Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik

Studierende erhalten hier Informationen rund um die Organisation des Studiengangs „Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang)“: Anmeldung zu Modulprüfungen, Prüfungs- und Studienordnungen, Modulhandbücher sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Studierende in einem Arbeitsbereich auf dem Campus Großhadern/ Martinsried

Zum Erhalt aktueller Informationen melden Sie sich bitte im Moodle-Kurs „PIR Studierende (Lehrstuhl HK)" mit dem Einschreibeschlüssel „PIR" an.

Anmeldung zu Modul- und Modulteilprüfungen

  • Studierende des B.Sc.-Studiengangs „Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung“ haben sich verbindlich zu Modulprüfungen und Modulteilprüfungen anzumelden und davon abzumelden.
  • Im Wintersemester ist der Termin zur An- und Abmeldung: 01. mit 14. Dezember.
  • Im Sommersemester ist der Termin zur An und Abmeldung: 01. mit 14. Juni.
  • Die An- und Abmeldung ist von den Studierenden innerhalb dieser Frist auf dem Weg der elektronischen Datenverarbeitung vorzunehmen.
  • Dem Prüfungsamt PAGS ist bis zum 31.12. bzw. 30.06. desselben Semesters über den blauen pdf-Button (LSF) ein pdf-Ausdruck zuzustellen.
  • Der Prüfungsausschuss ordnet nach PStO § 28 Abs. 2 Satz 3 an, dass eine Modulprüfung oder Modulteilprüfung, für die eine Anmeldung vorgeschrieben wurde, als nicht bestanden gilt, wenn die oder der Studierende aus selbst zu vertretenden Gründen nicht antritt oder von der angetretenen Modulprüfung oder Modulteilprüfung nach dem letzten Tag der Anmeldung zurücktritt.
  • Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres.

  • Studierende des Nebenfaches „Grundschulpädagogik und -didaktik für den Bachelor- und Modellstudiengang Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung“ haben sich verbindlich zu Modulprüfungen und Modulteilprüfungen anzumelden und davon abzumelden.
  • Im Wintersemester ist der Termin zur An- und Abmeldung: 01. mit 14. Dezember.
  • Im Sommersemester ist der Termin zur An und Abmeldung: 01. mit 14. Juni.
  • Die An- und Abmeldung ist von den Studierenden innerhalb dieser Frist auf dem Weg der elektronischen Datenverarbeitung vorzunehmen.
  • Dem Prüfungsamt PAGS ist bis zum 31.12. bzw. 30.06. desselben Semesters über den blauen pdf-Button (LSF) ein pdf-Ausdruck zuzustellen.
  • Der Prüfungsausschuss ordnet nach PStO § 22 Abs. 2 Satz 3 an, dass eine Modulprüfung oder Modulteilprüfung, für die eine Anmeldung vorgeschrieben wurde, als nicht bestanden gilt, wenn die oder der Studierende aus selbst zu vertretenden Gründen nicht antritt oder von der angetretenen Modulprüfung oder Modulteilprüfung nach dem letzten Tage der Anmeldung zurücktritt.
  • Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres.

Prüfungs-, Studienordnungen und Modulhandbücher

Sonderpädagogische Qualifikation

Das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation kann neben oder im Anschluss an das Studium eines Lehramts an Grundschulen oder an Mittelschulen oder an Realschulen oder an Gymnasien oder an beruflichen Schulen oder an Sonderschulen durchgeführt werden. Der Erwerb einer sonderpädagogischen Qualifikation dient der Erweiterung eines Lehramts.

Um das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation aufzunehmen, müssen Sie sich lediglich zu den relevanten Fristen, die Sie der LMU-Homepage entnehmen können, einschreiben.

Grundsätzlich stehen alle Lehrveranstaltungen offen. Es wird empfohlen sich die Inhalte des Grundstudiums anzueignen. Nach wie vor gilt, dass in der sonderpädagogischen Qualifikation keine ECTS-Punkte erworben und keine Modulprüfungen abgelegt werden müssen.

