Klausureinsicht
Bei Bedarf können Sie die Korrektur Ihrer Klausur einsehen. Zur Klausureinsicht werden jeweils im Anschluss an die Prüfungsphase bzw. zu Beginn des Folgesemesters zwei Sammeltermine angeboten. (Die Vereinbarung von Einzelterminen ist nicht möglich.) Wenn Sie dieses Angebot wahrnehmen möchten, ist eine Anmeldung verpflichtend erforderlich.
Wie läuft die Anmeldung zur Klausureinsicht?
Die verpflichtende Anmeldung zur Einsicht erfolgt über einen eigens eingerichteten Moodlekurs. Den Link sowie Einschreibeschlüssel dazu erhalten alle Prüfungsteilnehmenden per E-Mail.
Wiederholung
Die Wiederholbarkeit ist grundsätzlich für jede Prüfung spezifisch in Spalte 17 der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung geregelt. In der Regel können Prüfungen (bei Nicht-Bestehen) beliebig oft wiederholt werden. Ausnahmen bilden hierbei die GOP sowie die Abschlussarbeit, welche jeweils nur einmalig zum nächsten Termin wiederholt werden können.
Wann kann ich (nicht-bestandene) Prüfungen wiederholen?
(Nicht-bestandene) Prüfungen können jeweils zum nächsten Termin, an dem sie wieder angeboten werden, wiederholt werden. Grundsätzlich finden die Veranstaltungen entweder immer im Sommer- oder im Wintersemester statt. Klausuren werden allerdings meist jedes Semester angeboten – entweder regulär (zur zugehörigen Lehrveranstaltung) oder als Wiederholungsklausur (die sich auf die Lehrveranstaltung des vorherigen Semesters bezieht).
Wann finden die Wiederholungsklausuren statt?
Die Wiederholungsklausuren finden meist (wie die regulären Klausuren) während der Klausurenphase statt. In vereinzelten Fällen kann der Termin auch etwas früher (etwa in der Semestermitte) liegen. Die Anmeldung erfolgt regulär über LSF während des Prüfungsanmeldezeitraums (siehe Anmeldung).
Die Wiederholung bestandener Prüfungen zur Notenverbesserung ist nicht möglich.