Auswahlkriterien und Grenzwerte bei örtlicher Zulassungsbeschränkung

Auswahlkriterien bei örtlicher Zulassungsbeschränkung zum Wintersemester 2025/2026

Studienplätze wurden bei örtlicher Zulassungsbeschränkung in unterschiedlichen Quoten und in diesen Quoten nach teilweise unterschiedlichen Kriterien „verteilt“. Was bedeutet das?

Vorabquoten

Zunächst wurden einige Studienplätze im Rahmen von „Vorabquoten“ an folgende Gruppen von Bewerberinnen und Bewerbern vergeben:

Hauptquoten

Nach Abzug dieser Vorabquoten wurde die Mehrheit der Studienplätze in folgenden Hauptquoten vergeben:

  • 30% nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung: 30% der Plätze wurden an die Personen vergeben, die die beste Abiturdurchschnittsnote bzw. Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vorweisen konnten.
  • 70% nach dem Ergebnis des ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens: An der LMU wurde auch in dieser Quote als einziges Auswahlkriterium die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung herangezogen.
    Für Psychologie Bachelor 180 ECTS wird hier zusätzlich das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGPs berücksichtigt: Die Note der Hochschulzugangsberechtigung mit 6/10, das Ergebnis des Studieneignungstests mit 4/10.

Bei Ranggleichheit in den Hauptquoten galt:
Wiesen Bewerberinnen und Bewerber die gleiche Durchschnittsnote nach, wurde diejenige Person bevorzugt, die einen "Freiwilligendienst" (z. B. Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr) geleistet hat. Bei weiterer Ranggleichheit entschied das Los.

Grenzwerte zum Wintersemester 2025/2026

Untenstehend finden Sie die Grenzwerte für die oben erläuterten Hauptquoten. Das heißt auch: Wenn Sie ein Zweitstudium anstreben oder mit einer besonderen Hochschulzugangsberechtigung oder mit dem Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige ein Studium aufnehmen möchten, sind für Sie die in der Tabelle aufgeführten Grenzwerte nicht aussagekräftig! Gleiches gilt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber außerhalb der EU/EWR-Staaten, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.

Die in den folgenden Tabellen aufgeführten Grenzwerte sind die Werte des zuletzt zugelassenen Bewerbers im Auswahlverfahren zum Wintersemester 2025/2026 in der jeweiligen Hauptquote.

Die hier aufgeführten Grenzwerte haben nur einen geringen prognostischen Nutzen, um Zu­lassungschancen für zukünftige Auswahlverfahren auszuloten:

  • Die Grenzwerte im Koordinierten Nachrückverfahren sind kaum kalkulierbar und zur Abwägung von Zulassungschancen nur minimal geeignet. Siehe dazu die Erläuterungen oben.
  • Es sind die Studienfächer aufgelistet, die im Wintersemester 2025/2026 zulassungsbeschränkt waren. Zulassungsbeschränkungen werden jedes Jahr neu festgelegt, d.h. für aktuelle Verfahren können weitere Studiengänge zulassungsbeschränkt oder vielleicht zulassungsfrei werden.
  • Die Quoten „Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung“ (30 Prozent) sowie „Ergebnis des ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens“ (70 Prozent) sind in der folgenden Übersicht zu einer Spalte zusammen­gefasst, da sie identische Zulassungskriterien heranziehen (Durchschnittsnote / Dienst / Los).
  • Die Werte geben die Durchschnittsnote an, die zur Auswahl mindestens erforderlich war. Wiesen Bewerber*innen die gleiche Durchschnittsnote nach, wurde diejenige Person bevorzugt, die einen "Freiwilligendienst" geleistet hat. Bei weiterer Ranggleichheit entschied das Los. Siehe dazu oben. Beachten Sie bitte, dass nachrangige Kriterien in der Tabelle nicht ausgewiesen sind.