Empfohlen werden folgende Veranstaltungen:

Pädagogik

  • Einführung in die Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik (prüfungsrelevant)
  • Spezielle Fragen der Gehörlosen- oder Schwerhörigenpädagogik
    1. Besondere Entwicklungsbedingungen,
    2. Sprachlich - kommunikative Aspekte bei GL/SH

Pädaudiologie

  • Einführung in die Päd. Audiologie (prüfungsrelevant)
  • Praktische Audiometrie und technische Hörhilfen
  • Hörentwicklung und Hörerziehung / Auditive Lautsprachperzeption

Didaktik

  • Grundlagen der Didaktik im Förderschwerpunkt Hören
  • Didaktik der Gehörlosen- oder Schwerhörigenpädagogik (prüfungsrelevant)

  • Eine schriftliche Prüfung zum Schwerpunkt „Pädagogische Audiologie"
  • Bearbeitungszeit: 4 Stunden

Im Zusammenhang mit dem Qualifizierungsstudium einer sonderpädagogischen Fachrichtung ist ein Praktikum an einer Förderschule der gewählten Fachrichtung abzuleisten. Das zusammenhängende zweiwöchige Praktikum umfasst mindestens 10 Schultage während der vorlesungsfreien Zeit und steht in Verbindung mit den didaktischen Lehrveranstaltungen in der gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung. Die Aufgaben und Studienziele entsprechen den Aufgaben und Studienzielen des sonderpädagogischen Praktikums, beschränkt auf die Fächer des oder der Studierenden.

Der Nachweis des Praktikums ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung in der sonderpädagogischen Fachrichtung des Qualifizierungsstudiums.

Das Praktikum entfällt, wenn eine mindestens vierwöchige zusammenhängende Unterrichtstätigkeit an einer Förderschule der Fachrichtung nachgewiesen wird, die der gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung des Qualifizierungsstudiums entspricht.

Informationen zum Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation finden Sie im Moodle-Begleit-Kurs "Sonderpädagogik Praktikumsbegleitung 2. Fachrichtung", Einschreibeschlüssel "PraktikumZweitfach". Es ist verpflichtend, diesen Moodle-Begleit-Kurs für unseren Fachbereich zu absolvieren.

Wenn es organisatorisch möglich ist, werden Sie von Dozent:innen unseres Lehrstuhls während Ihres schulischen Praktikums zu einem Unterrichtsversuch besucht. Über das Praktikum ist zudem ein Praktikumsbericht anzufertigen.

Ansprechpartnerin für das schulische Praktikum ist an unserem Lehrstuhl Frau Stefanie Fiocchetta.

Drittdidaktikfach

Im dritten Semester muss das dritte Didaktikfach festgelegt werden. Dabei können die Studierenden zwischen folgenden drei Optionen wählen:

  • Musik
  • Religion
  • Kunst

Die Wahl des dritten Didaktikfaches wird anhand der Belegung der entsprechenden Veranstaltungen festgesetzt. Diese sind in der PStO des Nebenfaches im Anhang als Wahlpflichtmodule (WP) zu finden.

Schwerpunktsetzung

Während des Bachelorstudiengangs, genauer gesagt nach dem dritten Semester, gilt es, sich zwischen zwei möglichen Schwerpuntsetzungen zu entscheiden:

  • Gehörlosenpädagogik (visuell-auditiv) oder
  • Schwerhörigenpädagogik (auditiv-visuell).

Diese Wahl hat sowohl einen Einfluss auf den Inhalt der nachfolgenden Bachelorsemester als auch auf das vermutlich anschließende Masterstudium. Studierende, die sich beispielsweise für den Schwerpunkt Gehörlosenpädagogik entschieden haben, können anschließend nicht den Studiengang „Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) – Schwerhörigenpädagogik (Master of Science)“ wählen. Die Wahl des Schwerpunktes ist folglich einmalig und wird mit der Wahl der entsprechenden Lehrveranstaltung im 4. Semster endgültig festgelegt.

Je nach Schwerpunktsetzung gilt es, ab dem 4. Fachsemester unterschiedliche Module zu belegen. Anhand der nachfolgenden Tabelle soll die thematische Spezifizierung der einzelnen Module am Beispiel des Studiengangs „PIR bei Hörschädigung (B.Sc.) Modellstudiengang“ verdeutlicht werden.

Schwerhörigenpädagogik
(auditiv-visuell)
Gehörlosenpädagogik
(visuell-auditiv)
4. SemesterWP 12
Spezielle Fragen einer
Schwerhörigenpädagogik und -didaktik
WP 11
Spezielle Fragen einer Gehörlosenpädagogik und -didaktik
5. SemesterWP 14
Didaktik im Förderschwerpunkt Hören
(auditiv-visuell)

WP 16
Aufbauseminar Lautsprachbegleitende Gebärden und Lautsprachunterstützende Gebärden
WP 13
Didaktik im Förderschwerpunkt Hören (visuell-auditiv)

WP 15
Einführung in die Deutsche Gebärdensprache
6. SemesterWP 14 / II
Didaktik im Förderschwerpunkt Hören
(auditiv-visuell)

WP 16 / II
Schwerhörigenspezifische Kommunikation, Kommunikationsbarrieren & Bewältigungsstrategien
WP 13 / II
Didaktik im Förderschwerpunkt Hören
(visuell-auditiv)

WP 15 / II
Aufbauseminar Deutsche Gebärdensprache

Während im Studium der Schwerhörigenpädagogik vor allem die schwerhörigenspezifische Kommunikation (z. B. die Lautsprachbegleitenden Gebärden bzw. Lautsprachunterstützenden Gebärden) im Fokus steht, erlernen angehende Gehörlosenpädagogen grundlegende Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache (DGS).
Auch in den didaktischen Seminaren spiegelt sich die jeweilige Schwerpunktsetzung wider. So werden in den Seminaren der Schwerhörigenpädagogen zum Beispiel nachfolgende Aspekte thematisiert: Diversity, Inklusion, Hörbehindertenkunde oder Sprachwissenschaften in Bezug auf Schwerhörigkeit, Cochlea-Implantat-Träger und Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS).
Themen im visuell-auditiven Schwerpunkt sind hingegen: bilingualer Unterricht, Hörbehindertenkunde und Sprachwissenschaften im Bezug auf Gehörlosigkeit usw. Ausführliche Informationen bezüglich der einzelnen Module sind den jeweiligen Modulhandbüchern oder Studienordnungen der einzelnen Studiengänge zu entnehmen.

FAQs

Zentrale Studienberatung

für Fragen rund um die Studienentscheidung, die Studienwahl, das Fächerangebot der LMU München, die Zulassung und den Numerus Clausus sowie mögliche Fächerkombinationen, die Studienorganisation und allgemeine formale Fragen:

Ludwigstraße 27, Zimmer G 109 (Postanschrift: Geschwister-Scholl-Platz 1)
Telefon: +49 (0) 89 / 2180 9000
Fax: +49 (0) 89 / 2180 2967

Prüfungsamt
für Fragen zu Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung und Semesteranrechnungsbescheide:

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) der LMU München
Geschwister-Scholl-Platz 1, Zimmer C 026, D 020, D 201, D 203, D 205

Studiengangkoordination PIR
Dr.in Kirsten Ludwig
Leopoldstraße 13, Zimmer 3517
Telefon: +49 (0) 89 / 2180 5116

Kerstin Gutermuth
Martiusstraße 4, Zimmer 413
Telefon: +49 (0) 89 / 2180 5380
Sachbearbeitung für PIR im Prüfungsamt

Roberta Vurnek
Geschwister-Scholl-Platz 1, Zimmer D 020
Telefon: +49 (0) 89 / 2180 6830
Fax: +49 (0) 89 / 2180 16469

Die Öffnungszeiten variieren und sind online zu finden.

