Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Studium mit gesundheitlicher Beeinträchtigung.

Ansprechpartner

Der Beauftrage Prof. Dr. Peter Zentel, seine Stellvertreterin Dr. Gabriele Wimböck und die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (Romy Hoche) informieren und unterstützen Sie gerne in Ihren Anliegen.

Bei Fragen bezüglich der Studienplanung und -organisation sowie Unterstützungs- und Hilfsmittelbedarfen (z. B. Studienalltag, Studienablauf etc.) wenden Sie sich direkt an die Beratungsstelle.

Für Fachwechsel, Rückmeldung und Beurlaubung vom Studium ist die Studentenkanzlei zuständig:

Universitätshauptgebäude
Geschwister-Scholl-Platz 1
Raumgruppe E 011 und E114

Reguläre Öffnungszeiten:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8:30 – 12 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 11:30 Uhr)
  • Donnerstag 13:30 – 15:30 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 15 Uhr)

Studierende mit Schwerbehinderung haben Vorrang. Die Urlaubssemester werden nicht auf die Studiendauer angerechnet. Weitere Informationen zur Beurlaubung vom Studium.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LMU können sich an die Schwerbehindertenvertretung wenden:

Alexandra Herrmann
Coulombwall 1
85748 Garching
Telefon: +49 89 2891-4039
E-Mail

Stellvertreter:

Markus Ludwig M.A.
Vertrauensperson für die schwerbehinderten Mitarbeiter an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Ref. VI.2
Martiusstraße 4
80802 München
Telefon: +49 89 2180-5786
E-Mail

Administratives

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite zum Nachteilsausgleich.

  • Auf Antrag kann eine Zeitzugabe von 25 - 50 Prozent auf zeitabhängige Studien- und Prüfungsleistungen oder prüfungswerte Leistungen gewährt werden. Da dies aber nicht bei allen Behinderungsarten die optimale Lösung ist, können Sie auch (zusätzlich) einen individuellen Nachteilsausgleich beantragen (z. B. Nutzung von Schreibhilfen, separater Prüfungsraum etc.).
  • Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist beim jeweils zuständigen Prüfungsamt zusammen mit der Vorlage eines ärztlichen Attest einzureichen.
  • Nach Genehmigung durch das Prüfungsamt erhalten Sie ein Schreiben, das Sie den Dozenten rechtzeitig vor jeder Prüfung zeigen sollten. Dieses Schreiben berechtigt Sie zur Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs und enthält zur Wahrung Ihrer Privatsphäre keine Diagnosen oder weitere persönliche Angaben, auch wird die Gewährung eines Nachteilsausgleichs nicht in den Zeugnissen vermerkt.

Bei absehbarer Überschreitung der Höchststudiendauer sollten Sie sich mit dem zuständigen Prüfungsamt oder der Beratungsstelle in Verbindung setzen.

Studienzeitverlängerungen sind möglich, sie werden jedoch nicht präventiv oder auf „Vorrat" gewährt. Das heißt, Ihnen wird in der Regel erst bei wahrscheinlicher bzw. absehbarer begründeter Verzögerung eine Verlängerung von ein bis zwei Semestern genehmigt.

Ja, in der Regel ist auf Antrag eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus möglich. Für das Thema BAföG und einige andere finanzielle Förderungsmöglichkeiten ist das Studierendenwerk München Oberbayern zuständig.

Das Studierendenwerk München Oberbayern verfügt über einige behindertengerecht ausgestattete Wohnheimplätze. Hierfür können Sie sich (auch schon vor Studienbeginn) bewerben und auch für reguläre Zimmer in Wohnheimen des Studierendenwerks einen Härtefallantrag stellen.

Studentischer Alltag

Nein, leider nicht. Trotz Schwerbehinderung oder chronischer Erkrankung gilt: Einen Antrag auf Nachteilsausgleich müssen Sie immer vor der Prüfung oder Klausur gestellt haben. Diesen Antrag sollten Sie deshalb am besten gleich zu Beginn des Studiums bzw. bei Semesterbeginn stellen.

Die Gebäudeübersichten der LMU im LMU-Raumfinder enthalten entsprechende Kennzeichen zur Barrierefreiheit. Alternativ dazu finden Sie die Hinweise auch im Dokument Zugänglichkeit der LMU-Gebäude (PDF, 343 KB).

Die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung bietet einige ausleihbare Hilfsmittel für Studierende an.

Individuell und über einen längeren Zeitraum genutzte Hilfsmittel sowie Assistenzen wie einen Dolmetscher für Gebärdensprache oder eine Mitschreibkraft können Sie beim überörtlichen Sozialträger, dem Bezirk Oberbayern, beantragen.

Die Antworten zu Fragen rund um die Lehre, wie beispielsweise „Ich bin hörgeschädigt. Wie kann ich dennoch an Zoom-Meetings teilnehmen?“ finden Sie in der „Handreichung für Studierende“ (PDF, 248 KB).

Bei Fragen zum Ablauf des Studiums wie „Kann ich an einer Präsenzveranstaltung auch online teilnehmen?“ oder „Werden nach der Pandemie Vorlesungen auch weiterhin (zusätzlich) online abgehalten?“ wenden Sie sich bitte direkt an Ihre jeweilige Fachstudienberatung.

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