Auswahlkriterien und Grenzwerte bei örtlicher Zulassungsbeschränkung

Auswahlkriterien bei örtlicher Zulassungsbeschränkung

Studienplätze werden bei örtlicher Zulassungsbeschränkung in unterschiedlichen Quoten und in diesen Quoten nach teilweise unterschiedlichen Kriterien „verteilt“. Was bedeutet das?

Vorabquoten

Zunächst werden einige Studienplätze im Rahmen von „Vorabquoten“ an folgende Gruppen von Bewerberinnen und Bewerbern vergeben:

Hauptquoten

Nach Abzug dieser Vorabquoten wird die Mehrheit der Studienplätze in folgenden Hauptquoten vergeben:

  • 25% nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung: 25% der Plätze werden an die Personen vergeben, die die beste Abiturdurchschnittsnote bzw. Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vorweisen können.
  • 65% nach dem Ergebnis des ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens: An der LMU wird auch in dieser Quote als einziges Auswahlkriterium die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung herangezogen. Ab dem Wintersemester 23/24 wird für Psychologie Bachelor 180 ECTS hier zusätzlich das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGPs berücksichtigt.
  • 10% nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung plus Wartezeit: Das maßgebliche Kriterium ist die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Wartezeit wird in dieser Quote insofern berücksichtigt, als sie zu einer rechnerischen Modifikation Ihrer Durchschnittsnote herangezogen wird: Sie erhalten pro Wartesemester einen Bonus auf Ihre Durchschnittsnote. Für jedes Halbjahr wird ein Wert von 0,1 abgezogen. Maximal ist eine Verbesserung um 1,0 möglich, d.h. es werden bis zu 10 Wartesemester berücksichtigt. Die Wartezeit wird automatisch ab dem Zeitpunkt Ihres Abiturs bis zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung in Halbjahren berechnet. Die Semester, die Sie an einer deutschen Hochschule (Universität, Fachhochschule, Kunst-, Musikhochschule) immatrikuliert waren, werden nicht als Wartezeit gezählt.

Bei Ranggleichheit in den Hauptquoten gilt:
Weisen Bewerberinnen und Bewerber die gleiche Wartezeit oder die gleiche Durchschnittsnote plus Wartezeit nach, wird diejenige Person bevorzugt, die einen "Freiwilligendienst" (z. B. Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr) geleistet hat. Bei weiterer Ranggleichheit entscheidet das Los.

Wie funktioniert die Studienplatzvergabe in der Praxis?

Die meisten der Studienplätze werden über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) von hochschulstart.de zugeteilt. Ausgenommen davon sind örtlich zulassungsbeschränkte Lehramtsstudiengänge bzw. -fächer.

Das DoSV ist ein zentrales Management-Tool für Studienplatzbewerbungen: Sie haben einen Überblick über Ihre Bewerbungen und werden zentral über Zulassungsangebote informiert. Alle am DoSV teilnehmenden Hochschulen wiederum sehen sofort, ob ein Zulassungsangebot angenommen wird. Das Vergabeverfahren von Studienplätzen wird so für alle Beteiligten beschleunigt.

Achtung: Die Lektüre dieser Seite ersetzt keinesfalls die intensive Beschäftigung mit den umfassenden Informationen auf www.hochschulstart.de. Das DoSV folgt einigen Regeln und ist in mehrere Phasen unterteilt – Sie sollten sich unbedingt damit auseinandersetzen! An dieser Stelle fokussieren wir lediglich diejenigen Punkte, die für ganz bestimmte Bewerbungsstrategien, abhängig von Ihrer Interessenslage und Ihren Bewerbungskriterien, relevant sind!

Erstens: Sie können mehrere Bewerbungen abgeben. Innerhalb des DoSV können bis zu zwölf Zulassungsanträge angegeben werden.

Zweitens: Ihre Studienwünsche haben unterschiedliches „Gewicht“: Sie können einen Studienwunsch höher oder niedriger priorisieren. Priorisieren bedeutet, dass Sie Ihre (max. zwölf) Bewerbungen in eine persönlich festgelegte Reihenfolge bringen – mit ggf. entscheidenden Konsequenzen. Diese Priorisierung müssen Sie aktiv vornehmen, sonst werden Ihre Bewerbungen in der Reihenfolge der chronologischen Bewerbungsabgabe priorisiert. Weitere Informationen dazu und die Frist der Priorisierung finden Sie hier.

