Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger
Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren
Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren
Bei der Bewerbung für Fächer mit Eignungsfeststellungverfahren gelten für alle ausländischen Studierenden – unabhängig davon, ob sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind oder nicht – identische Zulassungsbedingungen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Anmeldefristen, die leider nicht immer aufeinander abgestimmt sind.
Wenn Sie ein Fach studieren wollen, für das Sie ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen müssen, müssen Sie sich rechtzeitig beim jeweiligen Institut informieren. Die Anmeldetermine erfahren Sie im jeweiligen Institut!
Bitte beachten Sie, dass auch einige Nebenfächer das Bestehen eines Eignungsfeststellungsverfahrens erfordern oder zulassungsbeschränkt sind. Bitte prüfen Sie anhand der Liste der Fächer mit Eignungsfeststellungsverfahren, ob Sie ein solches Fach wählen möchten.
Wenn Sie den Eignungstest am Institut bestanden haben, heißt das nicht automatisch, dass Sie an der LMU eingeschrieben werden können.
Für die Bewerbung und Immatrikulation zum Studium müssen Sie zusätzlich einen form- und fristgerechten Antrag auf Zulassung (Anmeldung) im Referat Internationale Angelegenheiten stellen.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Bewerbung und Immatrikulation für internationale Studieninteressierten.
Anmeldefristen für den Antrag zur Zulassung:
Für das Sommersemester: bis 15. Januar
Für das Wintersemester: bis 15. Juli, im WS 21/22: Nachfrist 31. Juli
Bitte beachten Sie die Termine der Deutschprüfung:
Sollten Sie den Prüfungstermin verpassen oder die Prüfung nicht bestehen, verlieren Sie mindestens ein Semester.
Referat Internationale Angelegenheiten
Internationale Zulassung