Anerkennung von Studienleistungen
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zur Anerkennungspraxis bei bereits erbrachten Leistungen.
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Bitte setzen Sie sich mindestens 14 Tage vor einer eventuellen Einreichungsfrist (z. B. bei einer Hochstufung) mit der Fachstudienberatung in Kontakt. Die Bearbeitung der Anerkennung braucht oft einige Tage und muss dann noch in das Prüfungsamt!
Bitte beachten Sie: Prüfungsleistungen, die in einem vorhergehenden Studium an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erworben wurden, können nach § 25 Abs. 7 PStO für das Hauptfach (vom 13. August 2008 / 21. September 2009) / bzw. § 20 Abs. 7 SPO für das Nebenfach (vom 13. August 2008/21. September 2009) für den Bachelorstudiengang Pädagogik/Bildungswissenschaft lediglich bis Ende Ihres 1. Fachsemesters angerechnet werden. Spätere Anrechnungsversuche können leider nicht berücksichtig werden!
Der Prüfungsausschuss des B.A.-Studiengangs Pädagogik/Bildungswissenschaft hat in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss des B.Sc.-Studiengangs Psychologie bzw. des B.A.-Studiengangs Soziologie entschieden:
Eine Anerkennung der "Empirischen Forschungsmethoden" (Hauptfach Pädagogik) für die Vorlesungen "Einführung in die Statistik" (Nebenfach Psychologie), "Einführung in die Methoden der quantitativen Sozialforschung" (Nebenfach Soziologie) und die Übung "Einführung in die Methoden der quantitativen Sozialforschung" (Nebenfach Soziologie) und umgekehrt ist nicht möglich.
Es gibt verschiedene Fälle für die Anerkennung von Studienleistungen, die teilweise unterschiedlich gehandhabt werden:
Sie studieren im Bachelor Pädagogik/Bildungswissenschaft (Hauptfach oder Nebenfach) oder im Master Pädagogik und planen im Rahmen des ERASMUS-Programms ein Semester an einer ausländischen Universität zu verbringen und möchten sich Leistungen anerkennen lassen.
Sie haben bereits einen Studienplatz für Pädagogik im Nebenfach und wollen nun Pädagogik im Hauptfach studieren?
Achtung: Lehramtsstudierende der LMU, die zum Bachelor Pädagogik / Bildungswissenschaft wechseln möchten, können sich im Normalfall Leistungen im Umfang von maximal 9 ECTS-Punkten anerkennen lassen.
Es ist prinzipiell möglich, in ein höheres Fachsemester einzusteigen. Hier gelten die gleichen Bewerbungsmodalitäten (fristgerechte Teilnahme am Studienorientierungsverfahren) wie für die Zulassung zum 1. Fachsemester im Bachelor Pädagogik/Bildungswissenschaft.
Wichtige Schritte:
Hinweise zur Anrechnung von Fachsemestern
Fristen / Nachreichen der Anerkennungen
Bei Fragen zu den genauen Bewerbungsfristen und -unterlagen etc. wenden Sie sich bitte an die Studentenkanzlei!
Für ERASMUS-Anerkennungen: Setzen Sie sich bitte schon vor dem Auslandsaufenthalt mit der Fachstudienberatung in Verbindung, um zu besprechen, welche Module anerkannt werden können.
Für die eigentliche Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt benötigen Sie folgende Dokumente:
Für alle anderen Anerkennungen:
Sie benötigen Ihre Originalscheine/ -zeugnisse, auf denen folgende Informationen enthalten sein sollten:
Nutzen Sie als Orientierungshilfe auch das Modulhandbuch des Pädagogik-Bachelors an der LMU. (PDF, 240 KB)
Wenn Sie sich von einer ausländischen Universität bewerben, beachten Sie bitte folgendes: