälfte aus Mitgliedern des Senats und zur anderen Hälfte aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, der Wissenschaft und Forschung so wie der Wirtschaft. Der aktueller Verteilungsschlüssel sieht folgende Zusammensetzung vor:
- 10 Externe
- 6 Professor*innen aus dem Senat
- 2 Studierende aus dem Senat (siehe oben)
- 1 wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in
- 1 sonstige*r Mitarbeiter*in
Eine Liste mit allen Mitgliedern des Hochschulrates ist auf der LMU-Website verfügbar.
Studentische Vertretung
Senat Beisitz