Drittens: Das DoSV ist (bezogen auf die Hauptquoten) in zwei große Zulassungsphasen unterteilt: die Koordinierungsphase und das anschließende Koordinierte Nachrückverfahren.

a) In der Koordinierungsphase sprechen die Hochschulen Zulassungsangebote aus. Wichtig ist: Dieser Zeitraum erstreckt sich über ca. sechs Wochen. D.h. Sie bekommen ggf. von einigen Hochschulen früher ein Angebot, von anderen erst zum Ende der Koordinierungsphase.

b) Nach Abschluss der Koordinierungsphase folgt das Koordinierte Nachrückverfahren - allerdings nur in den Studienfächern, in denen noch Plätze frei geblieben sind! An diesem Verfahren nehmen nur diejenigen teil, die bislang keinerlei Zulassungsangebot bekommen haben und die sich in einem genau vorab festgelegten Zeitraum von 72 Stunden dafür angemeldet haben.
(Zusätzlich können sich hier Studieninteressierte bewerben, die noch nicht am aktuellen Verfahren teilgenommen haben. Da für diese Gruppe allerdings noch einmal andere Regeln gelten, sei dies nur der Vollständigkeit halber erwähnt.)

Viertens: Wer eine (automatische) Zulassung erhält bzw. ein Zulassungsangebot annimmt, scheidet aus dem weiteren Verfahren aus.

Fünftens: Bei kombinierten Bewerbungen für ein zulassungsbeschränktes Haupt- mit einem zulassungsbeschränkten Nebenfach spricht die LMU nur Gesamtzulassungen aus.
Das bedeutet: Wenn Sie in einem (1!) Zulassungsantrag ein zulassungsbeschränktes Hauptfach mit einem zulassungsbeschränkten Nebenfach kombinieren, erhalten Sie nur dann eine Zulassung, wenn Sie sowohl im Hauptfach als auch im Nebenfach einen Platz erhalten.

Anders formuliert: Sollten Sie nur für das Haupt- oder Nebenfach eine Zulassung erhalten, gehen Sie leer aus und nehmen auch nicht am Koordinierten Nachrückverfahren teil. Der Grund dafür: Ihnen wurde ein Studienangebot in Form einer Teilzulassung gemacht (nur für das Haupt- oder das Nebenfach). Dies reicht jedoch nicht für eine Gesamtzulassung an der LMU aus!

Taktiken

Je nach Studienwunsch und Ihren individuellen Prioritäten sind aus den Punkten verschiedene Strategien abzuleiten.

Wenn Sie mehrere Bewerbungen abgeben möchten, achten Sie auf eine Priorisierung, die Ihren tatsächlichen Präferenzen entspricht.

Warum? Bei mehreren Zulassungsangeboten scheiden diejenigen für die niedriger priorisierten Bewerbungen aus dem Verfahren aus! Bei zeitlich rasch aufeinander folgenden Angeboten kann es zudem passieren, dass von Ihren maximal zwölf möglichen Bewerbungen in kürzester Zeit nur noch die Bewerbung mit der höchsten Priorität übrigbleibt (sofern Sie kein Zulassungsangebot aktiv angenommen haben). Diese wird dann sofort in eine (automatische) Zulassung umgewandelt. Übrigens: Die Priorisierung hat keinen Einfluss darauf hat, wie die jeweilige Hochschule Ihre Bewerbung behandelt. Die Hochschulen sehen nicht, ob Sie die Bewerbung dort auf z. B. auf Priorität 1 oder Priorität 2 gesetzt haben.

Diese Taktik ist eine Verschärfung der ersten Taktik – geben Sie nur Bewerbungen ab, die „echte“ d.h. annehmbare Optionen für Sie darstellen. Bedenken Sie dabei gleichzeitig: Ihre Zulassungschancen verändern sich mit der Anzahl Ihrer Bewerbungen.

Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie möchten unbedingt ein zulassungsbeschränktes Fach in München studieren, das aber auch andernorts angeboten wird, z.B. Kommunikationswissenschaft. Bei der Bewerbung geben Sie dieses Fach an der LMU als erste Priorität an. Nur sicherheitshalber fügen Sie als zweite Priorität Kommunikationswissenschaft an der Uni X hinzu.

Eine mögliche Konsequenz, dargestellt an einem fiktiven Beispiel: Im Koordinierungsverfahren kann Ihnen ein Platz an der Uni X angeboten werden, nicht jedoch in München (dort Auswahl bis Note 1,6). Am Ende dieser Phase wandelt das System das Angebot in eine automatische Zulassung für Uni X um, Sie scheiden damit aus dem Verfahren aus.

Das bedeutet: Ihr Studienwunsch - in diesem Fall das gewünschte Fach – wurde erfüllt. Allerdings nicht an dem von Ihnen an erster Stelle gewünschten Studienort!

Das Beispiel lässt nun noch weiterführen: Nehmen wir an, Sie hätten Kommunikationswissenschaft an der LMU als ersten Studienwunsch angegeben und noch weitere Bewerbungen abgegeben (aber nicht für Kommunikationswissenschaft an der Uni X). Würde Ihnen dann in der Koordinierungsphase aufgrund Ihres Notenschnitts von keiner Hochschule ein Zulassungsangebot gemacht werden, hätten Sie die Möglichkeit (nach fristgerechter Anmeldung innerhalb der 72 Stunden Frist) am Koordinierten Nachrückverfahren teilzunehmen. Bei einer Auswahl bis 2,0 in unserem fiktiven Beispiel wäre Ihnen dann mit einer Abiturdurchschnittsnote von 1,9 an der LMU ein Platz in Kommunikationswissenschaft angeboten worden – vorausgesetzt, Sie haben bei den anderen Studienwünschen noch kein Zulassungsangebot erhalten, das dann automatisch in eine Zulassung umgewandelt wird.

Für das Koordinierte Nachrückverfahren können Sie sich innerhalb der 72-Stunden-Frist für nur einen oder mehrere Studienwünsche anmelden. Dabei ist allerdings keinerlei Priorisierung mehr möglich, alle Ihre Studienwünsche sind gleichwertig. Wichtig zu wissen ist dabei: Die Hochschulen arbeiten die Ranglisten teils in unterschiedlicher Geschwindigkeit ab. Das erste Angebot, das Sie dann erhalten, wird automatisch in eine Zulassung umgewandelt. Damit endet das Zulassungsverfahren für Sie. Das heißt, dass Sie für die anderen Studienwünsche keine Zulassung mehr erhalten.

Zur Erinnerung: Die Zulassungschancen im Koordinierten Nachrückverfahren sind deswegen kaum kalkulierbar, da hier

  1. nur diejenigen teilnehmen können, denen bislang kein Zulassungsangebot gemacht werden konnte und
  2. zusätzlich die Hochschulen die Zulassungsangebote zu unterschiedlichen Zeitpunkten aussprechen und Bewerberinnen und Bewerber damit einen ggf. ursprünglich, d. h. im Koordinierungsverfahren niedriger priorisierten Studienplatz erhalten.

Bildlich ausgedrückt: Die Ausgestaltung Ihrer Wunschliste wirkt sich auf das Ergebnis aus: Eine lange Wunschliste führt eventuell dazu, dass ein Wunsch erfüllt wird (aber nicht unbedingt der Wunsch, der für Sie an erster Stelle steht). Eine Wunschliste mit (im Extremfall) nur einem Wunsch kann die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass genau dieser eine Wunsch erfüllt wird – ist aber auch mit dem hohen Risiko verbunden, dass Sie leer ausgehen!

Überlegen Sie daher genau, welche Wünsche für Sie realistische Optionen sind! Bedenken Sie, dass die Anzahl Ihrer Bewerbungen Auswirkungen auf Ihre Zulassungschancen für ein bestimmtes Fach an einem bestimmten Ort hat.

In der Koordinierungsphase haben Sie die Möglichkeit, bis zu zwölf Bewerbungen abzugeben und diese zu priorisieren. Wenn Sie realistische Bewerbungen (d. h. nur für Sie tatsächlich annehmbare Optionen) abgeben, haben Sie ggf. höhere Chancen, einen Studienplatz zu erhalten. Sofern Sie ein Zulassungsangebot für ein niedriger priorisierten Studienwunsch erhalten, ist das Zulassungsverfahren für Sie beendet.

