Rechte und Pflichten der Studierenden

Rechte und Pflichten der Studierenden als Mitglieder der Universität

Durch die Immatrikulation sind Studierende Mitglieder der Universität und Mitglied einer bestimmten Fakultät und Fachschaft. Daraus erwachsen den Studierenden gewisse Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel die Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Universität in ihren Organen und Gremien, sowie denen der Fakultät (aktives und passives Wahlrecht). Zu den Rechten gehört weiterhin die Nutzung universitärer Einrichtungen, aber auch der Angebote des Studierendenwerks. In vielen außeruniversitären Bereichen erhalten Studierende darüber hinaus Vergünstigungen und können z. B. das Semesterticket des MVV nutzen.

Wie alle anderen Mitglieder der Universität auch haben sich Studierende unbeschadet weitergehender Verpflichtungen so zu verhalten, dass die Universität ihre Aufgaben erfüllen kann und niemand an der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten gehindert wird.

Weitergehende Verpflichtungen der Studierenden sind insbesondere:

  • sich zu jedem Semester form- und fristgerecht zum Weiterstudium anzumelden (Rückmeldung),
  • die fristgerechte Bezahlung fälliger Gebühren und Beiträge,
  • gemäß den einschlägigen Prüfungs- und Studienordnungen zu studieren, es sei denn sie sind aus einem wichtigen Grund von dieser Verpflichtung befreit (Beurlaubung),
  • die unverzügliche schriftliche Mitteilung von Änderungen der bei der Immatrikulation erhobenen Daten, insbesondere Änderungen des Namens und der Adresse,
  • die unverzügliche schriftliche Anzeige des Verlusts des Studierendenausweises,
  • die unverzügliche schriftliche Mitteilung der Änderung der Krankenversicherung durch Vorlage einer erneuten formgebundenen Versicherungsbescheinigung,
  • die unverzügliche Mitteilung aller Tatsachen, die ein Immatrikulationshindernis oder einen Immatrikulationsversagungsgrund begründen können.

Darüber hinaus bestehen für Studierende weitere (Mitwirkungs-)Pflichten, die sich aus den Prüfungs- und Studienordnungen ihres Studiengangs ergeben.

Die Mitgliedschaft und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten enden durch die Exmatrikulation.

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