Leitfaden für die Bewerbung zum Studienkolleg
für internationale Bewerberinnen und Bewerber
für internationale Bewerberinnen und Bewerber
Studienbewerberinnen und -bewerber mit einem Hochschulzugangszeugnis aus dem Ausland, das nicht den direkten Zugang zu einer deutschen Hochschule ermöglicht, müssen vor Aufnahme eines Studiums eine Feststellungsprüfung bestehen. Auf diese Prüfung bereitet das Studienkolleg vor. Diese wird auch am Studienkolleg abgenommen. Studienbewerberinnen und -bewerber ohne ein Hochschulzugangszeugnis aus dem Ausland können das Studienkolleg nicht besuchen.
Es ist nicht möglich, sich direkt um einen Platz im Studienkolleg zu bewerben. Die Bewerbung muss an die Universität geschickt werden, an der man später studieren möchte, und zwar jeweils bis spätestens 15. Januar (für das nächste Sommersemester) bzw. 15. Juli (für das nächste Wintersemester). Bis zu diesem Stichtag müssen die Bewerbungsunterlagen eingegangen sein (Ausschlussfrist). Fristverlängerungen wegen der Corona-Pandemie sind leider nicht möglich.
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung im Referat Internationale Angelegenheiten einzureichen (per Post):
Hinweis für Wiederholungsbewerbungen: Sollten Sie die Aufnahmeprüfung in das Studienkolleg nicht bestanden haben, müssen Sie bei Wiederbewerbung einen erneuten Nachweis über den Besuch eines aktuellen (nicht älter als 12 Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist) weiterführenden Intensivsprachkurses, mindestens Niveaustufe C1, vorlegen.
Wenn die Universität die Bewerbung akzeptiert (= zum Studium zulässt), wird von der Universität eine Einladung zum Aufnahmetest für das Studienkolleg München an die Bewerberinnen und Bewerber verschickt. Mit diesem Schreiben muss man auch das Visum beantragen. Der Aufnahmetest in Deutsch und Mathematik (im G-Kurs nur Deutsch) findet jeweils im September und im Februar beim Studienkolleg München statt. Wegen der großen Anfrage und der begrenzten Anzahl der Studienplätze im Studienkolleg müssen alle Bewerberinnen und Bewerber am Aufnahmetest teilnehmen.
Musterexemplare des Aufnahmetests in Deutsch und Musteraufgaben in Mathematik
Wer nach dem Aufnahmetest das Studienkolleg besuchen kann, nimmt dem Studienwunsch entsprechend an einem der folgenden Kurse teil und wird an einer der beiden Münchener Universitäten immatrikuliert. Voraussetzung ist ein gültiges Visum (Kategorie D, Aufenthaltszweck: Studium), das rechtzeitig vorliegen muss.
Die Kurse dauern ein Jahr (2 Semester). Pro Woche finden 32-36 Stunden Unterricht statt. Es herrscht Anwesenheitspflicht.
Die Studierenden müssen sich auf den Unterricht regelmäßig mündlich und schriftlich vorbereiten. In jedem Fach werden in der Regel zwei Klausuren pro Semester geschrieben (in nur zweistündigen Fächern eine Klausur). Der Aufstieg ins zweite Semester hängt von ausreichenden Leistungen im ersten Semester ab. Jedes Semester kann nur einmal wiederholt werden. Das Wiederholen des ersten Semesters kann versagt werden.
Studierende, die den Unterricht nicht regelmäßig besuchen oder ein Semester zweimal nicht bestehen, werden exmatrikuliert. In diesem Fall ist weder ein weiterer Besuch eines Studienkollegs noch ein Studium an einer deutschen Universität möglich.
Zum Abschluss des zweiten Semesters wird am Studienkolleg die Feststellungsprüfung abgelegt. In Ausnahmefällen ist eine Zulassung zu dieser Prüfung bereits nach dem ersten Semester möglich. Wer die Feststellungsprüfung bestanden hat, kann sich an allen deutschen Universitäten (und Hochschulen) in den Fachrichtungen, die dem absolvierten Kurs zugeordnet sind, um einen Studienplatz bewerben. In Fächern mit Numerus clausus und anderen Auswahlkriterien ist jedoch auch nach dem Bestehen der Feststellungsprüfung der Studienplatz nicht garantiert.
Der Besuch des Studienkollegs ist gebührenfrei. Lehrbücher und Unterrichtsmittel müssen die Studierenden selbst kaufen (ca. 50 € pro Semester). Der Semesterbeitrag beträgt derzeit 152,30 € und ist bei der Einschreibung an der Universität zu zahlen. Der Abschluss einer Krankenversicherung ist verpflichtend, muss aber bei der Einschreibung nicht nachgewiesen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Studienkollegs München.