ERASMUS+
Das Erasmus-Programm wurde 1987 ins Leben gerufen und hat sich zu dem Austauschprogramm schlechthin entwickelt. Die LMU bietet Ihnen mit über 380 Partneruniversitäten die besten Voraussetzungen für einen Erasmus-Aufenthalt.
Das Erasmus-Programm wurde 1987 ins Leben gerufen und hat sich zu dem Austauschprogramm schlechthin entwickelt. Die LMU bietet Ihnen mit über 380 Partneruniversitäten die besten Voraussetzungen für einen Erasmus-Aufenthalt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre (PDF, 774 KB).
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur aktuellen Reisesituation sowie zum Brexit.
Um sich für einen Erasmus-Studienaufenthalt bewerben zu können, müssen Sie folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen:
Die Betreuung des Erasmus-Programms an der LMU läuft auf zwei Ebenen. Die Fakultäten und das Referat Internationale Angelegenheiten arbeiten eng zusammen, um Sie bestmöglich auf Ihren Auslandsaufenthalt vorzubereiten. Im Folgenden möchten wir einen Überblick über die Zuständigkeiten und einen Zeitrahmen für das Erasmus-Bewerbungsverfahren geben:
1. Ihre Fakultät:
Die Ansprechpersonen an Ihrer Fakultät, die Erasmus-Programmbeauftragten, betreuen Sie in allen akademischen Belangen.
2. Das Referat Internationale Angelegenheiten der LMU:
Wir sind die Ansprechpersonen, wenn es um die Erasmus-Dokumente, das Erasmus-Stipendium oder administrative Angelegenheiten rund um Ihren Erasmus-Aufenthalt oder das Erasmus-Nachrückverfahren geht.
Bewerbungstermin ist an den meisten Fakultäten der 15. Januar.
Dies ist eine Übersicht über die Dokumente, die Sie generell für Ihre Erasmus-Bewerbung benötigen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Fakultät eventuell weitere Unterlagen von Ihnen benötigt oder vertiefte Sprachkenntnisse fordert. Informieren Sie sich daher unbedingt auch auf der Website Ihrer Fakultät.
Hinweise zum Sprachnachweis:
Im Rahmen des zentralen Nachrückverfahrens werden Austauschplätze an Erasmus-Partneruniversitäten vergeben, die von den Fakultäten im regulären Auswahlverfahren nicht vermittelt wurden.
Das Nachrückverfahren steht Ihnen offen, wenn:
1. Sie sich im regulären Verfahren beworben haben, aber von Ihrer Fakultät aufgrund mangelnder Plätze abgelehnt wurden. Bei entsprechender Eignung leiten die Programmbeauftragten Ihre Bewerbung automatisch an das Referat Internationale Angelegenheiten weiter und schlagen Sie für das Nachrückverfahren vor. Eine separate Bewerbung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig. Wir kontaktieren Sie voraussichtlich im April.
2. in dem gewünschten Zielland keine Kooperation in Ihrem Fachbereich existiert („fachfremde Bewerber“). Wir versuchen in diesem Fall Austauschverträge in Ihrem Wunschland fächerübergreifend zu nutzen.
3. Sie die reguläre Bewerbungsfrist verpasst haben und einen Aufenthalt im Winter- und/oder Sommersemester planen. Eine nachträgliche Bewerbung stellt allerdings eine Ausnahme dar und wir erwarten von Ihnen eine Begründung, warum Sie die Frist verpasst haben.
Die Fakultäten 03, 04, 07 und 13/14 nehmen nicht am zentralen Nachrückverfahren teil. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Fakultät.
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester bzw. für ein akademisches Jahr ist jeweils der 31. März.
Die Bewerbungsfrist für einen Aufenthalt im Sommersemester ist jeweils der 15. September.
Nehmen Sie bitte frühzeitig vor der Bewerbungsfrist Kontakt mit Claudia Wernthaler auf.
Für das Nachrückverfahren geben Sie bitte die gleichen Unterlagen wie für das reguläre Bewerbungsverfahren ab. Das Online-Bewerbungsformular wir noch nicht benötigt. Sie füllen dieses aus, wenn wir Ihnen einen Platz anbieten können und erhalten dazu dann noch Informationen von uns.
