Wo muss ich mich bewerben?

Nicht-deutsche Bewerbende für ein Studium an der LMU müssen ihre Studienbewerbung in der Regel an das Referat Internationale Angelegenheiten richten. In einigen Fällen ist aber auch die Studentenkanzlei oder die zentrale Stiftung für Hochschulzulassung zuständig.

Studienbewerbung-Navigator

Mit dem Studienbewerbungs-Navigator des Internationalen Hochschulzugangs können Sie schnell herausfinden, wer Ihre Ansprechpersonen für Bewerbung und Immatrikulation sind. Alternativ erläutert diese Seite die Zuständigkeiten.

Bewerbungsregeln

Alle internationalen Studieninteressierten müssen sich um einen Studienplatz an der LMU bewerben.

Internationale Bewerbende (EU/EWR-Staatsangehörige und Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige) bewerben und immatrikulieren sich in der Regel beim Referat Internationale Angelegenheiten, in einigen Fällen aber auch in der Studentenkanzlei oder bei der zentralen Stiftung für Hochschulzulassung. Dabei gelten folgende Regeln:

Besonders nachgefragte Studienfächer unterliegen einer Zulassungsbeschränkung, die sich am Notendurchschnitt orientiert (Numerus Clausus). Hierbei wird unterschieden zwischen

Bundesweit zulassungsbeschränktes Fach - EU/EWR-Angehörige:
Sie müssen am bundesweiten Studienplatzvergabeverfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung teilnehmen. Falls Ihnen ein Studienplatz an der LMU zugewiesen wird, erhalten Sie von der Stiftung für Hochschulzulassung einen Zulassungsbescheid, den Sie bei Ihrer Immatrikulation in der Studentenkanzlei der LMU vorlegen müssen.

Bundesweit zulassungsbeschränktes Fach - Nicht-EU/EWR-Angehörige:
Für Sie gilt das bundesweite Vergabeverfahren nicht. Für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz an der LMU und für die Prüfung Ihrer Voraussetzungen ist das Referat Internationale Angelegenheiten der LMU zuständig.

Örtlich zulassungsbeschränktes Fach - EU/EWR-Angehörige:
Sie müssen sich bei der Studentenkanzlei um Ihren Studienplatz an der LMU bewerben.

Örtlich zulassungsbeschränktes Fach - Nicht-EU/EWR-Angehörige:
Sie müssen sich beim Referat Internationale Angelegenheiten um Ihren Studienplatz an der LMU bewerben.

Höheres Fachsemester - örtlich oder bundesweit zulassungsbeschränktes Fach - EU/EWR- und Nicht-EU/EWR-Angehörige:
Sie müssen sich bei der Studentenkanzlei um Ihren Studienplatz an der LMU bewerben.

Die Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung werden unterteilt in

Studiengang ohne Eignungsfeststellungsverfahren, ohne Voranmeldung und ohne Studienorientierungsverfahren - EU/EWR- und Nicht-EU/EWR-Angehörige:
Sie müssen sich beim Referat Internationale Angelegenheiten um Ihren Studienplatz bewerben.

Studiengang mit Eignungsfeststellungsverfahren oder Voranmeldung/Studienorientierung - EU/EWR- und Nicht-EU/EWR-Angehörige:
Sie müssen sich beim Referat Internationale Angelegenheiten um Ihren Studienplatz bewerben.
Sie müssen sich zusätzlich form- und fristgerecht beim zuständigen Institut für den Studiengang bewerben oder voranmelden.

Die Termine der Eignungsprüfung und der Studienorientierung sowie Voranmeldefristen erfragen Sie bitte beim zuständigen Institut oder entnehmen Sie deren Internetseiten.

Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer, also ausländische Staatsangehörige, die Ihre Hochschul-Zugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, oder einen deutschen Hochschulabschluss (mit mindestens 6 Semestern Regelstudienzeit) besitzen, sind Deutschen zulassungsrechtlich gleichgestellt und gelten nicht als internationale Bewerbende. Ebenso sind in Deutschland wohnende Familienangehörige von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder des EWR (außer Deutschland), sofern diese Staatsangehörigen in Deutschland wohnen und beschäftigt sind, Deutschen gleichgestellt und gelten nicht als internationale Bewerbende.

Falls Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, beachten Sie bitte auch diese Regelungen.

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