Sandra Jurditsch

Lehrstuhlsekretärin

Sprachheilpädagogik und Sprachtherapie

Büroadresse:

Leopoldstraße 13

Raum 3521

80802 München

Raumfinder

Sprechstunde:

SoSe 2026
Dienstag 12.00 – 14.00 Uhr
Donnerstag 13.00 – 15.00 Uhr
Die Donnerstagssprechstunde entfällt vom 23.07. bis einschl. 27.08.2026!

Ersatzsprechstunden:
Mo, 27.07.2026 und Mo, 10.08.2026 jeweils 15.00 - 17.00 Uhr

Postanschrift:

Leopoldstraße 13 | Postfach 28

80802 München

Sandra Jurditsch

Häufig gestellte Fragen zu den Themen:

Die Abgabe Ihrer Praktikumszeugnisse (im Original) / anderer Dokumente ist während der Sprechstunde jederzeit OHNE Termin möglich.

Sie können Ihre Praktikumszeugnisse / anderen Dokumente zeitunabhängig in unser Postfach 28 geben (im Erdgeschoss nahe der Pforte). Bitte vermerken Sie lediglich den Adressaten (für welche Dozentin / welchen Dozenten das Dokument ist).

Die Abholung anderer (von Dozierenden für Sie hinterlegte) Dokumente ist während der Sprechstunde jederzeit OHNE Termin möglich.

Sie haben Ihr Studium Sprachtherapie (Bachelor / Master) erfolgreich abgeschlossen? Herzlichen Glückwunsch!

Sie erhalten alle Ihre Originaldokumente im Zusammenhang mit Ihrem Studium (i.d.R. Praktikumszeugnisse, phoniatrisches Gutachten, Übersicht Forschungsstunden, etc.), welche uns vorliegen, zurück, sobald Sie uns einen Scan Ihres Bachelor- oder Masterzeugnisses bzw. - urkunde SOWIE einen Scan Ihres finalen Transcript of Records (erhalten Sie beides vom PAGS) zugesandt haben.

Falls Sie nicht persönlich zur Abholung kommen können, werden wir eine Lösung finden! Nichtsdestotrotz benötigen wir die oben genannten Scans bevor wir Ihnen Ihre Dokumente aushändigen können.

Nachdem Sie von Ihrem Prüfer bzw. Ihrer Prüferin die Information erhalten haben, dass Ihre Klausur / Ihr Gutachten im Sekretariat zur Einsicht hinterlegt ist, ist diese Einsichtnahme während der Sprechstundenzeiten OHNE Termin möglich!

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte im Anschluss an den Prüfer / Gutachter bzw. die Prüferin / Gutachterin.

Die Einsicht der Gutachten von Zulassungsarbeiten hängt mit dem Zeitpunkt der Abgabe der Zulassungsarbeit ab.

Abgabe im Frühjahr: Gutachteneinsicht ab dem 01. Juni möglich.

Abgabe im Herbst: Gutachteneinsicht ab dem 01. Dezember möglich.