Bewerbung

Sie planen einen Auslandsaufenthalt an der LMU? Die Mobilitätsprogramme Erasmus+, UK, SEMP und LMUexchange machen das Austauschstudium nicht nur möglich, sondern auch einfach. Hier finden Sie alles Wichtige rund um Bewerbung, Sprachvoraussetzungen und Ihr Learning Agreement.

Bewerbungsvoraussetzungen

Die LMU kooperiert im Rahmen von Erasmus+, UK, SEMP und LMUexchange mit zahlreichen Universitäten weltweit. Interessieren Sie sich für einen befristeten Studienaufenthalt an der LMU, muss Ihre Universität eine Partnerhochschule der LMU sein. Einen Überblick aller Partnerhochschulen der LMU bietet unsere Datenbank. Das Auswahlverfahren für einen Platz an der LMU findet an Ihrer Heimathochschule statt. Sobald das International Office die Nominierung Ihrer Hochschule erhält, werden Ihnen die Bewerbungsinformationen zugeschickt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Nominierungsseite.

Bewerbung

Sie sind von Ihrer Heimathochschule nominiert worden und wollen zum kommenden Semester an der LMU studieren? Dann bewerben Sie sich über das Online-Formular (bitte zuerst registrieren) zu den folgenden Fristen:

  • 15. Mai für das Wintersemester
  • 15. November für das Sommersemester

Einen Überblick über die administrativen Abläufe für Austauschstudierende finden Sie in unserem Zeitplan.

Eine vollständige Bewerbung umfasst folgende Dokumente:

  • Vollständig ausgefülltes Online-Bewerbungsformular
  • Transcript of Records, das Ihre bisher erbrachten Leistungen auflistet
  • Learning Agreement (LA) unterschrieben von Heimatuniversität und Studierende
  • Sprachnachweis
  • Kopie des Personalausweises (für EU Studierende) oder Passes (für Nicht-EU Studierende) (nur die Seite mit den persönlichen Angaben)
  • Unterschriebene Declaration of consent (PDF, 118 KB)

Falls Sie gesundheitliche Beeinträchtigungen haben oder mit Ihrem Kind an der LMU studieren wollen, geben Sie dies bitte im Bewerbungsformular an. Alle Services, die die LMU in diesen Bereichen anbietet, finden Sie unter Diversity und Studieren mit Beeinträchtigung.

Bitte geben Sie in Ihrer Online-Bewerbung an, dass Sie sich für ein Wohnheimszimmer bewerben. Anträge, die nach Bewerbungsschluss eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema Unterkunft.

Learning Agreement (LA)

Ein Learning Agreement ist eine Studienvereinbarung zwischen dem/der Studierenden, der Hochschule in Deutschland (aufnehmende Hochschule) und der Heimathochschule (sendende Hochschule). Das Learning Agreement legt den Ablauf des Studiums fest, auf den sich alle drei Parteien einigen müssen. Später erhält der/die Studierende eine Anerkennung für die im Ausland erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen.

Alle Austauschstudierenden müssen entweder ein Online Learning Agreement (OLA) oder ein Learning Agreement (LA) mit der Online-Bewerbung einreichen, wobei für Erasmus-Studierende das Online Learning Agreement (OLA) zu verwenden ist. Mit Hilfe der Kontaktliste können Sie im Fachbereich der LMU, wo Sie mindestens 60% Ihrer Kurse belegen werden, die zuständige Person für das LA identifizieren.

LMU-Studierende müssen in der Regel 30 ECTS pro Semester absolvieren – dies ist jedoch für Austauschstudierende nicht verpflichtend. Informieren Sie sich an der Heimatuniversität, wie viele ECTS-Punkte Sie an der LMU absolvieren müssen. Dann können Sie im LA alle Kurse eintragen, die Sie an der LMU besuchen möchten - siehe nähere Informationen zum Thema Kurswahl. Bitte beachten Sie, dass die ausgewählten Kurse lediglich Ihre Absicht darstellen und erst zu Beginn des Semesters in Absprache mit Ihrem Fachbereich festgelegt werden.

Erasmus+ Studierende

Ihre Heimatuniversität wird Sie über den Zugang zur Online-Plattform für das Online Learning Agreement (OLA) informieren. Bitte bereiten Sie das Learning Agreement über diese Online-Plattform vor und teilen Sie es mit Ihrer Heimat- und Gastuniversität.

Die nächsten Schritte sind:

  1. Füllen Sie das OLA auf der Plattform aus und signieren Sie es digital. Die „responsible person“ (zuständige Person) an der LMU für die Unterzeichnung Ihres Learning Agreements ist die Fachbereichskoordinatorin oder der Fachbereichskoordinator. Anhand der Kontaktliste können Sie die zuständige Person in Ihrem Fachbereich an der LMU ermitteln, an der Sie mindestens 60 % Ihrer Lehrveranstaltungen belegen möchten.
    Falls Sie einen „administrativen Kontakt“ angeben müssen, nennen Sie bitte Gebhard/Lacoste, mit der E-Mail-Adresse: erasmus-incoming@lmu.de
  2. Ihre Heimatuniversität wird automatisch per E-Mail aufgefordert, Ihr OLA ebenfalls zu unterzeichnen.
  3. Wenn Ihr OLA von der Heimatuniversität unterzeichnet ist, erstellen Sie eine PDF-Kopie Ihres OLA und laden diese in der Online-Bewerbung hoch. Die Unterschrift durch die Gasthochschule (LMU) erfolgt erst nach der Einreichung Ihrer Bewerbung und der Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen.
  4. Wenn das OLA von der zuständigen Person an der Heimatuniversität und von Ihnen unterzeichnet ist, wird die für die Unterschrift zuständige Person im Fachbereich der LMU (Erasmus-Koordinatorin oder -Koordinator) automatisch per E-Mail aufgefordert, das OLA zu prüfen und zu unterzeichnen.
  5. Wenn die verantwortliche Person der LMU unterzeichnet hat, ist das OLA vollständig.
  6. Um Ihr OLA nachzuverfolgen und weitere nützliche Informationen zu erhalten, können Sie die Erasmus+ App herunterladen.

