Rückmeldung

auch Anmeldung zum Weiterstudium genannt

Alle Studierenden sind ausnahmslos verpflichtet, sich form- und fristgerecht rückzumelden, wenn sie im Folgesemester an derselben Hochschule weiterhin immatrikuliert sein möchten. Die Rückmeldung ist also nicht nur Voraussetzung, um das bisherige Studium im nächsten Semester fortsetzen zu können, sondern auch für einen etwaigen Studienfach- bzw. Studiengangwechsel oder eine Beurlaubung.

Studierende, die der Verpflichtung zur Rückmeldung nicht nachkommen, werden exmatrikuliert. In zulassungsbeschränkten Studiengängen und – fächern ist mit der Exmatrikulation auch der Verlust des Studienplatzes verbunden.

Rückmeldung zum Sommersemester 2023

Rückmeldung für ordentlich Studierende
(gilt nicht für Gaststudierende und Gaststudierende des Seniorenstudiums sowie Frühstudierende und Zweithörer)

Bitte denken Sie daran, nach erfolgter Rückmeldung Ihre LMUcard zu validieren.

Die Rückmeldung für das Sommersemester 2023 beantragen Sie, indem Sie die fälligen Beiträge fristgerecht auf folgendes Konto überweisen:

Empfänger: LMU Muenchen
Kreditinstitut: Bayer. Landesbank Muenchen
IBAN: DE54 7005 0000 3701 1903 15
BIC: BYLADEMM
Verwendungszweck: Ihre Matrikelnummer*/20231/LMU Rueckmeldung SoSe 2023

* Bitte fügen Sie hier Ihre persönliche Matrikelnummer ein. Ohne Angabe der korrekten Matrikelnummer kann die Zahlung nicht zugeordnet werden!

Einen QR-Code für Ihre Überweisung finden Sie in Ihrem persönlichen Beitragskonto.

Die fälligen Beiträge setzen sich zusammen aus:

a) Grundbeitrag in Höhe von 75,00 Euro
b) zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket in Höhe von 77,30 Euro

Diese Beiträge erhebt die Universität gemäß Art. 121 Abs. 5 Satz 1 BayHIG für das Studierendenwerk und führt sie an dieses ab. Die Höhe dieser Beiträge legt das Studierendenwerk durch Satzung fest.

Grundsätzlich müssen alle Studierenden die zwei fälligen Beiträge für das Studierendenwerk in Höhe von

insgesamt 152,30 Euro in einer Summe bis spätestens 2. Februar 2023 bezahlen.

Von der Pflicht zur Entrichtung des zusätzlichen Beitrags für das Semesterticket werden auf Antrag (PDF, 77 KB) schwerbehinderte Studierende befreit, wenn sie nach dem SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und das Beiblatt zum Ausweis für schwerbehinderte Menschen mit der zugehörigen gültigen Wertmarke vorlegen. Der Antrag ist bei der zuständigen Hochschule zu stellen (vgl. Nr. 4), an der LMU bis spätestens 2. Februar 2023.
Andere Befreiungstatbestände sind ausgeschlossen.

Bei gleichzeitiger Immatrikulation (Doppelimmatrikulation) an der LMU und einer weiteren Hochschule außerhalb Bayerns müssen Sie die Beiträge immer an der LMU bezahlen; ob Sie zusätzlich auch an der anderen Hochschule Beiträge entrichten müssen, klären Sie bitte direkt mit dieser.

Bei gleichzeitiger Immatrikulation an zwei Hochschulen innerhalb Bayerns müssen Sie die fälligen Beiträge nur an der Hochschule zahlen, an der die Immatrikulation zeitlich früher erfolgt ist. Sollte dies nicht die LMU sein, so müssen Sie sich an der LMU durch einen formgebundenen schriftlichen Antrag rückmelden unter Vorlage eines Nachweises über die an der anderen Hochschule erfolgte Zahlung (Zahlungsnachweis und Immatrikulationsbescheinigung der Zweithochschule).

An der LMU hat dieser schriftliche Antrag auf Rückmeldung bis spätestens 2. Februar 2023 zu erfolgen.

Den Antrag (PDF, 87 KB) und die vorzulegenden Unterlagen lassen Sie uns bitte per Post zukommen oder werfen Sie diese in den Hauspostbriefkasten am Haupteingang der LMU ein.

