Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger

Studiengänge mit Eignungsprüfung

Bei der Bewerbung für Fächer mit Eignungsfeststellungverfahren gelten für alle ausländischen Studierenden – unabhängig davon, ob sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschatsraums (EWR) sind oder nicht – identische Zulassungsbedingungen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Anmeldefristen, die leider nicht immer aufeinander abgestimmt sind.

Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation

1. Eignungsprüfung durch das Institut

Wenn Sie ein Fach studieren wollen, für das eine Eignungsprüfung erforderlich ist, müssen Sie sich rechtzeitig beim jeweiligen Institut informieren. Die Anmeldetermine erfahren Sie im jeweiligen Institut!

Bitte beachten Sie, dass auch einige Nebenfächer das Bestehen einer Eignungsprüfung erfordern oder zulassungsbeschränkt sind.

2. Zulassung zum Studium an der LMU durch das Referat Internationale Angelegenheiten

Wenn Sie den Eignungstest am Institut bestanden haben, heißt das nicht automatisch, dass Sie an der LMU eingeschrieben werden können.

Für die Bewerbung und Immatrikulation zum Studium müssen Sie zusätzlich einen form- und fristgerechten Antrag auf Zulassung (Anmeldung) im Referat Internationale Angelegenheiten stellen.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Bewerbung und Immatrikulation für internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber.

Anmeldefristen für den Antrag zur Zulassung:
Für das Sommersemester: bis 15. Januar
Für das Wintersemester: bis 15. Juli, im WS 21/22: Nachfrist 31. Juli

Bitte beachten Sie die Termine der Deutschprüfung:
Sollten Sie den Prüfungstermin verpassen oder die Prüfung nicht bestehen, verlieren Sie mindestens ein Semester.

Kontakt

Referat Internationale Angelegenheiten

Internationale Zulassung

E-Mail schreiben

+49 89 2180-3156 oder -3743

Kontakt für die Deutschprüfung

Deutschkurse bei der Universität München e.V.

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