Pädagogik bei Autismus-Spektrum-Störungen (Lehramt Sonderpädagogik mit Mittelschuldidaktik /Erweiterungsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Durch die Einrichtung des Fachs Pädagogik bei Autismus-Spektrum-Störungen als pädagogische Qualifikation im Rahmen der Erweiterung eines Lehramtsstudiums wird Lehramtsstudierenden aller Lehrämter die Möglichkeit zum Erwerb einer Zusatzqualifikation eingeräumt, die sich als Theorie und Praxis eines sonder- und inklusionspädagogischen Konzepts versteht und im Besonderen für die berufspraktische Arbeit qualifizieren soll. Das Erweiterungsstudium soll zum interdisziplinären, theoriegeleiteten Wahrnehmen, Denken und professionellen Handeln anleiten. Für die qualifizierte Arbeit in Handlungsfeldern und Einrichtungen der schulischen Bildung mit Kindern und Jugendlichen mit Autismus-SpektrumStörungen werden sowohl grundlagentheoretisches Wissen als auch störungsspezifische, diagnostische, didaktisch-methodische und Reflexions- und Evaluationskompetenzen sowie autismussensible Beratungskompetenzen vermittelt.

Dies bedeutet, dass Lehramtsstudierende, die das Fach Pädagogik bei Autismus-SpektrumStörungen als Erweiterungsfach wählen, die Kompetenz erwerben, die Besonderheiten des Lernens bei Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen zu verstehen. Auf der Basis dieses Verständnisses sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, individualisierte und binnendifferenzierte Unterrichtsstrategien für einen optimalen Lernfortschritt für Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen zu entwickeln und in der Folge einen langfristigen Lernerfolg betroffener Schülerinnen und Schüler sicher zu stellen.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Die sonderpädagogische Qualifikation ermöglicht Ihnen einen Einblick in die jeweils gewählte sonderpädagogische Fachrichtung und vermittelt Ihnen ein Hintergrundwissen zu dieser Art der Beeinträchtigung. Durch dass Erweiterungsstudium werden Sie insbesondere auf die Arbeit in inklusiven Klassen vorbereitet. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation nicht zur/zum Förderschullehrer/in werden.

Erwünschtes Profil

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Pädagogik bei Autismus-Spektrum-Störungen (Lehramt / Sonderpädagogik mit Mittelschuldidaktik )
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Erweiterungsfach

Bewerbung und Zulassung

Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Erweiterungsfach: Pädagogik bei Autismusstörungen

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Es müssen keine Studienleistungen erworben werden. Jedoch sind Praktika als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung zu absolvieren.

Im Falle einer Erweiterung ist es daher hilfreich, mit dem Fachstudienberater des von Ihnen gewählten Faches (siehe unten) bezüglich Zeitpunkt, Art der Erweiterung und vor allem, wie Sie sich am besten auf die Staatsprüfung vorbereiten, zu sprechen.

Weitere Informationen zum Erweiterungsfach finden Sie auf der Homepage des Münchener Zentrums für Lehrerbildung oder im Informationsblatt des Faches (PDF, 1.028 KB).

Im Zusammenhang mit dem Erweiterungsstudium Pädagogik bei Autismus-Spektrum-Störungen (P-ASS) sind folgende Praktika abzuleisten:

1. Praktikum an einer Einrichtung der autismusspezifischen Förderung

Es handelt sich um ein selbst zu organisierendes, zusammenhängendes vierwöchigesPraktikum mit mindestens 20 Präsenztagen während der vorlesungsfreien Zeit in einerEinrichtung der schulischen Bildung, die Kindern und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störungen schulisch in sonder- und/oder inklusiven Lernsettings fördern.

2. Hospitation bei Stellen der Autismusberatung

Es handelt sich um eine selbst zu organisierende, einwöchige Hospitation in einereinschlägigen Beratungsstelle für Autismus im Umfang von 5 Tagen bei einer Präsenzvon mindestens 5 Stunden pro Tag.

Das Studium der sonderpädagogischen Qualifikation schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Die Prüfungsteile zur Ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) §101 - § 109 zu entnehmen

Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten).

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