Wenn Sie keine datenschutzrechtlichen Bedenken haben, können Sie uns das ausgefüllte Antragsformular und die dazu gehörigen Unterlagen als E-Mail-Anhang ausschließlich von Ihrer LMU-E-Mail-Adresse an folgende Adresse schicken: RM.Studentenkanzlei@verwaltung.uni-muenchen.de

Bitte beachten Sie:

  1. Die Größe des E-Mail-Anhangs darf 5 MB nicht überschreiten.
  2. Antragsformular und die dazu gehörigen Unterlagen müssen zwingend in EINER EINZIGEN E-Mail zugesandt werden.
  3. E-Mails, die Sie nicht von Ihrer LMU-Campus-E-Mail-Adresse abschicken, werden von uns ohne weitere Benachrichtigung und unbearbeitet gelöscht.
  4. Wenn Sie uns Ihren Antrag per E-Mail zukommen lassen, erhalten Sie von uns eine kurze Eingangsbestätigung per E-Mail. Sobald Ihr Antrag durchgeführt worden ist, können Sie dies im Online-Selbstbedienungs-Portal unter www.lmu.de/stud-online sehen.

Hierbei gilt jedoch folgende Ausnahme:

a) Studierende, die aufgrund eines Kooperationsvertrags zwischen zwei oder mehreren Hochschulen in einem gemeinsamen Studiengang an den beteiligten Hochschulen immatrikuliert sind, müssen die Beiträge an der Hochschule entrichten, deren Immatrikulationsrecht sie unterliegen (Empfängerhochschule); eine Rückmeldung an der/den anderen Hochschule/n entfällt in diesen Fällen. Dies betrifft derzeit nur die Studierenden folgender Studiengänge:

- Bachelor- und Masterstudiengang „Berufliche Bildung“, Bachelorstudiengang „Geowissenschaften“ und Masterstudiengang „Ingenieur- und Hydrogeologie“: Empfängerhochschule ist die Technische Universität München.

- Bachelor-, Master- und Diplomstudiengang „Bioinformatik“, Masterstudiengang „Geologische Wissenschaften“, Masterstudiengang „Geomaterialien und Geochemie“, Masterstudiengang „Geophysics“, Masterstudiengang „Theoretische und Mathematische Physik und erster Studienabschnitt Staatsexamensstudiengang Medizin: Empfängerhochschule ist die LMU.

Liegt die Empfängerhochschule nicht im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks München Oberbayern, richtet sich die Beitragspflicht und –höhe nach den für die Empfängerhochschule geltenden einschlägigen Bestimmungen.

Dies betrifft nur Studierende des Master- und Magisterstudiengangs „Aisthesis: Historische Kunst- und Literaturdiskurse“ (Empfängerhochschule: Katholische Universität Eichstätt) und des Masterstudiengangs „Software Engineering“ (Empfängerhochschule: Universität Augsburg). Eine Rückmeldung an der/den anderen Hochschule/n entfällt in diesen Fällen.

b) Studierende, die an der LMU und zugleich an einer weiteren Hochschule, die zwar im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks München Oberbayern liegt aber nicht am Semesterticket beteiligt ist, immatrikuliert sind, müssen – außer in den unter Buchstabe a) genannten Fällen - den zusätzlichen Beitrag für das Semesterticket an der LMU bis spätestens 2. Februar 2023 entrichten. Wird der Grundbeitrag nicht ebenfalls an der LMU entrichtet, so ist dessen Bezahlung an der anderen Hochschule im Rahmen eines schriftlichen Antrags auf Rückmeldung der LMU bis spätestens 2. Februar 2023 nachzuweisen (Zahlungsnachweis und Immatrikulationsbescheinigung der Zweithochschule).

Am Semesterticket beteiligt sind derzeit folgende Hochschulen in München:

Ludwig-Maximilians-Universität München, Technische Universität München mit Ausnahme der Außenstellen Straubing und Singapur, Hochschule München, Katholische Stiftungshochschule München, Abteilung München, Hochschule für Musik und Theater München, Hochschule für angewandte Sprachen / Fachhochschule des SDI, Akademie der Bildenden Künste, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf mit Ausnahme der Abteilung Triesdorf und der Außenstelle Straubing, Hochschule für Politik München, Hochschule für Philosophie München, Hochschule für Fernsehen und Film München, Hochschule der Bayerischen Wirtschaft, Standort München.

a) Beachten Sie im Zusammenhang mit der Rückmeldung bitte auch die Bestimmungen hinsichtlich des Krankenversicherungsnachweises.

b) Benutzen Sie bitte unbedingt auch vor Zahlung Ihrer Beiträge die Online-Selbstbedienungsfunktion zur Abfrage Ihres Beitragskontostandes.
Sie können auch überprüfen ob Ihre Rückmeldung erfolgt ist oder ob Hinderungsgründe entgegensprechen.

c) Wenn Ihr Konto noch ein Guthaben aus vergangenen Semestern aufweist, vermindern Sie bitte den Betrag, den Sie an uns überweisen oder einzahlen, entsprechend (s. Beitragskonto: noch zu zahlender Betrag)!

Studierende, die sich nicht fristgerecht rückmelden, werden mit Wirkung zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert. Die Exmatrikulationsbescheide wegen nicht fristgerechter Rückmeldung zum Sommersemester 2023 ergehen mit Wirkung zum Ende des Wintersemester 2022/23 (31.03.2023).

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