Die Hinzunahme einer weiteren sonderpädagogischen Fachrichtung ist möglich, aber nicht notwendig. Dabei wird das Studium der Hörbehindertenpädagogik und dem Nebenfach Grundschulpädagogik mit einem weiteren Fach ergänzt. Diese werden als Erweiterungsfächer oder als sonderpädagogische Qualifikationen bezeichnet. Gerade bei der schulischen Ausrichtung empfiehlt sich eine Erweiterung insbesondere dann, wenn die Arbeit in einem anderen Bundesland eine Option darstellt. Eine Erweiterung trägt zudem zum inhaltlich fundierten Wissen auch in anderen Fachbereichen bei. Die Erweiterungsprüfung kann bei der Einstellung in den Staatsdienst berücksichtigt werden. Auskunft hierzu erteilt das Bayerische Kultusministerium auf der Homepage. Gegebenenfalls wird durch die Erweiterung ein Bonus gewährt. Dieser wird zum Zeitpunkt der Einstellung gewährt, jährlich angepasst und ist daher nicht planbar.

Mögliche Zeitpunkte zur Erweiterung
Entscheidet man sich für eine Erweiterung, so muss diese nicht gleich am Anfang des Studiums aufgenommen werden. Es wird geraten, die ersten ein bis zwei Semester zu nutzen, um sich auf das Hauptstudium zu konzentrieren. So kann man den damit verbundenen Aufwand und die eigenen Kapazitäten besser einschätzen und dann entscheiden, ob eine Erweiterung umsetzbar ist. Grundsätzlich kann ein Erweiterungsfach in jedem Wintersemester aufgenommen werden.

Bewerbung
Die Bewerbung für ein Erweiterungsfach entspricht im Vorgehen der Bewerbung eines zulassungsbeschränkten Studiengangs. Frist- und Formgerecht wird eine Bewerbung bei der Studentenkanzlei eingereicht.

Mögliche Erweiterungsfächer

  • Beratungslehrkraft
  • sonderpädagogische Qualifikation – an der LMU möglich:
  1. Pädagogik bei Verhaltensstörungen (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)
  2. Geistigbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
  3. Lernbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt Lernen)
  4. Sprachheilpädagogik (Förderschwerpunkt Sprache)
  • Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule
  • Unterrichtsfächer: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Geographie, Geschichte, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Katholische bzw. Evangelische Religionslehre, Sozialkunde
  • Englisch, Kunst, Musik und Sport (Besonderheit: Eignungsfeststellungsprüfung)
  • Didaktik des Deutschen als Zweitsprache

Nachträgliches Erweitern
Neben dem Erweitern während des Studiums ist auch eine nachträgliche Erweiterung möglich. Diese erfolgt nach dem Bestehen beider Staatsprüfungen. Möglich ist hier beispielsweise die Ergänzung mit Medienpädagogik, eine fremdsprachliche Qualifikation oder Schulpsychologie.
Allerdings kann auch bei dieser Form der Erweiterung bereits zeitgleich zum Hauptstudiengang studiert werden und die Prüfungen später, also nach der Lehramtsbefähigung, absolviert werden.

Ablauf
Ist von einer Sonderpädagogischen Qualifikation die Rede, bestehen keine Pflichtveranstaltungen. Das bedeutet, dass keine Vorlesungen und Seminare besucht werden müssen. Allerdings wird geraten, sich in Absprache mit dem jeweiligen Lehrstuhl über die wichtigsten Veranstaltungen zu informieren und wenn möglich diese zu besuchen. Grund dafür ist, dass während des ersten und zweiten Staatsexamens zusätzliche Prüfungen stattfinden, in denen die Inhalte gefordert werden.
Eine Ausnahme stellt die Erweiterung mit einer sonderpädagogischen Fachrichtung dar. Dabei ist zu beachten, dass Pflichtpraktika sowie die entsprechenden Begleitveranstaltungen abzuleisten sind.
Übersicht zu den Erweiterungsfächer und ihre jeweiligen Anforderungen