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Antragsverfahren für 200-Euro-Energiepreispauschale startet

15.03.2023

Ab 15.03.2023 können LMU-Studierende die Einmalzahlung der Bundesregierung beantragen.

Ein Sparschwein in einem Vorlesungsraum der LMU.

© LMU

Die Einmalzahlung von 200 Euro nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) erhalten nur Studierende, die am 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren; nicht antragsberechtigt sind Gast- und Seniorenstudierende sowie Studierende am Studienkolleg.

Der Antrag zur Auszahlung der Einmalzahlung von 200 Euro kann ausschließlich über www.einmalzahlung200.de gestellt werden.

Für die Antragstellung ist ein von der Universität bereitgestellter Zugangscode notwendig. Diesen können Sie in der Online-Selbstbedienungsfunktion für Studierende abrufen. Ebenso finden Sie dort die PIN, die in gewissen Fällen erforderlich ist.

Weitere Informationen finden Sie im 1x1 des Studiums.

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