Die Hinzunahme einer weiteren sonderpädagogischen Fachrichtung ist möglich, aber nicht notwendig. Dabei wird das Studium der Hörbehindertenpädagogik und dem Nebenfach Grundschulpädagogik mit einem weiteren Fach ergänzt. Diese werden als Erweiterungsfächer oder als sonderpädagogische Qualifikationen bezeichnet. Gerade bei der schulischen Ausrichtung empfiehlt sich eine Erweiterung insbesondere dann, wenn die Arbeit in einem anderen Bundesland eine Option darstellt. Eine Erweiterung trägt zudem zum inhaltlich fundierten Wissen auch in anderen Fachbereichen bei. Die Erweiterungsprüfung kann bei der Einstellung in den Staatsdienst berücksichtigt werden. Auskunft hierzu erteilt das Bayerische Kultusministerium auf der Homepage. Gegebenenfalls wird durch die Erweiterung ein Bonus gewährt. Dieser wird zum Zeitpunkt der Einstellung gewährt, jährlich angepasst und ist daher nicht planbar.
Mögliche Zeitpunkte zur Erweiterung
Entscheidet man sich für eine Erweiterung, so muss diese nicht gleich am Anfang des Studiums aufgenommen werden. Es wird geraten, die ersten ein bis zwei Semester zu nutzen, um sich auf das Hauptstudium zu konzentrieren. So kann man den damit verbundenen Aufwand und die eigenen Kapazitäten besser einschätzen und dann entscheiden, ob eine Erweiterung umsetzbar ist. Grundsätzlich kann ein Erweiterungsfach in jedem Wintersemester aufgenommen werden.
Bewerbung
Die Bewerbung für ein Erweiterungsfach entspricht im Vorgehen der Bewerbung eines zulassungsbeschränkten Studiengangs. Frist- und Formgerecht wird eine Bewerbung bei der Studentenkanzlei eingereicht.
Mögliche Erweiterungsfächer
- Beratungslehrkraft
- sonderpädagogische Qualifikation – an der LMU möglich:
- Pädagogik bei Verhaltensstörungen (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)
- Geistigbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
- Lernbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt Lernen)
- Sprachheilpädagogik (Förderschwerpunkt Sprache)
- Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule
- Unterrichtsfächer: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Geographie, Geschichte, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Katholische bzw. Evangelische Religionslehre, Sozialkunde
- Englisch, Kunst, Musik und Sport (Besonderheit: Eignungsfeststellungsprüfung)
- Didaktik des Deutschen als Zweitsprache
Nachträgliches Erweitern
Neben dem Erweitern während des Studiums ist auch eine nachträgliche Erweiterung möglich. Diese erfolgt nach dem Bestehen beider Staatsprüfungen. Möglich ist hier beispielsweise die Ergänzung mit Medienpädagogik, eine fremdsprachliche Qualifikation oder Schulpsychologie.
Allerdings kann auch bei dieser Form der Erweiterung bereits zeitgleich zum Hauptstudiengang studiert werden und die Prüfungen später, also nach der Lehramtsbefähigung, absolviert werden.
Ablauf
Ist von einer Sonderpädagogischen Qualifikation die Rede, bestehen keine Pflichtveranstaltungen. Das bedeutet, dass keine Vorlesungen und Seminare besucht werden müssen. Allerdings wird geraten, sich in Absprache mit dem jeweiligen Lehrstuhl über die wichtigsten Veranstaltungen zu informieren und wenn möglich diese zu besuchen. Grund dafür ist, dass während des ersten und zweiten Staatsexamens zusätzliche Prüfungen stattfinden, in denen die Inhalte gefordert werden.
Eine Ausnahme stellt die Erweiterung mit einer sonderpädagogischen Fachrichtung dar. Dabei ist zu beachten, dass Pflichtpraktika sowie die entsprechenden Begleitveranstaltungen abzuleisten sind.
Übersicht zu den Erweiterungsfächer und ihre jeweiligen Anforderungen