Zweitstudium

Wenn Sie nach einem bereits abgeschlossenen Studium überlegen, ein anderes, grundständiges Studium aufzunehmen, spricht man von einem Zweitstudium.

Ein abgeschlossener zweiter Studiengang verbessert nicht automatisch die beruflichen Möglichkeiten! Falls Sie ein Zweitstudium aufnehmen möchten, empfiehlt es sich, das Beratungsangebot der Zentralen Studienberatung und der Berufsberatung der Arbeitsagentur wahrzunehmen.

Der Weg zu Ihrem Zweitstudienplatz verläuft je nach Zulassungsmodalität unterschiedlich. Bitte beachten Sie: Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf Deutsche, Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer (= Ausländer, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben). Sollte dies nicht auf Sie zutreffen, kontaktieren Sie bitte die Zentrale Studienberatung zur Klärung der Zugangsmodalitäten!

  • Gebühren und Beiträge: Unabhängig, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt, müssen alle Studierenden der LMU Beiträge und Gebühren entrichten.
  • Sollten Sie sich für ein zulassungsfreies Fach interessieren, ist eine Immatrikulation zu den vorgesehenen Terminen online problemlos möglich.
  • Sollten Sie ein Fach mit Eignungstest studieren wollen, können Sie sich nach bestandenem Eignungstest ebenfalls problemlos immatrikulieren.
  • Ebenfalls unproblematisch ist die Zulassung zu einem Zweitstudium in Fächern, die ein sogenanntes Voranmeldeverfahren und/oder Studienorientierungsverfahren durchführen: Der Immatrikulation in diese Studiengänge geht eine verpflichtende Voranmeldung/Durchführung des Studienorientierungsverfahren direkt beim jeweiligen Fach voraus.
  • Sollten Sie sich für ein zulassungsbeschränktes Fach interessieren, müssen Sie sich dafür termin- und fristgerecht bewerben; bei bundesweiter Zulassungsbeschränkung bei hochschulstart, bei örtlicher Zulassungsbeschränkung direkt an der LMU. Alle örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge sind in das „Dialogorientierte Service-Verfahren“ der Stiftung für Hochschulzulassung integriert. In diesem Fall ist zunächst eine Registrierung unter hochschulstart und in einem zweiten Schritt eine form- und fristgerechte Bewerbung direkt an der LMU erforderlich. Bitte informieren Sie sich zu den genauen Bewerbungsmodalitäten bei der Zentralen Studienberatung!
  • Bei örtlicher Zulassungsbeschränkung sind vier Prozent der Studienplätze als Quote für Zweitstudierende vorgesehen. Bei bundesweiter Zulassungsbeschränkung sind für Zweitstudienbewerberinnen und Zweitstudienbewerber drei Prozent der Studienplätze reserviert.
    In beiden Fällen gelten folgende Zulassungsregeln: Die Bewerberinnen und Bewerber werden mit Hilfe einer sogenannten "Messzahl" gereiht. Diese Messzahl ergibt sich aus der Addition von zwei Punktwerten. Sie erhalten für die Abschlussnote Ihres Erststudiums sowie für die eingereichte Begründung, warum Sie ein Zweitstudium im entsprechenden Fach anstreben, jeweils einen Punktwert. Nach erfolgter Zulassung steht auch hier einer Immatrikulation nichts im Wege.

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