Anerkennung von Studienleistungen

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zur Anerkennungspraxis bei bereits erbrachten Leistungen.

Bitte setzen Sie sich mindestens 14 Tage vor einer eventuellen Einreichungsfrist (z. B. bei einer Hochstufung) mit der Fachstudienberatung in Kontakt. Die Bearbeitung der Anerkennung braucht oft einige Tage und muss dann noch in das Prüfungsamt!

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie: Prüfungsleistungen, die in einem vorhergehenden Studium an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erworben wurden, können nach § 25 Abs. 7 PStO für das Hauptfach (vom 13. August 2008 / 21. September 2009) / bzw. § 20 Abs. 7 SPO für das Nebenfach (vom 13. August 2008/21. September 2009) für den Bachelorstudiengang Pädagogik/Bildungswissenschaft lediglich bis Ende Ihres 1. Fachsemesters angerechnet werden. Spätere Anrechnungsversuche können leider nicht berücksichtig werden!

Der Prüfungsausschuss des B.A.-Studiengangs Pädagogik/Bildungswissenschaft hat in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss des B.Sc.-Studiengangs Psychologie bzw. des B.A.-Studiengangs Soziologie entschieden:

Eine Anerkennung der "Empirischen Forschungsmethoden" (Hauptfach Pädagogik) für die Vorlesungen "Einführung in die Statistik" (Nebenfach Psychologie), "Einführung in die Methoden der quantitativen Sozialforschung" (Nebenfach Soziologie) und die Übung "Einführung in die Methoden der quantitativen Sozialforschung" (Nebenfach Soziologie) und umgekehrt ist nicht möglich.

Ihr Weg zur Anerkennung

Es gibt verschiedene Fälle für die Anerkennung von Studienleistungen, die teilweise unterschiedlich gehandhabt werden:

Sie studieren im Bachelor Pädagogik/Bildungswissenschaft (Hauptfach oder Nebenfach) oder im Master Pädagogik und planen im Rahmen des ERASMUS-Programms ein Semester an einer ausländischen Universität zu verbringen und möchten sich Leistungen anerkennen lassen.

  • Für allgemeine Beratungen zum ERASMUS-Programm wenden Sie sich bitte an die ERASMUS-Beauftragte.
  • Bitte kontaktieren Sie vor Ihrem Auslandssemesters die zuständige Fachstudienberatung, um abzuklären, ob bestimmte Lehrveranstaltungen der Partneruniversität hier anerkannt werden können. Die tatsächliche Anerkennung erfolgt, nachdem Sie die Prüfungsleistungen erbracht haben (nach Ihrer Rückkehr aus dem Auslandssemester).
  • Bitte prüfen Sie im Voraus das Modulhandbuch und die Anlage 2 der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung des Bachelor- oder Masterstudiengangs Pädagogik, um mögliche Anrechnungsmöglichkeiten zu recherchieren!

Sie haben bereits einen Studienplatz für Pädagogik im Nebenfach und wollen nun Pädagogik im Hauptfach studieren?

  • Alle relevanten Informationen finden Sie unter "Erforderliche Dokumente für die Anerkennung" im Akkoredon weiter unten auf dieser Seite.
  • Bitte informieren Sie sich bezüglich der Termine und Fristen zum Fachwechsel bei der Studentenkanzlei.

Achtung: Lehramtsstudierende der LMU, die zum Bachelor Pädagogik / Bildungswissenschaft wechseln möchten, können sich im Normalfall Leistungen im Umfang von maximal 9 ECTS-Punkten anerkennen lassen.

Es ist prinzipiell möglich, in ein höheres Fachsemester einzusteigen. Hier gelten die gleichen Bewerbungsmodalitäten (fristgerechte Teilnahme am Studienorientierungsverfahren) wie für die Zulassung zum 1. Fachsemester im Bachelor Pädagogik/Bildungswissenschaft.

