Online-Bewerbung für höhere Fachsemester

Online-Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge in ein höheres Fachsemester

Ihre Angaben im Bewerbungsportal

Bitte achten Sie sorgfältig darauf, dass Sie genaue und richtige Daten eingeben. Lesen Sie dazu alle Hinweise und Hilfetexte. Von Ihren Angaben hängt es ab, ob Sie Unterlagen in Papierform einsenden müssen.

Übersicht mit Erläuterungen zur Hochschulzugangsberechtigung (PDF, 288 KB)

Wichtige Hinweise

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung für örtlich zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge!

  • Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen für alle Bachelor-Studiengänge, 1. Fachsemester ausschließlich über das DoSV (Dialogorientiertes Serviceverfahren) vergeben werden.
  • Zulassungen in neu beantragte Bachelorstudiengänge (Haupt- und Nebenfächer) die derzeit noch nicht rechtsaufsichtlich genehmigt sind, werden nur unter dem Vorbehalt ihrer Freigabe erfolgen.

Ausnahme:

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 HZV ist für Studiengänge, bei denen mehr als ein Studienfach einer wählbaren Fächerverbindung zulassungsbeschränkt ist, für alle zulassungsbeschränkten Studienfächer der gewünschten Fächerverbindung ein zusammengefasster Zulassungsantrag zu stellen.

Für die Bewerbung in einen Bachelorstudiengang bedeutet das, dass

  • das Haupt- und das Nebenfach entsprechend der jeweiligen geltenden Studienordnung miteinander kombinierbar sein müssen und
  • die Anzahl der zu erbringenden ECTS in Haupt- und Nebenfach zusammen 180 ergeben muss.

Achtung:

  • Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen für Bachelor-Studiengänge, in denen die Zulassung für eine andere als die hier genannten Kombinationen beantragt wird, als unzulässig abgelehnt werden müssen!
  • Bitte beachten Sie, dass es Nebenfächer mit unterschiedlichen ECTS-Punktezahlen gibt, die nicht alle zulassungsbeschränkt sein müssen. Erkundigen Sie sich bitte auf jeden Fall auf unseren Internetseiten unter Studienangebot, ob Ihr gewünschtes und bezüglich der ECTS-Punktezahl passendes Nebenfach zulassungsbeschränkt ist. Nur im Fall einer Zulassungsbeschränkung müssen Sie das Nebenfach hier bei der Online-Bewerbung angeben.

WICHTIG:

Seit dem Wintersemester 2020/21 ist eine Bewerbung für den Studiengang Lehramt Sonderpädagogik modularisiert mit 1 Unterrichtsfach in das erste und auch in ein höheres Fachsemester nicht mehr möglich. Aktuell ist also nur noch eine Bewerbung für das Lehramt Sonderpädagogik mit 2 Unterrichtsfächern (vertieftes Studium und Qualifizierung) möglich.

Bei den neuen Abschlüssen

  • „LA Sonderpäd./GS (mod.2U)“ = Lehramt für Sonderpädagogik/Didaktik der Grundschule (modularisiert mit 2 Unterrichtsfächern: vertieftes Studium und Qualifizierung)
  • „LA Sonderpäd./MS (mod.2U)“ = Lehramt für Sonderpädagogik/Didaktik der Mittelschule (modularisiert mit 2 Unterrichtsfächern: vertieftes Studium und Qualifizierung)

müssen derzeit die Fächer für das vertiefte Studium und die Qualfizierung erst bei der Immatrikulation angegeben werden.

Weitere Informationen zum neuen Lehramt Sonderpädagogik finden Sie hier.

Bitte erkundigen Sie sich vor Abgabe Ihrer Online-Bewerbung über die Kombinationsmöglichkeiten Ihres gewünschten Studiengangs bei Ihrer Fachstudienberatung.

Nachreichung fehlender Unterlagen:

Fehlende Unterlagen (z. B. Semesteranrechnungsbescheid) können bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester bis zu dem durch die amtliche Bekanntmachung festgesetzten Termin nachgereicht werden. Es gilt der postalische Eingang bei der Ludwig-Maximilians-Universität München.


Bitte beachten Sie, dass bei fehlenden verfahrensrelevanten Unterlagen im Status Ihrer Bewerbung u. a. folgender Hinweis erscheint: "Dies bewirkt den Ausschluss vom Verfahren.".
Sobald die fehlenden Unterlagen fristgerecht eingegangen sind, wird Ihre Bewerbung erneut geprüft.
Die Prüfung nachgereichter Unterlagen kann einige Zeit dauern. Wir bitten Sie um Geduld.

Bitte nutzen Sie unbedingt unsere Infofunktion, um nach der Eingabe Ihrer Daten zu überprüfen, ob Ihre Daten korrekt gespeichert wurden, und um nach der Bearbeitung Ihres Antrags zu erfahren, ob die Angabe/Unterlagen zu Ihrem Antrag vollständig waren! Bitte bedenken Sie, dass bei der Fülle an Anträgen zwischen dem Eingang und der Bearbeitung Ihres Antrags einige Tage vergehen können.

Online-Bewerbung und Bewerbungsantrag

Sie können sich für einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang an der Ludwig-Maximilians-Universität München bewerben. Wenn Sie sich für mehr als einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang an der LMU bewerben, wird der zuletzt fristgerecht eingegangene Bewerbungsantrag (in Papierform!) am örtlichen Auswahlverfahren beteiligt. Wenn mehrere Bewerbungsanträge (in Papierform!) an dem gleichen Tag fristgerecht eingegangen sind, wird durch Los entschieden, welche Bewerbung am örtlichen Auswahlverfahren beteiligt wird. Hilfsanträge sind nicht zulässig.

Für Studiengänge, bei denen mehr als ein Studienfach einer wählbaren Fächerverbindung zulassungsbeschränkt ist, können für alle zulassungsbeschränkten Studienfächer der gewünschten Fächerverbindung zusammengefasste Zulassungsanträge gestellt werden. Bei der LMU betrifft das nur die Studiengänge mit den Abschlüssen

  • Bachelor,
  • Staatsexamen Lehramt

Bezüglich der Bachelorstudiengänge beachten Sie bitte: Wichtiger Hinweis für Bachelorstudiengänge

Bitte beachten Sie auch unbedingt die Hinweise in den jeweiligen Hilfefenstern, welche Sie durch Klicken auf den jeweils grün unterlegten Hilfe-Button im Online-Antragsformular öffnen!

Eine Bewerbung gilt als fristgerecht, wenn Sie

  • für das Wintersemester bis zum 15. Juli, 24:00 Uhr
  • für das Sommersemester bis zum 15. Januar, 24:00 Uhr

(Ausschlussfristen!) bei der LMU eingegangen ist.

WICHTIG: Beachten Sie die folgende Unterscheidung!

2 a) REGELFALL (ohne schriftliche Unterlagen)

Ist Ihre Bewerbung ein sogenannter Regelfall, werden sie am Ende der Online-Bewerbung nicht zur Einsendung schriftlicher Unterlagen aufgefordert. Die Bewerbungsfrist ist in diesen Fällen mit Abgabe Ihrer Online-Bewerbung eingehalten.
(z.B. Bewerbung für das 1. Fachsemester mit normalem Abitur ohne Sonderanträge. Näheres finden Sie auf der ersten Seite der Online-Bewerbung einschließlich Hilfetext).

2 b) SONSTIGE FÄLLE (MIT SCHRIFTLICHEN UNTERLAGEN)

In den sonstigen Fällen müssen Sie Papierunterlagen einsenden. Sie werden am Ende der Online-Bewerbung ausdrücklich zur Einsendung schriftlicher Unterlagen (Antrag und die dazugehörigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen) aufgefordert.

Die Online-Bewerbung UND die schriftlichen Unterlagen müssen innerhalb der Bewerbungsfrist bei der LMU eingegangen sein.

