Beschreibung des Studienfachs
Im Mittelpunkt der Lernbehindertenpädagogik steht die Aufgabe der sonderpädagogischen Förderung bei sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen. Kinder und Jugendliche mit gravierenden Lernschwierigkeiten kommen häufig aus sozial benachteiligten Lebenssituationen. Neben der Kompetenz zum Unterricht in erschwerten Lernsituationen sollen Lehrkräfte für Sonderpädagogik in diesem Förderschwerpunkt während des Lehramtsstudiums gute Diagnose- und Beratungskompetenzen erwerben.
Tätigkeits- und Berufsfelder
Die sonderpädagogische Qualifikation ermöglicht Ihnen einen Einblick in die jeweils gewählte sonderpädagogische Fachrichtung und vermittelt Ihnen ein Hintergrundwissen zu dieser Art der Beeinträchtigung. Durch dass Erweiterungsstudium werden Sie insbesondere auf die Arbeit in inklusiven Klassen vorbereitet. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation nicht zur/zum Förderschullehrer/in werden.
Erwünschtes Profil
Studierende des Studiengangs Lehramt für Sonderpädagogik mit dem Schwerpunkt „Lernbehindertenpädagogik“ sollten sich für die Förderung von Kindern- und Jugendlichen in erschwerten Lebens- und Lernsituationen interessieren. Sie sollten bereit sein, stabile und belastbare Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen mit gravierenden Lernschwierigkeiten aufzubauen sowie entsprechende Lernumgebungen für effektive Lernprozesse gestalten können.
Im Studium wird neben der Teilnahme an Praktika das selbstständige Lernen in Gruppen einschließlich der regelmäßigen Lektüre der Fachliteratur zur „Lernbehindertenpädagogik“ erwartet.
Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!
Fakten auf einen Blick
- Studiengang
- Lernbehindertenpädagogik (Lehramt / Mittelschule)
- Abschlussgrad
- Lehramt Staatsexamen
- Fachtyp
- Erweiterungsfach
Bewerbung und Zulassung
- Zulassungsmodus 1. Semester
- Freie Studiengänge
- Zulassungsmodus höheres Semester
- Freier Zugang
- Link zum Fach
- Lehramt Sonderpädagogik
Ihr Weg zum Studienplatz
Der Studiengang im Detail
Es müssen keine Studienleistungen erworben werden. Jedoch sind Praktika als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung zu absolvieren.
Im Falle einer Erweiterung ist es daher hilfreich, mit dem Fachstudienberater des von Ihnen gewählten Faches (siehe unten) bezüglich Zeitpunkt, Art der Erweiterung und vor allem, wie Sie sich am besten auf die Staatsprüfung vorbereiten, zu sprechen.
Weitere Informationen zum Erweiterungsfach finden Sie auf der Homepage des Münchener Zentrums für Lehrerbildung.
Praktikum an einem Sonderpädagogischen Förderzentrum (entspricht dem sonderpädagogischen Blockpraktikum)
- Dauer: 2 zusammenhängende Wochen (10 Schultage)
- Steht in Verbindung mit den didaktischen Lehrveranstaltungen in der gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung.
- Die Aufgaben und Studienziele entsprechen denen des sonderpädagogischen Blockpraktikums (LPO I, § 93, Abs.1 Nr. 4) beschränkt auf die Fächer des Studierenden.
Das Studium der sonderpädagogischen Qualifikation schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Die Prüfungsteile zur Ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) §101 - § 109 zu entnehmen
Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten).
Angebote zur Studienorientierung
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Studieren probieren, Campustag, Online-Schnupperstunden, uvm.
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Orientierungsangebote
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O-Phase Lehramt
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Lehrer werden – die richtige Wahl?
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Orientierungs- und Entscheidungsberatung
Lehrstuhl für Lernbehindertenpädagogik
Sprechstunden, Aushänge, Änderungen des Lehrangebots
Fachstudienberatung Lehramt Lernbehindertenpädagogik
Inhaltliche und spezifische Fragen des Studiums, Studienaufbau, Stundenplan, fachliche Schwerpunkte
Studienberatung Lehramt
Münchener Zentrum für Lehrerbildung
Studienberatung in allgemeinen und fächerübergreifenden Fragen für die Lehrämter Grundschule, Mittelschule, Förderschule, Gymnasium und Realschule
Zentrale Studienberatung
Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen
Zuständigkeitsbereich:
Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen