Das Praktika-Programm von Erasmus+

Sie möchten ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren? Das Praktika-Stipendium von Erasmus+ ermöglicht eingeschriebenen Studierenden und Promovierenden, aber auch Absolventinnen und Absolventen eine finanzielle Unterstützung.

Die Mindestdauer des Praktikums beträgt zwei volle Monate. Um möglichst vielen Studierenden die Möglichkeit eines Erasmus+ Stipendiums zukommen lassen zu können, beträgt die maximale Förderdauer pro Praktikum vier Monate. Die tatsächliche Dauer Ihres Praktikums kann über das Stipendium hinausgehen. Studierende können sich für mehrere Praktika bewerben.
Wenden Sie sich zur tagegenauen Berechnung Ihrer individuellen Mindest- und Maximaldauer gerne an uns.

Auslandspraktika in die französischen Überseegebiete werden ausschließlich für zwei Monate gefördert (entspricht 60 Erasmus+ Tagen). Die Aufenthalte selbst können darüber hinausgehen. Die Erasmus+ Bewerbung bezieht sich auf die Stipendiendauer.

Bitte beachten Sie, dass für das Erasmus+ Stipendium eine Bewerbungsfrist von 4 Wochen vor Praktikumsstart für den Eingang der finalen Unterlagen gilt. Planen Sie daher für die einzuholenden Unterschriften und die Befüllung der Unterlagen ausreichend Puffer für unsere Prüfung ein. Praktika, für die wir vor Antritt keine Förderzusage versenden können, sind nicht förderfähig. Informieren Sie uns rechtzeitig, sollte es bei Ihrer Bewerbung zu Verzögerungen kommen.

Übersicht

Damit Sie sich für das Erasmus-Praktika-Stipendium bewerben können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Allgemein: Erasmus+ Kontingent
    • für jeden Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) stehen Studierenden für Auslandssemester und -Praktika jeweils 12 Monate Erasmus+ Kontingent zur Verfügung.
    • für Staatsexamen-Studiengänge stehen Studierenden für Auslandssemester und -Praktika 24 Monate Erasmus+ Kontingent zur Verfügung.
    • Das Erasmus+ Kontingent kann im Rahmen der Vorgaben (bspw. Minimal- und Maximalförderdauer) flexibel für mehrere Auslandsaufenthalte nacheinander verwendet werden.
  • Praktikumsförderung während des Studiums
    • Praktikumsplatz oder Abschlussarbeit im europäischen Ausland
    • Kein Wohnsitz im Praktikumsland
    • Immatrikulation an der LMU (bis einschließlich Promotion)
  • Praktikumsförderung nach dem Studium (Graduiertenpraktika)
    • Praktikumsplatz im europäischen Ausland
    • Kein Wohnsitz im Praktikumsland
    • Praktikumszeitraum innerhalb eines Jahrs nach dem Studienabschluss
    • Immatrikulation an der LMU (bis einschließlich Promotion) zum Zeitpunkt der Bewerbung
    • Exmatrikulation vor Praktikumsbeginn
    • für eine Förderung wird noch ausreichend Erasmus+ Kontingent aus dem soeben abgeschlossenen Studienzyklus benötigt

  • Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
    Belgien, Bulgarien, Tschechien , Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden
  • Programmländer außerhalb der EU:
    Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei

  • Vollzeitpraktika ab einer Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche bzw. 12 Unterrichtsstunden pro Woche bei Lehrpraktika
  • freiwillige und Pflichtpraktika
  • Praktikumsarten: reguläre Praktika, Forschungspraktika, praxisbezogene Abschluss- oder Semesterarbeiten, Pflichtpraktika, freiwillige Praktika oder Graduiertenpraktika
  • bezahlte und unbezahlte Praktika
  • sinnvoller Zusammenhang mit dem Studium
  • Praktikumsdauer von mindestens zwei bis maximal 12 Monaten. Bitte überprüfen Sie die Länge Ihres Praktikums. Sollte es kürzer als 60 Tage sein, können Sie sich für das Career Service Stipendium bewerben. Hier beträgt die Mindestdauer nur 53 Tage.

Praktika in EU-Institutionen sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten, sind von der Erasmus-Förderung ausgeschlossen. Welche Institutionen hierzu zählen, können Sie auf der Website der EU einsehen. Diese Praktika können über ein eigenes DAAD-Programm gefördert werden.

Praktika in das Vereinigte Königreich (England, Nordirland, Wales und Schottland) können nicht durch ein Stipendium über Erasmus+ gefördert werden. Stattdessen können Praktika dorthin nun über das PROMOS-Stipendium gefördert werden.
Praktika in der Schweiz können nicht über Erasmus+ gefördert werden. Einige Schweizer Universitäten bieten über das Swiss-European Mobility Program (SEMP) Fördermittel für selbstorganisierte Forschungspraktika an, jedoch ist die LMU in diesen Prozess nicht eingebunden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt bei der Gasthochschule. Eine mögliche alternative Fördermöglichkeit bietet das PROSA-Stipendium.

Die Höhe der Basisförderung des Stipendiums für die Erasmusmobilität wird nach Ländergruppe und Aufenthaltsdauer berechnet:

  • Fördergruppe 1
  • Förderung von 750 €/Monat (Tagessatz: 25 €)
  • Länder: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

  • Fördergruppe 2
  • Förderung von 690 €/Monat (Tagessatz: 23 €)
  • Länder: Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern

Der Stipendienprozess im Überblick

Sie haben die Zusage für Ihr Wunschpraktikum? Super!

Bitte senden Sie uns für den Start Ihrer Stipendien-Bewerbung folgende Informationen per E-Mail an den LMU Career Service:

  • Genaues Datum des Praktikumsstarts (z. B. Montag, der…)
  • Genaues Datum des Praktikumsendes (z. B. Freitag, der…)
  • Praktikumsort
  • Praktikumsland
  • Fakultät an der LMU (Nummer und Name)
  • Haben Sie schon am Erasmus-Programm (Studium/Praktikum) teilgenommen: ja/nein; wenn ja, wie viele Monate wurden Sie bereits gefördert
  • Praktikumsart: Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum oder Graduiertenpraktikum
  • Name der Praktikumsinstitution
  • Stipendium: Erasmus+

Danach erhalten Sie von uns den Link zum Bewerbungsportal.

Bitte beachten Sie, dass sowohl der erste als auch der letzte geförderte Tag Ihres Praktikums ein Arbeitstag sein muss (in der Regel kein Wochenend- oder Feiertag).

Ohne die Kurzinfo können wir Ihre Bewerbung nicht bearbeiten!

Bewerbungsfrist: Spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn. Informieren Sie uns rechtzeitig, sollten Sie die Deadline nicht einhalten können: praktika.careerservice@lmu.de.

Auslandspraktika in die französischen Überseegebiete werden ausschließlich für zwei Monate gefördert (entspricht 60 Erasmus+ Tagen). Die Aufenthalte selbst können darüber hinausgehen. Die Erasmus+ Bewerbung bezieht sich auf die Stipendiendauer.

Beachten Sie die beiden Möglichkeiten der "Optionalen Zusatzförderungen", weiter unten auf dieser Website:
Förderung von Green Travel (nachhaltige Hin- & Rückreise)
Förderung zur Chancengerechtigkeit für Erstakademikerinnen und Erstakademiker, Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung, Studierende mit Kind(ern) sowie erwerbstätige Studierende

Die Bewerbung verläuft über das Online-Portal MoveON. Den Link dazu erhalten Sie von uns, nachdem wir Ihre zugesandte Kurzinfo geprüft haben. Wählen Sie im Portal das Online-Formular „Stipendienbewerbung für Ihr Auslandspraktikum" zur Bearbeitung aus.

Folgende Dokumente müssen für die Bewerbung für ein Erasmus+ Praktika-Stipendium hochgeladen werden:

Verpflichtende Dokumente:

  • Unterzeichnetes Learning Agreement for Traineeships:
    • nutzen Sie hierfür bitte unbedingt die Ausfüllhilfe (PDF, 654 KB)
    • Learning Agreement for Traineeships (DOCX, 53 KB)
    • Praktika mit Startdatum bis 30. September 2026 entsprechen dem akademischen Jahr 2025/26
    • Praktika mit Startdatum ab 01. Oktober 2026 entsprechen dem akademischen Jahr 2026/27
    • Bitte beachten Sie: Das Learning Agreement for Traineeships muss beim Absenden der Bewerbung von allen drei Seiten unterschrieben worden sein (Studierende, LMU-Fakultät bzw. LMU Career Service, Praktikumsinstitution). Zusätzlich zur herkömmlichen Nassunterschrift akzeptieren wir auch digitale Unterschriften, sofern die Handschrift der jeweiligen Person erkennbar ist. Die Unterschriften können also z.B. auf einem Tablet geleistet werden.
  • Motivationsschreiben (1 bis 2 Seiten), inkl. Begründung zur Auswahl der Praktikumsinstitution und der Tätigkeit, Darlegung des Fachbezugs, berufliche Motivation, Notwendigkeit eines Stipendiums für den Aufenthalt
  • Lebenslauf
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Versicherungserklärung (PDF, 55 KB), siehe auch unten "Weitere Informationen / Versicherung"

Reisekostenpauschale

Für Erasmus+ Praktika erhalten alle Stipendiatinnen und Stipendiaten zusätzlich zur Basisförderung eine Reisekostenpauschale und ggf. finanzierte Reisetage.
Die Anzahl der förderfähigen Reisetage ist abhängig von der Distanz zu Ihrer Gastinstitution und wird mithilfe des Erasmus+-Distance Calculators der EU berechnet. Aus Gleichbehandlungsgründen wird die Distanz von München zum Zielort ermittelt, auch wenn Sie die Reise von einem anderen Ort aus antreten sollten.
Sie erhalten nur eine Reisekostenpauschale: entweder die hier aufgeführte Standard-Reisekostenpauschale oder die Green-Travel-Reisekostenpauschale, wenn Sie nachhaltig reisen (siehe unten bei "Optionale Zusatzförderungen - Green Travel").

Hier ein Überblick über die Standard-Reisekostenpauschale nach Distanz (bei nicht-nachhaltigen Reisen):

  • 10 bis 99 km: 28 € (bspw. Innsbruck)
  • 100 bis 499 km: 211 € (bspw. Wien, Mailand, Prag, Straßburg, Ljubljana)
  • 500 bis 1.999 km: 309 € (bspw. Paris, Rom, Amsterdam, Barcelona, Brüssel, Stockholm, Lissabon)
  • 2.000 bis 2.999 km: 395 € (bspw. Oulu und Funchal)
  • 3.000 bis 3.999 km: 580 €
  • 4.000 bis 7.999 km: 1.188 € + 2 Reisetage (bspw. Pointe-à-Pitre, Saint-Pierre Cedex, Fort de France)
  • ≥8.000 km: 1.735 € + 2 Reisetage

Die Höhe der Tagessätze für die Reisetage finden Sie oben bei "Übersicht - Stipendienhöhe nach Ländern".

  • Die Vergabe der Stipendien erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Bewerbungen über MoveON. Hierfür ist der Zeitpunkt der Einreichung Ihrer vollständigen Bewerbung über MoveON entscheidend, nicht die Zusendung der Kurzinfo.
  • Prüfen Sie Ihre Bewerbung vor der Einreichung gründlich auf Fehler. Sollten sich bei unserer Prüfung dennoch Unstimmigkeiten ergeben, haben Sie nach der erneuten Freischaltung der Bewerbung die Möglichkeit zur Korrektur Ihrer Angaben.
  • Eine Stipendienbewerbung wird abgelehnt, wenn Sie die auf dieser Website aufgeführten Kriterien nicht erfüllen können oder wir keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung haben.

  • Grant Agreement: Das Dokument wird Ihnen zusammen mit der Stipendienzusage per E-Mail zugesandt. Im Anschluss ist das Grant Agreement unterschrieben per E-Mail bei uns einzureichen. Ihre Unterschrift kann in digitaler Form erfolgen, sofern Ihre Handschrift erkennbar ist.
  • OLS-Sprachtest: Die Einladung zum Sprachtest erhalten Sie zeitnah nach Versenden der Stipendienzusage. Wenn Sie das Praktikum in Ihrer Muttersprache absolvieren, ist der Sprachtest nicht erforderlich. Der zu absolvierende Sprachtest findet online statt. Dieser dient der Einschätzung Ihrer eigenen Sprachkenntnisse vor dem Praktikumsstart.
  • Graduiertenpraktika: Reichen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung ein, sobald Ihnen diese vorliegt. Sollte uns diese nicht spätestens mit dem Einreichen der Abschlussunterlagen vorliegen, muss das Stipendium ggf. in voller Höhe rückerstattet werden.

Die erste Stipendienrate in Höhe von 70 % der Gesamtförderung wird Ihnen zeitnah ausgezahlt, wenn das unterzeichnete Grant Agreement sowie der Sprachtest bei uns eingegangen sind. Sie erhalten hierfür jeweils eine Eingangsbestätigung.

Verlängert sich das Praktikum um mehr als fünf Tage, muss ein Verlängerungsantrag mit dem Learning Agreement for Traineeship - Changes gestellt werden. Dieser muss spätestens einen Monat vor dem ursprünglich geplanten Praktikumsende als Scan per E-Mail beim LMU Career Service eingereicht werden.

Die Einreichung der vollständigen Abschlussunterlagen ist Bedingung für die Auszahlung der zweiten Stipendienrate in Höhe von 30 %.

  • Traineeship Certificate: Ausgefüllt und mit Unterschrift des Praktikumsgebers.
    : Traineeship Certificate (DOCX, 66 KB)

    Achtung:
    • Wir akzeptieren keine vordatierten Dokumente. Erstmöglicher Tag der Unterschrift ist der letzte Fördertag laut Grant Agreement. Achtung: Die Förderdauer kann sich ggf. von der tatsächlichen Praktikumsdauer unterscheiden.
    • Verwenden Sie exakt den Zeitraum aus Ihrem Grant Agreement.
    • Zusätzlich zur herkömmlichen Nassunterschrift akzeptieren wir auch digitale Unterschriften, sofern die Handschrift der jeweiligen Person erkennbar ist. Die Unterschriften können also z.B. auf einem Tablet geleistet werden.
    • Der Bereich "physical component" ist nur zu befüllen, wenn Sie einen Aufenthalt bestehend aus einem virtuellen und einem physischen Teil (blended mobility) absolviert haben.
  • Vorlage für den Praktikumsbericht (DOC, 142 KB), dieser wird mit Ihrer Zustimmung anonymisiert auf unserer Webseite zu den Erfahrungsberichten und Institutionen anderen Studierenden zur Verfügung gestellt.
  • Immatrikulationsbescheinigung, wenn die mit der Bewerbung eingereichte Bescheinigung nicht den gesamten Praktikumszeitraum abdeckt
  • EU-Survey: Kommen Sie der Aufforderung des DAADs zur Teilnahme am EU-Survey nach und befüllen die Umfrage. Dies ist verpflichtender Teil Ihrer Erasmus+ Mobilität.
  • Karrieretipp: Lassen Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis durch die besuchte Praktikumseinrichtung erstellen. Das ist für zukünftige Bewerbungen sehr hilfreich!

Alle Abschlussunterlagen müssen bis spätestens 30 Tage nach Ende des Stipendiums gesammelt im Portal MoveON hochgeladen werden. Den Link hierzu erhalten Sie mit einer unserer Monitoring Mails.

Optionale Zusatzförderungen

Definition von Green Travel: Die Mehrheit der Reise (über 50 %) muss umweltfreundlich zurückgelegt werden, wie bspw. mit dem Zug oder Bus.

Studierende, welche die Hin- & Rückreise zum Praktikum nachhaltig im Sinne von Erasmus+ Green Travel zurücklegen, erhalten eine höhere Reisekosten-Unterstützung als bei nicht-nachhaltigen Reiseoptionen:

  • 10 bis 99 km: 56 € (bspw. Innsbruck)
  • 100 bis 499 km: 285 € + 2 Reisetage (bspw. Wien, Mailand, Prag, Straßburg oder Ljubljana)
  • 500 bis 1.999 km: 417 € + 4 Reisetage (bspw. Paris, Rom, Amsterdam, Barcelona, Brüssel, Stockholm oder Lissabon)
  • 2.000 bis 2.999 km: 535 € + 6 Reisetage (bspw. Oulu)
  • 3.000 bis 3.999 km: 785 € + 6 Reisetage
  • 4.000 bis 7.999 km: 1.188 € + 6 Reisetage (bspw. Pointe-à-Pitre, Saint-Pierre Cedex, Fort de France)
  • ≥8,000 km: 1.735 € + 6 Reisetage

Reichen Sie für den Antrag zur Green Travel-Zusatzförderung diese Ehrenwörtliche Erklärung (PDF, 98 KB) im Bewerbungsportal MoveON bei der Stipendienbewerbung mit ein.

Die Distanz wird auf Basis des Erasmus+ Distance Calculators berechnet. Die Entfernung wird aus Gründen der Gleichbehandlung immer von München zum Praktikumsort bestimmt.

