Für Studierende

Studierende erhalten hier Informationen zur Organisation des Bachelorstudiengangs „Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung“.

Zwei Personen im Gespräch bei Sonnenuntergang

Zum Erhalt aktueller Informationen melden Sie sich bitte im Moodle-Kurs „PIR Studierende (Lehrstuhl HK)" mit dem Einschreibeschlüssel „PIR" an.

Anmeldung zu Modul- und Modulteilprüfungen

  • Studierende des B.Sc.-Studiengangs „Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung“ haben sich verbindlich zu Modulprüfungen und Modulteilprüfungen anzumelden und davon abzumelden.
  • Im Wintersemester ist der Termin zur An- und Abmeldung: 01. mit 14. Dezember.
  • Im Sommersemester ist der Termin zur An und Abmeldung: 01. mit 14. Juni.
  • Die An- und Abmeldung ist von den Studierenden innerhalb dieser Frist auf dem Weg der elektronischen Datenverarbeitung vorzunehmen.
  • Dem Prüfungsamt PAGS ist bis zum 31.12. bzw. 30.06. desselben Semesters über den blauen pdf-Button (LSF) ein pdf-Ausdruck zuzustellen.
  • Der Prüfungsausschuss ordnet nach PStO § 28 Abs. 2 Satz 3 an, dass eine Modulprüfung oder Modulteilprüfung, für die eine Anmeldung vorgeschrieben wurde, als nicht bestanden gilt, wenn die oder der Studierende aus selbst zu vertretenden Gründen nicht antritt oder von der angetretenen Modulprüfung oder Modulteilprüfung nach dem letzten Tag der Anmeldung zurücktritt.
  • Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres.

Schwerpunktsetzung

Während des Bachelorstudiengangs, genauer gesagt nach dem dritten Semester, gilt es, sich zwischen zwei möglichen Schwerpuntsetzungen zu entscheiden:

  • Gehörlosenpädagogik (visuell-auditiv) oder
  • Schwerhörigenpädagogik (auditiv-visuell).

Diese Wahl hat sowohl einen Einfluss auf den Inhalt der nachfolgenden Bachelorsemester als auch auf das vermutlich anschließende Masterstudium. Studierende, die sich beispielsweise für den Schwerpunkt Gehörlosenpädagogik entschieden haben, können anschließend nicht den Studiengang „Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) – Schwerhörigenpädagogik (Master of Science)“ wählen. Die Wahl des Schwerpunktes ist folglich einmalig und wird mit der Wahl der entsprechenden Lehrveranstaltung im 4. Semster endgültig festgelegt.

Schwerhörigenpädagogik
(auditiv-visuell)
Gehörlosenpädagogik
(visuell-auditiv)
4. SemesterWP 12
Spezielle Fragen einer
Schwerhörigenpädagogik und -didaktik
WP 11
Spezielle Fragen einer Gehörlosenpädagogik und -didaktik
5. SemesterWP 14
Didaktik im Förderschwerpunkt Hören
(auditiv-visuell)

WP 16
Aufbauseminar Lautsprachbegleitende Gebärden und Lautsprachunterstützende Gebärden
WP 13
Didaktik im Förderschwerpunkt Hören (visuell-auditiv)

WP 15
Einführung in die Deutsche Gebärdensprache
6. SemesterWP 14 / II
Didaktik im Förderschwerpunkt Hören
(auditiv-visuell)

WP 16 / II
Schwerhörigenspezifische Kommunikation, Kommunikationsbarrieren & Bewältigungsstrategien
WP 13 / II
Didaktik im Förderschwerpunkt Hören
(visuell-auditiv)

WP 15 / II
Aufbauseminar Deutsche Gebärdensprache

Während im Studium der Schwerhörigenpädagogik vor allem die schwerhörigenspezifische Kommunikation (z. B. die Lautsprachbegleitenden Gebärden bzw. Lautsprachunterstützenden Gebärden) im Fokus steht, erlernen angehende Gehörlosenpädagogen grundlegende Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache (DGS).
Auch in den didaktischen Seminaren spiegelt sich die jeweilige Schwerpunktsetzung wider. So werden in den Seminaren der Schwerhörigenpädagogen zum Beispiel nachfolgende Aspekte thematisiert: Diversity, Inklusion, Hörbehindertenkunde oder Sprachwissenschaften in Bezug auf Schwerhörigkeit, Cochlea-Implantat-Träger und Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS).
Themen im visuell-auditiven Schwerpunkt sind hingegen: bilingualer Unterricht, Hörbehindertenkunde und Sprachwissenschaften im Bezug auf Gehörlosigkeit usw. Ausführliche Informationen bezüglich der einzelnen Module sind den jeweiligen Modulhandbüchern oder Studienordnungen der einzelnen Studiengänge zu entnehmen.

FAQs

Zentrale Studienberatung

für Fragen rund um die Studienentscheidung, die Studienwahl, das Fächerangebot der LMU München, die Zulassung und den Numerus Clausus sowie mögliche Fächerkombinationen, die Studienorganisation und allgemeine formale Fragen:

Ludwigstraße 27, Zimmer G 109 (Postanschrift: Geschwister-Scholl-Platz 1)
Telefon: +49 (0) 89 / 2180 9000
Fax: +49 (0) 89 / 2180 2967

Prüfungsamt
für Fragen zu Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung und Semesteranrechnungsbescheide:

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) der LMU München
Geschwister-Scholl-Platz 1, Zimmer C 026, D 020, D 201, D 203, D 205

Studiengangkoordination PIR
Dr.in Kirsten Ludwig
Leopoldstraße 13, Zimmer 3517
Telefon: +49 (0) 89 / 2180 5116

Kerstin Gutermuth
Martiusstraße 4, Zimmer 413
Telefon: +49 (0) 89 / 2180 5380
Sachbearbeitung für PIR im Prüfungsamt

Roberta Vurnek
Geschwister-Scholl-Platz 1, Zimmer D 020
Telefon: +49 (0) 89 / 2180 6830
Fax: +49 (0) 89 / 2180 16469

Die Öffnungszeiten variieren und sind online zu finden.

Blockpraktikum Teil A und Teil B

  • Dauer: 90 Stunden pro Teil, also insgesamt 180 Stunden
  • Ort: zwei verschiedene Institutionen
  • Fach: Hauptfach
  • Zeitpunkt: in den Semesterferien zwischen dem 3. und 4. und/oder dem 4. und 5. Fachsemester

Studienbegleitendes Praktikum

  • Dauer: 180 Stunden
  • Ort: eine Institution nach Wahl (oder bei Aufteilung auch zwei Institutionen möglich)
  • Fach: Hauptfach (Gehörlosen- oder Schwerhörigenpädagogik)
  • Zeitpunkt: entweder am Stück während des 6. Fachsemesters oder in zwei Teilen (90 Stunden während des 5. Fachsemesters und 90 Stunden während des 6. Fachsemesters -> empfohlene Variante)