Wichtige Schritte:

  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Fachstudienberatung für die Anerkennung und Prüfung von Studienleistungen aus anderen pädagogischen Studiengängen (es können nur benotete Prüfungsleistungen angerechnet werden; sollten Sie eine unbenotete Leistung einbringen wollen, müssen wir diese mit der Note 4,0 bewerten).
  • Danach: Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsamt.
  • Fristgerechte Teilnahme am Studienorientierungsverfahren (zum jeweiligen Wintersemester bis 15. August)

Hinweise zur Anrechnung von Fachsemestern

  • Eine Anrechnung von Semestern ist nur möglich, wenn in einem vorherigen pädagogischen Studium zumindest annähernd die Credit-Point-Zahl oder die Anzahl der Leistungen und inhaltlichen Schwerpunkte erreicht wurde, die in den anzurechnenden Semestern des Bachelorstudiengangs Pädagogik/Bildungswissenschaft im Curriculum vorgesehen sind (z.B. 18 ECTS pro Semester im Hauptfach)

Fristen / Nachreichen der Anerkennungen

  • Die Bewerbungsfristen für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester sind immer Mitte Januar (für das SoSe) und Mitte Juli (für das WiSe). Die genauen Fristen für das aktuelle Semester finden sich in einer amtlichen Bekanntmachung.
  • Da zur Bewerbungsfrist oft die Leistungen Ihrer aktuellen Universität noch nicht vollständig vorliegen, gibt es eine zweite Frist für die Nachreichung der Anerkennungen. Diese liegt immer ca. 2 Monate nach der ersten Frist (also Mitte März bzw. Mitte September). Sie können sich also bewerben, selbst wenn die Anerkennungen noch nicht vorliegen. In dem Fall geben Sie in der Onlinebewerbung bitte das Semester an, welches Sie vermutlich in der Einstufung erreichen werden und vermerken Sie, dass Sie die Anerkennungen nachreichen. Es kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass sich in der konkreten Anerkennung dann eine andere Einstufung ergibt.

Bei Fragen zu den genauen Bewerbungsfristen und -unterlagen etc. wenden Sie sich bitte an die Studentenkanzlei!

Für ERASMUS-Anerkennungen: Setzen Sie sich bitte schon vor dem Auslandsaufenthalt mit der Fachstudienberatung in Verbindung, um zu besprechen, welche Module anerkannt werden können.

Für die eigentliche Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Das Learning-Agreement
  • Ein beglaubigtes Notentranskript. Wenn das Notentranskript nicht auf Deutsch oder Englisch ist, benötigen wir zwingend eine beglaubigte Übersetzung.
  • Bitte halten Sie auch die relevanten Kursbeschreibungen von der Partneruniversität bereit (auf Deutsch oder Englisch), so dass wir eine inhaltliche Prüfung vornehmen können (der reine Kurstitel reicht meist nicht).

Für alle anderen Anerkennungen:

Sie benötigen Ihre Originalscheine/ -zeugnisse, auf denen folgende Informationen enthalten sein sollten:

  • Name der Hochschule (falls außerhalb Deutschlands, bitte mit Land), auf der Sie die vorherige Studien-/Prüfungsleistung(en) erbracht haben
  • Studiengang / Fach, in dem Sie die Leistung(en) erbracht haben
  • Ein beglaubigtes Notentranskript
  • Nur bei Bewerbung in ein höheres Fachsemester: Anrechnungsantrag Studienzeiten
  • Das Modulhandbuch Ihrer Universität, in dem steht, welche Inhalte in den jeweiligen Modulen gemacht wurden. Falls es kein Modulhandbuch gibt, benötigen wir trotzdem eine offizielle Aufstellung der Inhalte der jeweiligen Lehrveranstaltungen.

Nutzen Sie als Orientierungshilfe auch das Modulhandbuch des Pädagogik-Bachelors an der LMU. (PDF, 240 KB)

Wenn Sie sich von einer ausländischen Universität bewerben, beachten Sie bitte folgendes:

  • Schreiben Sie an die Fachstudienberatung bitte vorab per E-Mail, an welcher Universität Sie Ihren Abschluss gemacht haben, bzw. bisher studiert haben.
  • Wenn das Notentranskript nicht auf Deutsch oder Englisch ist, benötigen wir zwingend eine beglaubigte Übersetzung.
  • Eine Übersetzung des Modulhandbuchs von Ihrer Universität. Auch das muss von einem beglaubigten Übersetzer erstellt worden sein (Es reicht eine Übersetzung der relevanten Module, die Sie anerkennen lassen wollen).