Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie (Master/Hauptfach)

Beschreibung des Studienfachs

Informationen zur Umsetzung des "Gesetzes zur Reform der Psychotherapieausbildung" an der LMU München

Ziel dieses konsekutiven Masterstudiengangs ist eine intensive, forschungs- und anwendungsnahe wissenschaftliche Ausbildung in Klinischer Psychologie und Psychotherapie. Die Studierenden erlernen fachübergreifend, psychologische Zusammenhänge zu überblicken und kritisch zu beurteilen sowie wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse selbständig anzuwenden. Den Studierenden werden Fachkenntnisse vermittelt, die sie befähigen,in den Bereichen Klinische Psychologie und Psychotherapie des Erwachsenenalters und der Kindheit und Jugend, Klinische Neuropsychologie, Neurokognitive Psychologie,Statistik und Diagnostik nach wissenschaftlichen Grundsätzen selbständig arbeiten und wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anwenden zu können. Das Studium vermittelt darüber hinaus praktische Kompetenzen der klinisch-psychologischen Diagnostik, der psychotherapeutischen Intervention sowie der klinisch-psychologischen Forschung, wobei Studierende nach dem Scientist-Practitioner-Modell, d.h. der engen Verbindung von Forschung und Praxis, ausgebildet werden.

Tätigkeits- und Berufsfelder

In diesem Studiengang werden alle in der Psych-ThApprO für den Masterstudiengang geforderten fachspezifischen und -übergreifenden Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Darüber hinaus qualifiziert der Studiengang für ein breites Spektrum psychologischer Handlungsfelder in Forschung, Beratungsstellen,Kliniken und psychologischen Diensten. Der Masterstudiengang bildet für das Beschäftigungsfeld der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im engeren Sinne sowie ebenfalls das Feld der Klinischen Psychologie im weiteren Sinne (inkl. Psychosomatik, Neuropsychologie, Rehabilitationspsychologie, Gerontopsychologie) in Forschung und Praxis aus. Dabei ist die Tätigkeit sowohl im institutionellen Bereich als auch in eigener Praxis denkbar.

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie (Master)
Abschlussgrad
Master of Science (M.Sc.)
Fachtyp
Hauptfach
Regelstudienzeit
4 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Zulassungsmodus 1. Semester
Örtliches Auswahlverfahren durch die Fakultät
Zulassungsmodus höheres Semester
Örtliches Auswahlverfahren durch die Fakultät
Zugangsdetails

Voraussetzung für die Immatrikulation in diesen Masterstudiengang ist der Nachweis einesberufsqualifizierenden Hochschulabschlusses im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Psychologie. Es muss sich dabei gemäß § 9 Abs. 4 Sätze 5 und 6 PsychThG um einen Bachelorabschluss handeln, bei dem die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungengemäß dem PsychThG sowie der PsychThApprO festgestellt wurde, oder um einen gleichwertigenStudienabschluss, dessen Lernergebnisse inhaltlich den Anforderungen desPsychThG sowie der PsychThApprO entsprechen. Darüber hinaus werden fundierte Kenntnisse in den Grundlagen der klinischen Neuropsychologie in einem Umfang von mindesten 6 ECTS-Punkten vorausgesetzt.

Weiterhin ist die fristgerechte Bewerbung und erfolgreiche Zulassung im Rahmen eines örtlichen Auswahlverfahrens durch die Fakultät notwendig. Weitere Informationen sowie Bewerbungsfristen hier.

Link zum Fach
Masterstudiengang Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Insgesamt sind im Laufe von vier Semestern 120 ECTS-Punkte zu erwerben. Diese verteilen sich auf Module in folgenden Themenblöcken.

Pflichtmodul 1 „Vertiefte methodische Grundlagen“ (9 ECTS-Punkte)

  • Fortgeschrittene statistische Methoden 1
  • Fortgeschrittene statistische Methoden 2
  • Anwendung fortgeschrittener statistischer Methoden

Pflichtmodul 2 „Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie“ (12 ECTS-Punkte)

  • Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre
  • Störungs- und Verfahrenslehre im Erwachsenenalter
  • Störungs- und Verfahrenslehre im Kindes- und Jugendalter
  • Störungs- und Verfahrenslehre in der Neuropsychologie

Pflichtmodul 3 „Angewandte Psychotherapie“ (6 ECTS-Punkte)

  • Angewandte Psychotherapie
  • Indikationsstellung, Therapieplanung und angewandte Psychotherapie

Pflichtmodul 4 „Vertiefte Psychologische Diagnostik und Begutachtung, Dokumentation und Evaluation“ (6 ECTS-Punkte)

  • Gutachtenerstellung
  • Dokumentation und Evaluation

Pflichtmodul 5 „Berufsqualifizierende Tätigkeit II - vertiefte Praxis der Psychotherapie“ (15 ECTS-Punkte)

  • Psychotherapie bei Erwachsenen und älteren Menschen
  • Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen
  • Neuropsychologische Therapie

Pflichtmodul 6 „Selbstreflexion“ (3 ECTS-Punkte)

  • Selbstreflexion im Kontext psychotherapeutischen Handelns

Pflichtmodul 7 „Psychotherapieforschung“ (9 ECTS-Punkte)

  • Psychotherapieforschung
  • Forschungsorientiertes Praktikum II – Psychotherapieforschung

Pflichtmodul 8 „Berufsqualifizierende Tätigkeit III - angewandte Praxis der Psychotherapie“ (21 ECTS-Punkte)

  • Praktikum stationäre Versorgung
  • Praktikum ambulante Versorgung (Hochschulambulanzen)

Pflichtmodul 9 „Abschlussmodul“ (30 ECTS-Punkte)

  • Kolloquium zur Masterarbeit
  • Masterarbeit

Wahlpflichtmodul WP 1 „Wissenschaftliche Vertiefung mit Schwerpunkt Kognitionspsychologie“ (9 ECTS-Punkte)

  • Entwicklungspsychologische Grundlagenvertiefung
  • Kognitive und neuropsychologische Grundlagenvertiefung
  • Ausgewählte Themen der Kognitionspsychologie

Wahlpflichtmodul WP 2 „Wissenschaftliche Vertiefung mit Schwerpunkt Neuropsychologie“ (9 ECTS-Punkte)

  • Entwicklungspsychologische Grundlagenvertiefung
  • Kognitive und neuropsychologische Grundlagenvertiefung
  • Ausgewählte Themen der Neuropsychologie

Bitte beachten Sie, dass die Wahlpflichtmodule (Wissenschaftliche Vertiefung mit Schwerpunkt Kognitionspsychologie oder Wissenschaftliche Vertiefung mit Schwerpunkt Neuropsychologie) nur mit begrenzter Kapazität zur Verfügung stehen.

Grundsätzlich erfolgt die Verteilung nach den von Ihnen angegebenen Präferenzen. Sind aber unter den zugelassenen Bewerber:innen mehr Interessent:innen für ein Wahlpflichtmodul als freie Plätze, berücksichtigt die Auswahlkommission die anhand der Abschlussnote des Erststudiums gebildete Rangliste.

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