Falls noch Studienplätze frei sind und Sie in der Koordinierungsphase kein Zulassungsangebot bekommen haben, haben Sie die Möglichkeit, sich für das Koordinierte Nachrückverfahren anzumelden. Allerdings sind dabei alle angegebenen Studienwünsche gleichwertig (d. h. nicht priorisierbar). Das erste Angebot, gleich von welcher Hochschule, wird automatisch zu einer Zulassung. Damit scheiden Sie aus dem Zulassungsverfahren endgültig aus, weitere Studienwünsche werden nicht mehr berücksichtigt!

Auch hier gilt somit: Geben Sie nur realistische Studienwünsche an!

Nicht nur Hauptfächer, auch Nebenfächer können zulassungsbeschränkt sein. Es gibt hier einige wenige, die stark nachgefragt und deren Grenzwerte daher recht „hoch“ sind. Wenn nun zu erwarten ist, dass die Grenzwerte Ihres gewünschten Haupt- und Nebenfaches stark voneinander abweichen, könnte folgende Strategie nützlich sein: Sie geben zusätzlich eine (niedriger priorisierte) „Sicherheitsbewerbung“ nur für das Hauptfach ab. Erhalten Sie eine Zulassung nur für das Hauptfach, müssen Sie bei der Immatrikulation ein zulassungsfreies Nebenfach wählen.

Der Grund für diese Empfehlung: Bei einem kombinierten Zulassungsantrag, bestehend aus zulassungsbeschränktem Haupt- und Nebenfach, wird nach dem Prinzip der Gesamtzulassung nur dann eine Zulassung ausgesprochen, wenn diese für beide Fächer möglich ist.

Ein fiktives Beispiel: Bei einer Bewerbung für das Hauptfach Pädagogik (Grenzwert 2,5; kein Dienst) plus Nebenfach Psychologie (Grenzwert 1,6; kein Dienst) wäre bei einer Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung von 1,9 zwar eine Zulassung im Haupt-, nicht jedoch im Nebenfach möglich gewesen. Durch das Prinzip der Gesamtzulassung „blockiert“ das Nebenfach die Zulassung im Hauptfach. Daher ist es in einer solchen Konstellation empfehlenswert, einen weiteren Zulassungsantrag nur für das Hauptfach Pädagogik als nächst niedrigere Priorität einzureichen.

Grenzwerte zum Wintersemester 2022/2023

Untenstehend finden Sie die Grenzwerte für die oben erläuterten Hauptquoten. Das heißt auch: Wenn Sie ein Zweitstudium anstreben oder mit einer besonderen Hochschulzugangsberechtigung oder mit dem Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige ein Studium aufnehmen möchten, sind für Sie die in der Tabelle aufgeführten Grenzwerte nicht aussagekräftig! Gleiches gilt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber außerhalb der EU/EWR-Staaten, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.

Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Grenzwerte sind die Werte des zuletzt zugelassenen Bewerbers im Auswahlverfahren zum Wintersemester 2022/2023 in der jeweiligen Hauptquote.

Die hier aufgeführten Grenzwerte haben nur einen geringen prognostischen Nutzen, um Zu­lassungschancen für zukünftige Auswahlverfahren auszuloten:

  • Die Grenzwerte im Koordinierten Nachrückverfahren sind kaum kalkulierbar und zur Abwägung von Zulassungschancen nur minimal geeignet. Siehe dazu die Erläuterungen oben.
  • Es sind die Studienfächer aufgelistet, die im Wintersemester 2022/2023 zulassungsbeschränkt waren. Zulassungsbeschränkungen werden jedes Jahr neu festgelegt, d.h. für aktuelle Verfahren können weitere Studiengänge zulassungsbeschränkt oder vielleicht zulassungsfrei werden.
  • Die Quoten „Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung“ (25 Prozent) sowie „Ergebnis des ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens“ (65 Prozent) sind in der folgenden Übersicht zu einer Spalte zusammen­gefasst, da sie identische Zulassungskriterien heranziehen (Durchschnittsnote / Dienst / Los).
  • Die Werte geben die Durchschnittsnote bzw. die Durchschnittsnote boniert durch Wartesemester an, die zur Auswahl mindestens erforderlich war. Weisen Bewerber*innen die gleiche Durchschnittsnote oder gleiche Durchschnittsnote plus Wartezeit nach, wird diejenige Person bevorzugt, die einen "Freiwilligendienst" geleistet hat. Bei weiterer Ranggleichheit entscheidet das Los. Siehe dazu oben. Beachten Sie bitte, dass nachrangige Kriterien in der Tabelle nicht ausgewiesen sind.