    Ein fiktives Beispiel zur Erläuterung: Im Studienfach „Vergabewissenschaft“ ist die Durchschnittsnote in der Koordinierungsphase bei „Note“ mit 1,8 angeben. Das bedeutet: Allen mit einer Durchschnittsnote von 1,7 oder besser konnte ein Platz angeboten werden. Auch Bewerber*innen mit der Durchschnittsnote 1,8 konnten ausgewählt werden, aber nicht zwingend alle. Einige dieser Bewerber*innen konnten u. U. nicht mehr zugelassen werden, wenn die Anzahl der für die Bewerber*innen mit der Note 1,8 zur Verfügung stehenden Restplätze geringer war. In diesem Fall entschied das nachrangige Kriterium „Dienst“, wer einen Studienplatz erhält. Wenn auch dieses Kriterium identisch ist, entschied das Los.

Zur besseren Übersicht haben wir die Grenzwerte zulassungsbeschränkter Lehramtsstudienfächer in einer separaten Tabelle aufgeführt.

StudiengangKP*
Note
KNR*
Note
Bioinformatik Bachelor HF (180 ECTS)*3,13,1
BWL Bachelor HF (180 ECTS)*1,91,9
BWL Bachelor NF* (30 ECTS)3,43,9
Informatik mit integr. Anwendungsfach
Bachelor HF* (180 ECTS)
4,04,0
Informatik mit Nebenfach 30 ECTS Bachelor HF* (150 ECTS)3,93,9
Informatik mit Nebenfach 60 ECTS Bachelor HF* (120 ECTS)2,72,7
Informatik Bachelor NF* (60 ECTS) 3,73,7
Informatik Bachelor NF* (30 ECTS) 3,83,8
Kommunikationswissenschaft
Bachelor HF* (120 ECTS)
2,13,4
Kommunikationswissenschaft
Bachelor NF* (60 ECTS)
2,42,4
Medieninformatik Bachelor HF* (180 ECTS)3,33,3
Pharmaceutical Sciences Bachelor HF* (180 ECTS)2,42,6
Psychologie Bachelor HF* (180 ECTS)1,54**1,56**
Psychologie Bachelor NF* (60 ECTS)1,91,9
Psychologie Bachelor NF* (30 ECTS)2,14,0
Rechtswissenschaft (Jura)2,72,7
Rechtswissenschaften Bachelor NF* (60 ECTS)3,03,0
Sprachtherapie Bachelor HF* (180 ECTS)2,92,9
Wirtschaftspädagogik I Bachelor HF* (180 ECTS)2,32,3
Wirtschaftspädagogik II Bachelor HF* (180 ECTS)3,03,4
Wirtschaftswissenschaften Bachelor NF* (60 ECTS)2,32,3

Erläuterung

  • *KP = Koordinierungsphase, KNR = Koordiniertes Nachrückverfahren, HF = Hauptfach, NF = Nebenfach
  • Die Zusätze 30 und 60 ECTS (= Leistungspunkte) bei Bachelor-Nebenfächern beziehen sich auf den Studienumfang des jeweiligen Nebenfachs. Welche Bachelor-Hauptfächer mit diesen Nebenfächern kombiniert werden können, finden Sie in der Studiengangsbeschreibung des Nebenfachs.
  • **Bachelor Psychologie 180 ECTS: Der Grenzwert in der Quote, in der 30 Prozent der Studienplätze nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben werden, betrug 1,0.
    70 Prozent der Studienplätze wurden vergeben nach der Durchschnittsnote des Abiturs modifiziert durch das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGPs. Dies ist der in der Tabelle ausgewiesene Wert.
    In beiden Quoten gilt bei Ranggleichheit: Es wurden diejenigen Personen bevorzugt, die einen "Freiwilligendienst" geleistet hatten. Bei weiterer Ranggleichheit entschied das Los.

Grenzwerte Lehramt (Wintersemester 2025/2026)

StudiengangKP*
Note
KNR*
Note
Beratungslehrer Lehramt1,91,9
Schulpsychologie Lehramt Gymnasium1,82,0
Schulpsychologie Lehramt RS2,32,3
Schulpsychologie Lehramt MS3,23,2
Schulpsychologie Lehramt GS1,91,9
Schulpsychologie Lehramt Sonderpädagogik2,02,0
Schulpsychologie Lehramt Berufliche Schulen2,42,6
Wirtschaftswissenschaften Lehramt Gymnasium3,13,4
Wirtschaftswissenschaften Lehramt Realschule3,83,8

Erläuterung

  • *KP = Koordinierungsphase, KNR = Koordiniertes Nachrückverfahren, HF = Hauptfach, NF = Nebenfach

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