Die Zusatzförderung zur Chancengerechtigkeit beträgt 250 €/Monat, welche zusätzlich zur Basisförderung das Erasmus+ Stipendium erhöht. Studierende können sich jeweils für eine der folgenden Gruppen für die Zusatzförderung bewerben:

  • Erstakademikerinnen und Erstakademiker
  • Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung
  • Studierende mit Kind(ern)
  • erwerbstätige Studierende

Reichen Sie für den Antrag zur Zusatzförderung zur Chancengerechtigkeit diese Ehrenwörtliche Erklärung (PDF, 139 KB) ein. Zusätzlich benötigt jede der gelisteten Studierendengruppen einen Nachweis:


Erstakademikerinnen und Erstakademiker

  • förderfähig, wenn beide Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen
  • der Status als Erstakademikerin oder Erstakademiker wird über dieses Dokument (PDF, 74 KB) erklärt, welches zusätzlich zur oben verlinkten Ehrenwörtlichen Erklärung mit der Stipendienbewerbung einzureichen ist

Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung

  • förderfähig, wenn eine Behinderung oder einer chronische Erkrankung vorliegt, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland mit sich bringt
  • dies ist über ein entsprechendes Ärztliches Attest nachzuweisen, welches zusätzlich zur oben verlinken Ehrenwörtlichen Erklärung mit der Stipendienbewerbung einzureichen ist

Studierende mit Kind(ern)

  • förderfähig, wenn Studierende als Elternteil zusammen mit ihren Kindern für das Auslandspraktikum ins Ausland gehen
  • der Nachweis erfolgt über die Einreichung der Geburtsurkunden und Reiseunterlagen der Kinder, welche zusätzlich zur oben verlinkten Ehrenwörtlichen Erklärung mit der Stipendienbewerbung einzureichen sind

Erwerbstätige Studierende

  • förderfähig, wenn für den Auslandsaufenthalt eine Tätigkeit pausiert oder gekündigt werden muss und diese folgende Kriterien erfüllt:
  • Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt der Stipendienbewerbung ausgeübt worden sein. Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb im Durchschnitt über 450 EUR und unter 850 EUR liegen. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
  • der Nachweis erfolgt über die Einreichung der Gehaltsabrechnungen der relevanten Monate sowie ggf. des Pausierungs- oder Kündigungsschreibens, welche zusätzlich zur oben verlinkten Ehrenwörtlichen Erklärung mit der Stipendienbewerbung einzureichen sind

Weitere Informationen

Für Ihren Auslandsaufenthalt benötigen Sie folgende Versicherungen:

  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung
Klären Sie mit Ihrer bisherigen Versicherung, ob gewisse Dienstleistungen ggf. bereits inkludiert sind oder für den Zeitraum Ihres Praktikums aufgestockt werden können.

Zusätzlich bietet der DAAD eigene Versicherungspakete: Link zu den DAAD Versicherungspaketen, siehe Tarif 720. Als Praktikumsnachweis können Sie hier Ihr von allen Seiten unterzeichnetes Learning Agreement einreichen.

  • Studierende können pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) maximal 12 Monate Erasmus+ in Anspruch nehmen. Diese können in mehrere Studien- und Praktikumsaufenthalte unterteilt werden. Ausnahme: Lehramts-/Medizin-/Jurastudierende können 24 Monate Erasmus+ in Anspruch nehmen.
  • Da das Graduiertenpraktikum formell zu dem vorausgegangenen Studienzyklus gehört, müssen Sie als Bewerberin bzw. Bewerber mindestens zwei Erasmusmonate aus dem vorangegangenen Studienzyklus übrig haben, um gefördert werden zu können.

In regelmäßigen Abständen im akademischen Jahr bietet der LMU Career Service für seine angehenden Auslands-Praktikantinnen und -Praktikanten kostenlose Workshops zur kulturellen Vorbereitung an.
Melden Sie sich bei Interesse gerne. Bereits angenommene Stipendiatinnen und Stipendiaten werden im Vorfeld automatisch von uns kontaktiert.

Eine Übersicht der aktuellen und folgenden Termine:

Wintersemester 2024/25

  • Freitag, 17.01.2025
Sommersemester 2024
  • Freitag, 12. Juli 2024
  • Freitag, 19. Juli 2024

Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zum Programm oder Feedback für uns? Dann buchen Sie gerne eine digitale oder persönliche Sprechstunde bei uns! Unten finden Sie den Link zur Terminvereinbarung.

Michael Brielmaier, M.A.

Career Service der LMU

Referent für Wirtschaftskontakte & internationale Praktika

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Finanzierung der Erasmus+ Stipendien

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