    Ein fiktives Beispiel zur Erläuterung: Im Studienfach „Vergabewissenschaft“ ist die Durchschnittsnote in der Koordinierungsphase bei „Note 90%“ mit 1,8 angeben. Das bedeutet: Allen mit einer Durchschnittsnote von 1,7 oder besser konnte ein Platz angeboten werden. Auch Bewerber*innen mit der Durchschnittsnote 1,8 konnten ausgewählt werden, aber nicht zwingend alle. Einige dieser Bewerber*innen konnten u. U. nicht mehr zugelassen werden, wenn die Anzahl der für die Bewerber*innen mit der Note 1,8 zur Verfügung stehenden Restplätze geringer war. In diesem Fall entscheidet das nachrangige Kriterium „Dienst“, wer einen Studienplatz erhält. Wenn auch dieses Kriterium identisch ist, entscheidet das Los.

Hier finden Sie die Grenzwerte der örtlich zulassungsbeschränkten Studienfächer im Lehramt.

StudiengangKP*
Note 90%
KP* Note plus
Wartezeit 10%
KNR*
Note 90%
KNR* Note plus
Wartezeit 10%
Biologie Bachelor (180 ECTS) HF*2,61,22,61,2
Bioinformatik Bachelor HF (180 ECTS)*2,21,0allealle
BWL Bachelor HF (180 ECTS)*1,91,02,21,0
BWL Bachelor NF* (30 ECTS)allealleallealle
Geographie Bachelor HF* (150 ECTS)allealleallealle
Informatik mit integr. Anwendungsfach
Bachelor HF* (180 ECTS)
3,51,3allealle
Informatik mit Nebenfach 30 ECTS Bachelor HF* (150 ECTS)2,51,2allealle
Informatik mit Nebenfach 60 ECTS Bachelor HF* (120 ECTS)2,41,13,82,3
Kommunikationswissenschaft
Bachelor HF* (120 ECTS)
1,81,02,61,0
Kommunikationswissenschaft
Bachelor NF* (60 ECTS)
2,11,02,21,1
Medieninformatik Bachelor HF* (180 ECTS)2,41,23,83,4
Pharmaceutical Sciences Bachelor HF* (180 ECTS)1,91,02,31,0
Psychologie Bachelor HF* (180 ECTS)1,10,51,30,6
Psychologie Bachelor NF* (60 ECTS)1,71,02,01,0
Rechtswissenschaften Bachelor NF* (60 ECTS)allealleallealle
Rechtswissenschaft (Jura)2,31,03,21,0
Sprachtherapie Bachelor HF* (180 ECTS)2,51,0allealle
Wirtschaftspädagogik I Bachelor HF* (180 ECTS)2,21,12,21,1
Wirtschaftspädagogik II Bachelor HF* (180 ECTS)2,61,2allealle
Wirtschaftswissenschaften Bachelor NF* (60 ECTS)2,31,3allealle

Erläuterung

  • *KP = Koordinierungsphase, KNR = Koordiniertes Nachrückverfahren, HF = Hauptfach, NF = Nebenfach
  • Die Zusätze 15, 30 und 60 ECTS (= Leistungspunkte) bei Bachelor-Nebenfächern beziehen sich auf den Studienumfang des jeweiligen Nebenfachs. Welche Bachelor-Hauptfächer mit diesen Nebenfächern kombiniert werden können, finden Sie in der Studiengangsbeschreibung des Nebenfachs.
  • „alle“: alle Bewerberinnen und Bewerber haben ein Zulassungsangebot erhalten.

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