Französisch

Informieren Sie sich zuerst, welchen Sprachnachweis genau Sie benötigen. Ihre Ansprechpersonen sind im Falle einer Erasmus- oder LMUexchange-Bewerbung zunächst und ausschließlich die Auslandskoordinator*innen, ansonsten die jeweils zuständigen Personen an den Gastuniversitäten oder finanzierenden Organisationen (wie z.B. der DAAD).

LMU-Sprachnachweis und DAAD-Sprachnachweis

Die folgenden Informationen gelten NUR für Studierende und Promovierende der LMU! Bitte beachten Sie, dass die Sprachnachweise NUR für Auslandsaufenthalte gelten und KEINESFALLS einen offiziellen Nachweis Ihrer Niveaustufe darstellen!

Der LMU-Sprachnachweis ist ein über das Sprachenzentrum ausgestellter einseitiger Sprachnachweis in englischer Sprache. Manche ausländischen Universitäten akzeptieren den LMU-Sprachnachweis, gerade wenn ein Sprachnachweis der Heimatuniversität gefordert wird. Mit dem fünfseitigen DAAD-Sprachnachweis in deutscher/englischer Sprache können Sie sich beim DAAD um ein Auslandsstipendium bewerben. Manche ausländischen Universitäten fordern den DAAD-Sprachnachweis.

In der Bewerbungsphase für Ihren Auslandsaufenthalt wird meist noch kein spezifischer Sprachnachweis gefordert.

Bei LMUexchange- und Erasmus -Bewerbungen kann der Nachweis der Sprachkenntnisse über das ausgewiesene Sprachniveau im Abiturzeugnis, LMU-Sprachkurse oder andere Zertifikate (unabhängig vom Testdatum) erbracht werden, außer es wird bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung explizit ein spezifischer Sprachtest gefordert. Ein LMU- oder DAAD-Sprachnachweis ist in der Regel also NICHT erforderlich.

Auch für Bewerbungen im Rahmen von LMUexchange und Erasmus werden diese Nachweise akzeptiert, solange nicht explizit ein spezifischer Sprachtest zum Zeitpunkt der Bewerbung gefordert wird. Zum Zeitpunkt der Bewerbung ist also auch hier unter Umständen KEIN LMU-Sprachnachweis oder DAAD-Sprachnachweis erforderlich.

Informationen zu den Sprachanforderungen für LMUexchange- bzw. Erasmus-Austausche finden Sie in der Austauschdatenbank des Referats Internationale Angelegenheiten bzw. auf den Erasmus-Webseiten Ihrer Fakultät.

Nach der Platzzusage können dann je nach Vorgabe der Gastuniversität unterschiedliche Sprachnachweise erforderlich sein. Letztlich entscheidet die Gastuniversität, welcher Sprachnachweis benötigt wird.

  • Externe Teilnehmende (also nicht an der LMU immatrikulierte Studierende bzw. Promovierende, nicht an der LMU angestellte Personen).
  • Studierende der Romanistik: Sie erhalten den Sprachnachweis von der Romanistik.
  • Teilnehmende an den Lehrveranstaltungen des Fachsprachenzentrums (der Fakultäten 03, 04 und 05 / Jura, BWL und VWL): Sie können sich von ihren jeweiligen Lehrkräften prüfen lassen, möglichst im Semester des Kursbesuchs. Ansonsten siehe die beiden Punkte weiter unten.

Voraussetzungen:

  • Sie haben einen Austauschplatz (über LMUexchange oder Erasmus) erhalten oder sind auf anderem Wege an einer ausländischen Universität zugelassen worden (z.B. über Eigenbewerbung, Vermittlungsagenturen)
  • Ihre Gastuniversität akzeptiert den LMU-Sprachnachweis oder den DAAD-Sprachnachweis
  • Sie verfügen über Nachweise Ihrer Sprachkenntnisse

Vorgehen:

Schicken Sie bitte an sprachnachweis@sprachenzentrum.lmu.de per E-Mail (als angehängte PDFs) die folgenden Dokumente.
Bitte schicken Sie uns diese E-Mail unbedingt über Ihre Campus.lmu.de E-Mail Adresse! Ohne Ihre Campus.lmu.de Adresse können wir Ihren Antrag NICHT bearbeiten!

1. Einen Nachweis Ihrer französischen Sprachkenntnisse. Dieser kann eine (unbeglaubigte) Kopie Ihres Abiturzeugnisses sein, Ihr Transcript Zusatzleistungen über den Französischkursbesuch oder qualifizierte Zertifikate von Französischtests, wie z.B. DELF/DALF. Es genügt EIN Nachweis, idealerweise der mit dem höchsten Sprachniveau.

2. Den auszufüllenden Sprachnachweis (falls Sie diesen von Ihrer Gastuniversität bekommen haben), in den Sie Ihre Daten bereits eingetragen haben. Wenn Sie sich über den DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) bewerben, dann schicken Sie bitte den von Ihnen vor-ausgefüllten DAAD-Sprachnachweis (PDF, 237 KB) mit (1. Seite komplett ausgefüllt und unterschrieben; Ihren Namen auf jeder Seite oben). Gleiches gilt für den Sprachnachweis des bvmd (Bundesvertretung der Medizinstudierenden Deutschlands e.V).

Wenn Sie keinen auszufüllenden Sprachnachweis mitschicken, stellen wir Ihnen automatisch den einseitigen, englischsprachigen LMU-Sprachnachweis auf Ihrem Sprachniveau aus.

Wir schicken Ihnen den Sprachnachweis innerhalb ca. einer Woche per E-Mail zu und löschen daraufhin Ihre erste E-Mail samt Anhängen.

Das Sprachenzentrum bietet einen Französisch-Test an, auf dessen Basis Sie den LMU-Sprachnachweis für Auslandsaufenthalte (gültig für Erasmus, ProsaLMU, LMUexchange, etc.), oder den DAAD-Sprachnachweis für Stipendien des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes erhalten.

Dieser Sprachnachweis ist nur für Studierende, Promovierende und Mitarbeitende der LMU zugänglich, und kann in der Regel nur für Austausch-, Stipendienprogramme und Forschungsaufenthalte genutzt werden. Externe Teilnehmende können NICHT teilnehmen.

Testanmeldung

Grundsätzlich besteht für alle Studierenden (auch ohne Französisch-Kursbesuch am Sprachenzentrum) die Möglichkeit, einen Sprachtest abzulegen.

Bitte schreiben Sie uns, um einen Termin und weitere Details zu vereinbaren: sprachenzentrum@lmu.de

Externe Sprachzertifikate