Beruf und Wirtschaft (Lehramt Mittelschule/Erweiterungsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Durch das Studium eines Erweiterungsfaches können Sie jedes Lehramtsstudium mit einem zusätzlichen Fach oder einer zusätzlichen Qualifikation erweitern. Eine Erweiterung ist jedoch nicht obligatorisch. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des MZL.

Das Erweiterungsfach Beruf und Wirtschaft wird an der TU München angeboten. Achtung: Dieser Studiengang läuft aus: eine Bewerbung zum WS 2022/23 ist nicht mehr möglich!

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Beruf und Wirtschaft (Lehramt / Mittelschule)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Erweiterungsfach

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Kein Studienbeginn möglich
Zulassungsmodus höheres Semester
Keine Zulassung höherer Fachsemester
Link zum Fach
Beruf und Wirtschaft (vormals Arbeitslehre) (TUM)

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

In diesem Erweiterungsfach müssen keine Studienleistungen erworben werden. Die Staatsprüfung im Erweiterungsfach unterscheidet sich jedoch nicht von der im Unterrichtsfach, hat also keinen geringeren Umfang.
Im Falle einer Erweiterung ist es daher hilfreich, mit dem Fachstudienberater des von Ihnen gewählten Faches (siehe unten) bezüglich Zeitpunkt, Art der Erweiterung und vor allem, wie Sie sich am besten auf die Staatsprüfung vorbereiten, zu sprechen.

Weitere Informationen zum Erweiterungsfach finden Sie auf der Homepage des Münchener Zentrums für Lehrerbildung.

Die Staatsexamensprüfung im Erweiterungsfach richtet sich nach den Bestimmungen des Unterrichtsfaches. Die Prüfungsteile zur Ersten Staatsprüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008).

Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Angebote zur Studienorientierung

Fachstudienberatung Lehramt Beruf und Wirtschaft/Arbeitslehre

Dr. Carmen Aringer-Walch

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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