Bitte beachten Sie, dass nicht das Datum des Poststempels sondern der Tag des Eingangs Ihrer Bewerbungsunterlagen bei der LMU maßgebend ist. Bitte berücksichtigen Sie bei postalischer Zusendung die allgemeinen Postlaufzeiten! Sie können Ihren Zulassungsantrag auch bis zum Fristende in den Briefkasten (Zeitschaltuhr) am Haupteingang der LMU, Geschwister-Scholl-Platz 1, einwerfen.

Im Zuge der Online-Bewerbung werden von der Universität München die im Rahmen des Vollzugs der Hochschulvergabeordnung benötigten Daten gemäß Art. 87 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes erhoben, wobei die als Pflichtangaben gekennzeichneten Felder zwingend ausgefüllt werden müssen, um am Verfahren teilnehmen zu können. Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie den Timeout von 10 Minuten: Erfolgt in dieser Zeit keine Eingabe, wird die Verbindung getrennt. Sie sollten sich daher bereits vor Beginn der Dateneingabe alle notwendigen Unterlagen bereitlegen (z.B. Abiturzeugnis mit genauem Abiturdatum). Informieren Sie sich vorab, geben Sie Ihre Daten zügig ein und vermeiden Sie allzu heftiges Hin- und Herspringen zwischen den verschiedenen Seiten! Bedenken Sie ebenfalls schon vorher, daß Sie nach erfolgter Eingabe die Möglichkeit haben müssen, die Unterlagen zu Ihrer Bewerbung auszudrucken! Ohne deren Einsendung an die LMU München nimmt Ihre Bewerbung nicht am Verfahren teil.

Sie werden nach dem Klicken auf einen zertifizierten Web-Server umgeleitet. Um die Bewerbung durchführen zu können, müssen Sie dem eventuell von Ihrem Browser als unsicher aufgeführten Zertifikat vertrauen. Für den reibungslosen Ablauf der Online-Bewerbung sollten das Betriebssystem Ihres Computers und der von Ihnen verwendete Internet-Browser neueren Datums sein. Geeignet sind auf jeden Fall der Internet Explorer ab Version 6.0. In der Vergangenheit entstand die überwiegende Mehrzahl der technischen Probleme, z.B. beim Öffnen der Web-Seiten, beim Wechseln zwischen den verschiedenen Seiten und bei den Ausdrucken aus der Verwendung veralteter technischer Ausstattung.

Sie müssen einen Java-fähigen Browser verwenden, JavaScript darf nicht deaktiviert und Popup-Fenster sollten nicht blockiert sein, damit die Seiten aufgerufen werden können.

Bisweilen ist der Zugriff auf einzelne Seiten der LMU aus Kapazitätsgründen zeitweilig nicht möglich; in der Regel reicht es schon, es nach einigen Minuten oder einer Viertelstunde erneut zu versuchen. Bitte beachten Sie auch, dass täglich zwischen 00:00 und 00:30 Uhr die Online-Bewerbung aufgrund von Sicherungsarbeiten nicht zur Verfügung steht.

Konnten Sie trotz dieser Hinweise Ihre technischen Probleme nicht beheben, wenden Sich bitte an folgende E-Mail Adresse.

Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Mitarbeiter der Studentenkanzlei.

Ausländische Bewerber, die nicht Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union und keine Bildungsinländer sind, wenden sich wegen der Zulassung in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen bitte an das Referat Internationale Angelegenheiten der LMU.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz!

Ich habe alle relevanten Hinweise zum Zulassungsrecht und insbesondere zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und erkläre mich hiermit einverstanden.

Da Minderjährige in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind und für das Zulassungsverfahren nicht durch Vorschriften des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts als geschäftsfähig anerkannt werden, sind sie nicht handlungsfähig im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Nr. BayVwVfG und müssen sich daher von ihren gesetzlichen Vertretern vertreten lassen.

verantwortlich für den Inhalt der Seite: Studentenkanzlei

Wonach suchen Sie?