Beruf und Wirtschaft (Lehramt Mittelschule/Unterrichtsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Das Unterrichtsfach Beruf und Wirtschaft wird an der TU München angeboten. Achtung: Dieser Studiengang läuft aus: eine Bewerbung zum WS 2022/23 ist nicht mehr möglich!

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Beruf und Wirtschaft (Lehramt / Mittelschule)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Unterrichtsfach
Regelstudienzeit
7 Fachsemester
Mindeststudienzeit
6 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Kein Studienbeginn möglich
Zulassungsmodus höheres Semester
Keine Zulassung höherer Fachsemester
Zugangsdetails

Wenn Sie sich für dieses Fach im Rahmen des Lehramts an Mittelschulen entscheiden, müssen Sie sich sowohl an der TUM als auch an der LMU einschreiben. Bitte beachten Sie, dass Sie sich an der TUM bis zum 15. Juli anmelden müssen.

Link zum Fach
Beruf und Wirtschaft (vormals Arbeitslehre) (TUM)

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Für Informationen zum Aufbau des Studiums besuchen Sie die Seite Beruf und Wirtschaft der TUM.

Alle Studierende, die Englisch weder als Unterrichts- noch als Didaktikfach gewählt haben, müssen bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Generell wird empfohlen, die entsprechenden Sprachkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben. Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie der Website: www.mzl.lmu.de/faq

Basisqualifikation Sport:

Alle Studierenden des modularisierten Lehramts an Mittelschulen müssen eine sogenannte Basisqualifikation im Fach Sport erwerben.

Für den Fall, dass Sport als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt wurde, entfällt der Nachweis (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 5). Veranstaltungen zum Erwerb dieses Nachweises werden von der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der TU München angeboten.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQs des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (MZL).

Berufsorientierung:

Studierende für das Lehramt an Mittelschulen, die ihre Erste Staatsprüfung zum Prüfungstermin Frühjahr 2017 oder später ablegen, müssen 3 ECTS-Punkte aus dem Bereich Berufsorientierung als Zulassungsvoraussetzung nachweisen. Dies gilt nicht für Studierende mit dem Unterrichtsfach Beruf und Wirtschaft (ehemals Arbeitslehre) (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 1, Buchstabe e).

Veranstaltungen zum Erwerb dieses Nachweises werden vom Lehrstuhl für Ergonomie der TU München angeboten.

EWS

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie. In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erbracht werden.Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS.

GWS

Aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) müssen insgesamt mindestens 9 Leistungspunkte eingebracht werden, die aus Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde sowie Theologie oder Philosophie gewählt werden können. Dabei sind mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie zu erbringen. Bei Fächerverbindungen mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Mittelschule gewählt wird, müssen mindestens 6 Leistungspunkte aus dem Bereich Evangelische bzw. Katholische Theologie eingebracht werden

Mit Hilfe der Praktika werden Studierende frühzeitig in das Berufsfeld Schule eingeführt. Um die Eignung und Neigung zu prüfen, sollte idealerweise vor Beginn des Studiums (auch während des Studiums möglich) in Eigenregie ein Orientierungspraktikum absolviert werden. Um die richtige Studienwahl zu treffen, können innerhalb dieses Praktikums unterschiedliche Schularten besucht werden. Während des Studiums sind ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und zwei studienbegleitende fachdidaktische Praktika in der Schule zu absolvieren. Zusätzlich muss selbstständig das Betriebspraktikum organisiert werden. Dieses kann dazu genutzt werden, alternative Berufe zu erproben. Für Studierende des Lehramts an Mittelschulen sind folgende Praktika zu absolvieren:

  • ein Betriebspraktikum
  • ein Orientierungspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (das Schulpraktikum umfasst einen Zeitraum von 150 bis 160 Unterrichtsstunden und ist innerhalb von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren zu absolvieren)
  • ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in einem Ihrer Studienfächer (nicht in Psychologie und nicht in einem Erweiterungsfach).
  • ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule nach Maßgabe des § 38 LPO I.

Weitere Informationen finden Sie unter "Lehramt Mittelschule" und auf der Seite des Praktikumsamtes und der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem Ersten Staatsexamen (60 %). Sobald die Anzahl von 213 ECTS-Punkten nach den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erreicht ist, kann man zur ersten Staatsprüfung zugelassen werden.
Weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile zur ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Die „Schriftliche Hausarbeit“ im Umfang von 12 ECTS Punkten ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften (oder ggf. interdisziplinär) während des Studiums anzufertigen. Der genaue Umfang sowie weitere Informationen sind bei dem jeweiligen Fach zu erfragen.

Im Rahmen des Studiengangs Lehramt Mittelschule muss das Unterrichtsfach immer mit den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule kombiniert werden. Vgl. hierzu auch die allgemeinen Informationen zum Lehramt Mittelschule.

Angebote zur Studienorientierung

Fachstudienberatung Lehramt Beruf und Wirtschaft/Arbeitslehre

Prüfungsamt Technische Universität München - Prüfungsamt Garching

Der Studiengang wird von LMU und TUM gemeinsam durchgeführt. Das Prüfungsamt ist an der TUM angesiedelt

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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