Sonstige Austauschstudierende
(UK-, SEMP-, LMUexchange-Studierende)

Die nächsten Schritte sind:

  1. Sie bekommen die Learning Agreement-Vorlage (LA) von Ihrer Heimatuniversität. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie die vom International Office der LMU zur Verfügung gestellte Learning Agreement-Vorlage (PDF, 639 KB) ausfüllen.
  2. Wenn Sie im Learning Agreement-Formular den Namen der an der LMU für die Unterschrift zuständigen Person angeben müssen, sehen Sie in der Kontaktliste nach. Geben Sie die zuständige Person im Fachbereich an, wo Sie mindestens 60% Ihrer Kurse belegen werden.
  3. Wenn das LA von der zuständigen Person an der Heimatuniversität und von Ihnen unterzeichnet ist, müssen Sie eine PDF-Kopie hochladen und mit der Online-Bewerbung einreichen. Die Unterschrift durch die Gasthochschule (LMU) erfolgt erst nach der Einreichung Ihrer Bewerbung und der Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen.
  4. Nachdem Sie Ihre Bewerbung hochgeladen haben, wird das Learning Agreement von der Fachbereichskoordinatorin oder vom Fachbereichskoordinator an der LMU geprüft und unterzeichnet.
  5. Das International Office der LMU schickt das unterzeichnete LA per E-Mail an Sie zurück.

Erasmus+, UK/SEMP-Studierende müssen mindestens 60% ihrer Kurse in dem Fachbereich des Erasmus+/UK/SEMP-Austauschabkommens belegen. Bei fächerübergreifenden Vereinbarungen (fakultätsweite Austauschabkommen) müssen Studierende mindestens 60% ihrer Kurse in ihrem Haupt- oder Nebenfach belegen.

LMUexchange-Studierende müssen mindestens 60% ihrer Kurse ausschließlich in ihrem Haupt- oder Nebenfach belegen.

Erasmus+, UK/SEMP- und LMUexchange-Studierende können die sonstigen 40% der Kurse in nicht mehr als zwei Fachbereichen belegen (Beispiel: 60% der Kurse im Institut für Deutsche Philologie, 20% der Kurse in Geschichte und 20% in Politikwissenschaften).

Sprachkenntnisse

Deutsch: Für ein Studium an der LMU sind gute Deutschkenntnisse wichtig. Denn auch wenn manche Departments Module in Englisch anbieten, werden auf Bachelorniveau die meisten Kurse in deutscher Sprache angeboten. Zum Bewerbungszeitpunkt reicht das Sprachniveau B1 nach dem europäischen Sprach-Referenzrahmen.
Zu Beginn Ihres Studiums an der LMU sollten Sie jedoch über das Sprachniveau B2 verfügen.

Englisch: Dasselbe gilt, wenn Sie vorhaben, Kurse auf Englisch zu belegen. Welche Departments englischsprachige Kurse anbieten, finden Sie unter Kurswahl.

Ihre Bewerbung wird von der Fakultät individuell geprüft. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Deutschkenntnisse nicht nachweisen müssen, wenn Sie nur Kurse auf Englisch belegen!

Folgende Fachbereiche setzen bei Studienbeginn andere Sprachniveaus voraus:

  • Amerika-Institut: Englisch C1 und Deutsch B1 (sofern nur englischsprachige Kurse gewählt werden, sind keine Deutschkenntnisse erforderlich)
  • Anglistik: Englisch C1 und Deutsch B1 (sofern nur englischsprachige Kurse gewählt werden, sind keine Deutschkenntnisse erforderlich)
  • Politikwissenschaft: Deutsch B2 (Bachelor / Master) und Englisch B2 (Bachelor), C1 (Master)
  • Humanmedizin: Deutsch C1 für klinische Praktika, B2 in allen anderen Fällen (bereits bei der Bewerbung)

Folgende Sprachtests (nicht älter als 2 Jahre) werden akzeptiert:

Für DeutschFür Englisch
  • TOEFL (internet based: minimum score B2: 90/C1: 95/paper based)
  • TOEIC (minimum score B2: 785/C1: 945)
  • IELTS (minimum score B2: 5.5/C1: 7.0)
  • Cambridge English (B2: First (FCE)/C1: Certificate in Advanced English (CAE))
  • Confirmation of Language Skills (PDF, 80 KB) (von dem Koordinator oder der Koordinatorin an der Heimathochschule unterzeichnet)

Informationen zu den Kursen finden Sie im Abschnitt zur Kurswahl.
Bei allen akademischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbereich.

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