Teilnahmebedingungen/ Gaststudierendeninformationen

Teilnahmeberechtigte Personen

  • Studierende der LMU im Vollzeitstudium
  • Erasmus- und Austausch-Studierende
  • Promovierende nur, solange sie an der LMU eingeschrieben sind (und NICHT gleichzeitig Angestellte der LMU sind). Promovierende können nur bei freien Plätzen berücksichtigt werden.

Hinweis: Die letztendliche Entscheidung über die Teilnahme an den nicht verpflichtenden Sprachkursen obliegt dem Sprachenzentrum.

NICHT teilnahmeberechtigte Personen

  • Sie dürfen sich zu den Sprachkursen nicht anmelden, wenn Sie vom Studium beurlaubt sind.
  • Sie können an den Sprachkursen ebenfalls nicht teilnehmen, wenn Sie die entsprechende Sprache im Haupt- oder Nebenfach studieren und daher ein eigenes, fachbezogenes Sprachkursangebot nutzen können.
  • Angestellte der LMU, Teilnehmende am studium generale, Studienkolleg bzw. Seniorenstudium sind von der Teilnahme an Kursen des Sprachenzentrums ausgeschlossen.

Informationen für Gaststudierende (nicht-LMU-Studierende)

Wenn Sie als nicht-LMU-Studierende/r an Sprachkursen teilnehmen wollen, beachten Sie bitte die ausführlichen Informationen für Gaststudierende.