EU/EWR-Bürgerinnen und -Bürger

Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

EU/EWR-Bürgerinnen und -Bürger

Wenn Sie als Angehörige oder Angehöriger eines EU- bzw. EWR-Staats im 1. Fachsemester eines bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengangs studieren möchten, müssen Sie sich zunächst für die Teilnahme am bundesweiten Studienplatzvergabeverfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung form- und fristgerecht bewerben.

Der Zulassungsbescheid, der Ihnen im Falle einer Zulassung von der Stiftung für Hochschulzulassung zugesandt wird, enthält Ihre Immatrikulationsfrist. Diese Frist müssen Sie unbedingt wahrnehmen, andernfalls erlischt Ihre Zulassung und der Ihnen zugeteilte Studienplatz wird an einen anderen Bewerber vergeben!

Achtung: Interessenten, die für einen der betroffenen Studiengänge an einer deutschen Hochschule bereits immatrikuliert sind und an die LMU in ein höheres Fachsemester desselben Studiengangs wechseln möchten (so genannte Ortswechsler), sowie Interessenten, die aufgrund anrechenbarer Studienleistungen in ein höheres Fachsemester eines der betroffenen Studiengänge an der LMU einsteigen möchten (so genannte Quereinsteiger), müssen sich im örtlichen Vergabeverfahren bewerben.

Zulassung

Videostandbild aus einem Video über die Zulassung zu bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen

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Weitere Informationen: Datenschutzerklärung der LMU, Datenschutzinformationen von YouTube / Google

5:00 | 21.03.2024 | ©Zentrale Studienberatung

1. Semester

Der Zulassungsbescheid, der Ihnen im Falle einer Zulassung durch die Stiftung für Hochschulzulassung zugesandt wird, enthält Ihre Immatrikulationsfrist. Innerhalb dieser Immatrikulationsfrist muss IhAntrag auf Immatrikulationr Antrag auf Immatrikulation zusammen mit alle notwendigen Unterlagen bei uns eingegangen sein bzw. wenn Sie bereits an der LMU immatrkuliert und rückgemeldet sind, müssen Sie innerhalb der Immatrikulationsfrist einen Fachwechsel beantragen.

Andernfalls erlischt Ihre Zulassung und der Ihnen zugeteilte Studienplatz wird an eine andere Bewerberin oder Bewerber vergeben!

Höheres Semester

Die Zulassung und Immatrikulation für höhere Fachsemester kann erst nach Abschluss der Rückmeldung der bereits immatrikulierten Studierenden erfolgen.

Der Zulassungsbescheid, der Ihnen im Falle einer Zulassung im örtlichen Vergabeverfahren zugesandt wird, enthält Ihre Immatrikulationsfrist. Innerhalb dieser Immatrikulationsfrist muss Ihr Antrag auf Immatrikulation zusammen mit alle notwendigen Unterlagen bei uns eingegangen sein bzw. wenn Sie bereits an der LMU immatrkuliert und rückgemeldet sind, müssen Sie innerhalb der Immatrikulationsfrist einen Fachwechsel beantragen.

Andernfalls erlischt Ihre Zulassung und der Ihnen zugeteilte Studienplatz wird an eine andere Bewerberin oder Bewerber vergeben!

Immatrikulation bzw. Fachwechsel

Sobald Sie sich erfolgreich beworben haben und für den von Ihnen gewünschten Studiengang zugelassen worden sind, müssen Sie einen fristgerechten Antrag auf Immatrikulation bei der Studentenkanzlei stellen.
Dazu müssen Sie zuerst einen Online-Antrag stellen und anschließend die notwendigen Unterlagen vollständig innerhalb der festgelegten Frist postalisch einsenden. Ihre vollständigen Immatrikulationsunterlagen müssen innerhalb dieser Frist bei uns eingegangen sein

Wenn Sie derzeit bereits an der LMU für einen anderen Studiengang immatrikuliert und rückgemeldet sind und in einen der betroffenen Studiengänge wechseln wollen, müssen Sie nach erfolgreicher Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (1. Fachsemester) bzw. bei der LMU (höheres Fachsemester) und Zuweisung eines Studienplatzes einen Fachwechsel bei der Studentenkanzlei beantragen.

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