Leitfaden für die Bewerbung zum Masterstudium

für internationale Bewerbende

Grafik eines Studenten und eines Laptops mit Frage- und Ausrufezeichen darauf

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2:48 | 02.10.2020

Internationale Bewerbende für ein Masterstudium an der LMU müssen sich parallel (d. h. getrennt) beim zuständigen Institut/Masterstudiengang und beim Referat Internationale Angelegenheiten bewerben bzw. zum Studium anmelden. Die Fristen können sich unterscheiden.

Bitte beachten Sie: Dokumente, die Sie bei der Koordinationsstelle des Masterstudienganges vorlegen müssen, werden auch für die Anmeldung im Referat Internationale Angelegenheiten benötigt.

Der Weg zum Masterstudium

Bitte informieren Sie sich beim entsprechenden Masterstudiengang über die Bewerbungsmodalitäten und reichen dort Ihre vollständige Bewerbung ein. Die Bewerbungsunterlagen, die Sie vorlegen müssen und die Bewerbungsvoraussetzungen können je nach Studiengang sehr unterschiedlich sein, auch die Bewerbungsfristen.

Wenn die Koordination des Masterstudiengangs Ihre Bewerbung akzeptiert, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid des Masterstudiengangs. Bitte senden Sie eine Kopie dieses Bescheids bei der Bewerbung bzw. bei der Immatrikulation an das Referat Internationale Angelegenheiten.

Bitte melden Sie sich gleichzeitig/zusätzlich beim Referat Internationale Angelegenheiten der LMU an (Frist für Anmeldung zum Sommersemester: 15.01. / zum Wintersemester: 15.07.).

Für die Masterstudiengänge
Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft, Biochemie, Bioinformatik, Buchwissenschaft, Chemie, Data Science, Epidemiologie, Germanistische Linguistik, Germanistische Literaturwissenschaft, Geschichte, Informatik, Kunstgeschichte, Mathematik, Medieninformatik, Mensch-Computer-Interaktion, Religions- und Kulturwissenschaft, Quantitative Economics, Slavistik, Soziologie und Statistics & Data Science
benutzen Sie bitte den Online-Antrag MoveIN. Das Portal wird ab dem 15. November geöffnet und schließt am 15. Januar. Im Infosheet (PDF, 320 KB) finden Sie weitere Informationen.

Für alle anderen Studiengänge: Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung im Referat Internationale Angelegenheiten einzureichen (per Post):

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (PDF, 170 KB)
  • Alle Hochschul- und Universitätszeugnisse und -diplome sowie alle Transcripts of Records
    • in der Landessprache - als amtlich beglaubigte Kopie
    • ggf. mit amtlich beglaubigter Übersetzung. Nicht übersetzt werden müssen Zeugnisse in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Katala­nisch, Lateinisch, Portugiesisch, Rumänisch.
    • Hinweis: Sofern Sie einen in Deutschland anerkannten Studienabschluss (Bachelor) besitzen, sind keine Schulzeugnisse aus der Zeit vor dem Bachelorstudium erforderlich.
  • Immatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigungen aller bislang besuchten deutschen Hochschulen
  • Zulassung zum Masterstudium durch die Fachkoordination des Studiengangs (kann zur Immatrikulation nachgereicht werden)
  • Aktueller Lebenslauf (siehe Vorlage (PDF, 80 KB))
  • Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse: Beachten Sie bitte die allgemeinen Regelungen zu Deutschkenntnissen. Ausnahme: englischsprachige Masterstudiengänge und Double-Degree-Programme. Erkundigen Sie sich bitte bei der Fachkoordination des Masterstudiengangs, ob für Ihren Studiengang Sonderregelungen hinsichtlich der deutschen Sprachprüfung getroffen wurden.
  • Bewerbende aus der Volksrepublik China, Indien und Vietnam benötigen ein Originalzertifikat der Akademischen Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft (APS).
    APS Indien: Für Masterstudiengänge ist das APS-Zertifikat spätestens bei der Immatrikulation vorzulegen.
  • Gegebenenfalls Heiratsurkunde / offizieller Nachweis über Namensänderungen

Gutachten bzw. Empfehlungsschreiben oder Praktikumszeugnisse sind bei der Anmeldung im Referat Internationale Angelegenheiten nicht erforderlich.

Länderspezifische Besonderheiten entnehmen sie bitte den detaillierten Bewerbungsinformationen.

Der Zulassungsbescheid ist ein wichtiges offizielles Dokument für die Vorlage bei Behörden und für Ihre Immatrikulation an der LMU. Sie erhalten den Zulassungsbescheid vom Referat Internationale Angelegenheiten per E-Mail zugeschickt. Er gilt unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Bestehens der Deutschprüfung (Ausnahme: englischsprachige Masterstudiengänge und Double-Degree-Programme) und der fachlichen Eignung durch den von Ihnen gewählten Masterstudiengang.

Mit diesem Zulassungsbescheid können Sie sich zu den angegebenen Fristen immatrikulieren. Bitte senden Sie zur Immatrikulation alle auf dem Zulassungsbescheid aufgeführten Unterlagen ein! Weitere Informationen zur Immatrikulation für internationale Studierende.

Koordinationsstellen der Masterstudiengänge

Die Kontaktdaten der Studiengänge finden Sie im LMU-Studiengangsfinder:

Kontakt

Referat Internationale Angelegenheiten

Internationale Zulassung

E-Mail schreiben

+49 89 2180-3156 oder -3743

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