Universitätsweite Gremien

Die zentralen Gremien neben Senat und Hochschuralt widmen sich thematischen Schwerpunkten innerhalb der akademischen Selbstverwaltung. Sie setzten sich aus Mitgliedern aller Gruppen der Universität, sprich Professoren, Studierenden, wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeitern zusammen. Die studentischen Mitglieder werden durch den Konvent der Fachschaften vorgeschlagen und je nach Gremium durch Senat oder Hochschulleitung bestellt. Eine vollständige Liste der Gremien findet sich auf der Website der Universität. Im folgenden sind alle Gremien aufgeführt, in denen die Studierenden mit mindestens einem Mitglied vertreten sind.

Erweiterte Hochschulleitung (EHL)

Die Erweiterte Hochschulleitung besteht aus der Hochschulleitung, den Dekan*innen der Fakultäten sowie Vertreter*innen weiterer universitärer Gruppen. Sie berät die Hochschulleitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und beschließt über den Entwicklungsplan der Universität. mehr

Die Erweiterte Hochschulleitung setzt sich wie folgt zusammen:

  • 5 Vertreter*innen der Hochschulleitung (nicht stimmberechtigt)
  • 18 Dekan*innen der Fakultäten
  • 1 Mitglied der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
  • 1 Mitglied der nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
  • 1 Frauenbeauftragte
  • 1 Student*in

Ausschuss für Studium und Lehre (ASL)

Der Ausschuss für Lehre und Studium (University Teaching Board) berät und unterstützt die Hochschulleitung, die Erweiterte Hochschulleitung und den Senat in den Bereichen grundständige Lehre und grundständiges Studium. Er ist damit eines der wichtigsten zentralen Gremien für die Studierenden.

Der Ausschuss für Studium und Lehre setzt sich wie folgt zusammen:

  • 4 Professor*innen
  • bis zu 2 wissenschaftliche Mitarbeiter*nnen
  • bis zu 2 nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter*nnen
  • 1 Frauenbeauftragte
  • 4 Studierende

Strategieausschuss

Der Strategieausschuss (University Advisory Board) soll als ständiger Ausschuss für strategische Fragen die Hochschulleitung, den Senat und die Erweiterte Hochschulleitung beraten.

Der Strategieausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

  • 6 Professor*innen
  • 2 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
  • 1 nicht-wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in
  • 1 Frauenbeauftrage
  • der*die Vizepräsident*in des Bereichs Wirtschafts-/Personalverwaltung
  • 1 Student*in

Zentrale Studienzuschusskommission (ZSK)

Die Zentrale Studienzuschusskommission entscheidet über die Verwendung der Studienzuschüsse, die als Kompensation der Studiengebühren durch den Freistaat gezahlt werden. Die Studierenden stellen die Hälfte der Mitglieder.

Die Zentrale Studienzuschusskommission zur Vergabe von Studienzuschüssen setzt sich wie folgt zusammen:

  • 1 Vertreter*in der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
  • 1 Vertreter*in der nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
  • 1 Frauenbeauftragte
  • 3 Vertreter*nnen, die von der Hochschulleitung benannt werden
  • 6 Student*innen

Konferenz der Frauenbeauftragten

Die Konferenz der Frauenbeauftragten befasst sich mit genderspezifischen Themen an der Hochschule und besteht aus allen Frauenbeauftragten der Fakultäten sowie 5 weiblichen Studierenden. mehr

Zweimal im Semester treffen sich die Frauenbeauftragte der Universität und die Frauenbeauftragten der Fakultäten zusammen. Die Frauenbeauftragte berichtet aus den universitären Gremien und es findet ein Austausch über Genderthemen und die Durchführung des Gleichstellungsauftrages der Universität statt.

Die Konferenz der Frauenbeauftragten setzt sich zusammen aus:

  • die Frauenbeauftragten der Universität
  • 3 Stellvertreter*innen der Frauenbeauftragten der Universität
  • 20 Frauenbeauftragten der Fakultäten
  • 5 Student*innen

Münchener Zentrum für Lehrerbildung (MZL)

Das MZL dient allen Lehramtsstudierenden als zentrale Schnittstelle zwischen Universität, dem Ministerium und dem Studium. Der Konvent der Fachschaften entsendet pro Schulart ein*e Vertreter*in der Studierenden in die MZL-Versammlung, welche wiederum den MZL-Vorstand wählt.

Das Münchner Zentrum für Lehrerbildung (MZL) dient allen Lehramtsstudierenden als zentrale Schnittstelle zwischen Universität, dem Ministerium 300 und dem Studium. Sie erhalten dort viele Infos rund um das Lehramtsstudium und können zahlreiche Angebote zur Weiterbildung im oder neben dem Studium nutzen.

Das MZL ist dabei auch auf die Studierenden angewiesen. Daher sendet der Konvent der Fachschaften in jeder Legislaturperiode für die Schularten Gymnasium, Realschule, Mittelschule, Grundschule, Sonderpädagogik und Berufliche Schulen je eine*n Vertreter*in der Studierenden in die Versammlung des MZL. Deren Aufgabe ist es, die Belange und Anliegen der Lehramtsstudierenden im MZL zu vertreten. Dazu nehmen die Vertreter*innen an den Sitzungen i.d.R. einmal im Semester teil. Außerdem können sie sich jederzeit direkt mit Anliegen an das MZL wenden. Darüber hinaus nimmt ein*e Vertreter*in an den Vorstandssitzungen (ca. 1 -2 pro Semester) des MZL teil und fungiert dort als beratendes Mitglied. mehr

Untersuchungsausschuss

Der Untersuchungsausschuss dient der förmlichen Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. In einem solchen Fall erarbeitet der Ausschuss eine Empfehlung an die Hochschulleitung für das weitere Vorgehen. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich und die Mitglieder zur Geheimhaltung verpflichtet.

Der Untersuchungsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

  • 5 Professor*innen
  • 2 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
  • 1 Frauenbeauftragte
  • 1 Student*in

Das studentische Mitglied im Untersuchungsausschuss ist geheim, da auch der Ausschuss geheim tagt.

Dennoch ist die studentische Vertretung im Ausschuss immer per Mail erreichbar: ua@stuve.uni-muenchen.de