Zusätzlich benötigen wir von Ihnen die Betreuungszusage (PDF, 73 KB) einer Fachdozentin, eines Fachdozenten oder der Fachstudienberatung.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail oder postalisch an Claudia Wernthaler.
Studierende, die sich bereits in der regulären Erasmus-Bewerbungsrunde beworben haben und von ihrer Fakultät für das Nachrückverfahren vorgeschlagen wurden, müssen keine Bewerbungsunterlagen/Betreuungszusage einreichen.
Es gibt drei Ländergruppen, bei denen die Fördersätze im Erasmus-Projektjahr 2021 wie folgt liegen:
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Sie erhalten das Erasmus-Stipendium für einen vorab festgelegten Förderzeitraum, der von Ihrer Aufenthaltsdauer und dem Erasmus-Budget der LMU abhängt. Sie erhalten Informationen zur genauen Höhe des finanziellen Zuschusses und zum Förderzeitraum mit den offiziellen Unterlagen für den Erasmus-Aufenthalt vom Referat Internationale Angelegenheiten.
Alle Erasmus-Mobilitäten, die im Jahr 2021 bewilligt wurden, werden weiterhin gefördert. Sie erhalten ein Erasmus-Stipendium und den Erlass der Studiengebühren an der britischen Partnerhochschule.
Auch wenn Großbritannien künftig nicht mehr am Erasmus-Programm teilnehmen wird, können Studierende, die im Wintersemester 2022/23 einen Auslausaufenthalt an unseren britischen Partnerhochschule absolvieren, den Status „Erasmus-Studierende/r" erhalten. Sie sind somit von den Studiengebühren an der Partnerhochschule befreit und auch der Erasmus-Zuschuss kann noch gewährt werden.
Derzeit steht die LMU in den Verhandlungen mit den Britischen Partneruniversitäten, um Kooprationsverträge auszuhandeln, die LMU-Studierende beim Austausch von den Studiengebühren befreien. Eine Förderung über Erasmus+ wird weiterhin möglich sein, sofern ausreichende Fördermittel vorhanden sind. Wir veröffentlichen an dieser Stelle baldmöglichst und laufend aktuelle Informationen.
Aufenthalte bis zu sechs Monaten laufen unter der so genannten visitor route; es ist kein Visum erforderlich. Nach derzeitigem Informationsstand ist eine Einreise mit elektronischem Reisepass (ePass) möglich.
Für Aufenthalte, die länger als sechs Monate dauern, ist seit dem 1. Januar 2021 ein kostenpflichtiges Visum nötig (student route), auch Zusatzgebühren in Form eines Gesundheitszuschlags (Immigration Health Surcharge) sind möglich.
Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger finden auf der Website der britischen Regierung eine Übersicht über die Visa-Bestimmungen.
Aktuelle Informationen zu Erasmus+ und Brexit finden Sie auf der Website des DAAD.
Erasmus fördert die Chancengleichheit und Inklusion. Aus diesem Grund können Studierende mit Behinderung und Studierende, die mit ihren Kindern ins Ausland gehen, eine zusätzliche Förderung erhalten.
Generell gilt:
Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit dem Erasmus-Outgoing-Büro der LMU Kontakt auf.
Wenn Sie die Zusage von Ihrem Erasmus-Programmbeauftragten erhalten haben, können Sie mit der weiteren Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthalts beginnen. Detaillierte Informationen, Dokumente und Cheklisten erhalten Sie im Erasmus-Moodle-Kurs zu Ihrem Austausch-Jahrgang. Den Zugangsschlüssel dazu erhalten Sie vom LMU Erasmus-Büro ab April zusammen mit der Zusage für Ihren Erasmus-Platz.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur geänderten Reisesituation im akademischen Jahr 2021/22.
Referat Internationale Angelegenheiten
Auslandsstudienberatung, Erasmus+ Outgoing und Nachrückverfahren, SEMP, GB, EUGLOH-Studierendenmobilität, EWP
Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Fakultät zudem über die Austauschmöglichkeiten, Ansprechpersonen und Bewerbungsvoraussetzungen an Ihrer Fakultät.